Wohnungsbedarf bis 2030 geringer als prognostiziert

Vor kurzem äußerte der Kämmerer beiläufig, die Einwohnerzahl Wittens würde aktuell bei 96.000 Einwohnern liegen. Die Zahl ist u.a. wichtig, weil sie alles, was bisher vollmundig über den Wohnungsbedarf in Witten bis 2030 verkündet wurde, in Frage stellt. Bisher wurde dieser Bedarf von 1600 neuen Wohnungen und Häusern wie ein Mantra von der Stadtspitze verkündet.

Wie diese Bedarfsprognose zustande kam, macht eine Äußerung des Stadtbaurats deutlich: „Stadtbaurat Stefan Rommelfanger betont, dass man bei den Berechnungen davon ausgehe, dass man Wittens Einwohnerzahl bis 2030 stabil bei 98.000 halten könne.“ (Von mir am 11.6.2018 in meinem Beitrag „1600 neue Wohnungen und Häuser bis 2030?“ zitiert).

Ich hatte in dem genannten Beitrag schon darauf hingewiesen, dass in der Wohnungsbedarfsanalyse des „Handlungskonzepts Wohnen“ mehrere Szenarien analysiert worden sind, darunter auch ein Szenario mit ca. 96.000 (genau: 95.700, Handlungskonzept Wohnen S. 82 oben) Einwohnern. In diesem Szenario wird davon ausgegangen, dass die 600 erforderlichen zusätzlichen Einheiten aus dem Ersatzbedarf gedeckt werden können: → Handlungskonzept-Wohnen.

Das „95.700-Einwohner-Szenario“, also Bedarfsdeckung aus dem Ersatzbedarf, dürfte bei 96.000 Einwohnern greifen. Wobei davon auszugehen ist, dass in der Tendenz die Einwohnerzahl Wittens sich noch weiter vermindern wird (Sterberate über Geburtenrate). Der beschworene Bedarf an 1600 neuen Wohnungen und Häusern bis 2030 hat sich also innerhalb von ca. 2 Jahren in Luft aufgelöst!

Damit bestreite ich nicht, dass es einen zunehmenden Bedarf an preiswertem Wohnraum gibt. Dem ist allerdings nicht durch überschüssigen Zubau und damit verbundene Kollateralschäden (z.B. klimaschädlichen Flächenverbrauch) beizukommen, sondern durch andere Regelungen, die eine erschwingliche Miete im Bestand sichern (siehe dazu mein Beitrag „Sozialwohnungen – eine Lösung für die Aufhebung des zu erwartenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum für ärmere MieterInnen*?„/2.2.18).