Baumschutzsatzung veraltet?

Die noch geltende Baumschutzsatzung stamme aus den 1980er Jahren (das behauptet Klaus Wiegend im WAZ-Artikel vom 18.3.17: Er habe die Baumschutzsatzung damals noch mit eigeführt) und sei deshalb im Sinne der von der GroKo angestrebten „Lockerung“ überarbeitungsbedürftig. Stimmt das?

Richtig ist, dass die Satzung aus den 1980er Jahren stammt (Korrektur 29.3.17: Hier muss ich mich korrigieren. Die erste Baumschutzsatzung ist nach Auskunft des städt. Baumschützers Herrn Ammersilge 1976 beschlossen worden – erstaunlicherweise zu einer Zeit, als die Wittener SPD noch über eine unangefochtenen absolute Mehrheit verfügte) und sich zwischenzeitig bewährt hat. Nicht richtig ist, dass sie überarbeitungsbedürftig ist. Sehen wir genauer hin.

In den 1980er Jahren (also doch wohl schon in den 1970er Jahren auch bei Sozialdemokraten/siehe Korrektur oben) war die Baumschutzsatzung ein erstes Zeichen einer Ökologisierung des Denkens. In diesem Rahmen geriet der Schutz und Erhalt von Bäumen in den Fokus. Wichtigstes baumbezogenes Thema damals war das Waldsterben und nicht der Klimaschutz.

Mittlerweile ist der Klimaschutz zu einem der wichtigsten Umweltthemen geworden. Klimaschutz richtet sich gegen durch Menschen verursachte Klimaveränderung (Klimaverschlechterung durch Erderwärmung), die nur noch von Trumpisten und der AFD geleugnet wird. Vor diesem Hintergund fährt Witten lobenswerterweise seit 2011 ein integriertes Klimaschutzkonzept und beschäftigt seit 2015 eine Klimaschutzmanagerin. Warum?

Aufgabe des örtlichen Klimaschutzes ist es, neben dem globalen Beitrag zum Klimaschutz die durch den Klimawandel verursachten örtlichen Schäden (z.B. Schäden durch Starkregen oder Starkwinde) zu verhindern und zu dämpfen, soweit die Kommune dies beeinflussen kann. Deshalb Energieeinsparung durch Dämmung, regenerative Energien, Elektroautos etc., weil eine der Hauptursachen der Klimaveränderung die CO2-Anreicherung der Atmosphäre durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe ist (siehe dazu CO2-Bilanz im städtischen Klimaschutzkonzept/Handlungsfelder).

Und welche Rolle spielen beim Klimaschutz die Bäume?

Das ist ganz einfach. Während wir versuchen, unsere CO2-Abgabe in die Erdatmosphäre aufwändig durch technische Maßnahmen zu vermindern, sind Bäume natürlicherweise CO2-Binder, d.h. sie verwandeln im Rahmen der Photosynthese durch ihr Blattwerk besonders intensiv CO2 in organische Stoffe und – Sauerstoff!*. Dazu bedarf es keinerlei technischen Aufwands abgesehen von der Präsenz der Bäume.

Deshalb kann ich hier nur wiederholen, was ich im ASU gesagt habe:

„Grundsätzlich: Jeder Baum trägt zum Klimaschutz bei, also zur Minderung und Vermeidung der schädlichen Auswirkungen der durch Menschen verursachten Klimaverschlechterung.

Im Rahmen des Klimaschutzes ist jeder Baum lebendiger Partner des Menschen zur Vermeidung und Dämpfung der Klimaverschlechterung.

Folglich verschlechtert jede ersatzlose Beseitigung von Bäumen, also jede absolute Verminderung des Baumbestands, den Klimaschutz.“

Ergo: Die geltende Baumschutzsatzung ist nicht veraltet, sondern aktueller denn je. Veraltet wäre dagegen eine „Lockerung“ der Satzung durch die GroKo und andere, die die Wichtigkeit des Klimaschutzes offensichtlich immer noch nicht begriffen haben und mit der „Lockerung“ das örtliche Klimaschutzkonzept unterlaufen würden.

*Und was ist mit den Nadelbäumen? Auch Nadeln sind Blätter! Siehe dazu: ‚Auch die Nadeln sind Blätter ‚