Nach jahrelanger Vakanz: Gewässerschutzbeauftragter ab 2019

Es hat einiges gedauert, aber die Stadt Witten wird ab 2019 wieder einen Gewässerschutz-beauftragten haben. Fakt ist, dass die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gewässerschutzbeauftragten zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehört.

Was da seit 2011 passiert ist – in diesem Jahr ist der amtliche Gewässerschutzbeauftragte aus dem Dienst ausgeschieden – ist etwas unklar. Nach Auskunft der Verwaltung sind in der Zwischenzeit – bis 2017 – Teilaufgaben im Planungsamt wahrgenommen worden. Auch in diesem Fall ist der entsprechende Mitarbeiter mittlerweile altersbedingt ausgeschieden. Jetzt soll für dieses Jahr ein Büro mit der Wahrnehmung der Aufgaben – dazu gehört ein Gewässeschutzbericht – beauftragt und im nächsten Jahr eine Viertelstelle innerhalb der Verwaltung (ESW) eingerichtet werden.

Hier die Beschlusslage:

Protokoll 1: Verwaltungsprotokoll HFA 7.5.18 TOP 10: HFA 7.5.18 Niederschrift_oeffentlich

Protokoll 2: Gastprotokoll HFA 7.5.18 TOP 10: HFA 7.6.18 Gewässerschutzbeauftragter Gastprotokoll

Bleibt die Frage: Was ist denn eigentlich ein Gewässerschutzbeauftragter und auf welcher Grundlage arbeitet er?

Gesetzliche Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Der kommunale Gewässerschutzbeauftragte arbeitet auf dieser Grundlage wie private Unternehmen.

Wasserhaushaltsgesetz § 65: Wasserhaushaltsgesetz § 65

Allgemeine Erläuterung der gesetzlichen Grundlage: Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz

Einige Kommunen stellen auf ihren homepages Beschreibungen der Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten vor, z.B. die Stadt Paderborn:

Paderborn/Gewässerschutzbeauftragter/Beschreibung: Gewässerschutzbeaufter

Im Wasserhaushaltsgesetz ist auch die Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Berichts festgelegt (siehe Absatz 2). Um deutlich zu machen, was eine solcher Bericht enthalten könnte, hier ein Beispiel:

Gewässerschutzbericht Stadt Walsrode: Geässerschutzbericht Stadt Walsrode

Damit ist für mich abschließend klar, dass der Gewässerschutzbeauftragte (siehe Paderborn) für die städtischen Abwasseranlagen zuständig ist. Nicht mehr und nicht weniger. Schau’n wir mal, ob eine Viertelstelle für die Bewältigung der Pflichtaufgabe reicht. Andernfalls muss der Stellenzuschnitt neu kontipiert werden. Ich bin gespannt auf den jährlichen Bericht.