Herr Hasenkamp: „Keine Böden aus Tschernobyl“?

Zu den Dimensionen des Bauwerks eine weitere Ergänzung (11.5.21)**. Das Bauwerk wird ca. 800 m lang und 10 m hoch sein: Ein Trumm in der Landschaft: Anlage_03_Entwurf_des_Bebauungsplans_Nr_262!

Ergänzung 6.5.21: In der Anlage 15 „Bodenmanagementkonzept zum Bebauungsplan“ zur Vorlage 0123 findet sich folgender Hinweis: „Es wird für die Erstellung des Walles ein Zeitrahmen von 4-5 Jahren angenommen.“ Na dann: Bei den Dimensionen des Bauwerks und den notwendigen LKW-Transporten Lärmschutz vor dem „Lärmschutz“?

Am 29.4.21 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Klima (ASUK) folgende Vorlage zu einem „Lärmschutzwall“ an der A43 in Heven mit Mehrheit (gegen zwei Stimmen der Grünen – bei 3 Ausschussmitgliedern 2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung – , der Piraten und der Linken – je 1 Stimme)* verabschiedet: Vorlage 0123 Vorlage.

In dem auf diese Verabschiedung bezogenen WAZ-Online-Artikel vom 30.4.21 „Lärmschutzanlage soll Witten Heven leiser machen“ wird Herr Hasenkamp (Fraktion Stadtklima) mit folgender Äußerung zitiert: „ Nicht zuletzt sei es ‚ökologisch sinnvoll‘, Bodenaushub, der bei Arbeiten in Witten entstanden sei, auch in Witten zu deponieren. ‚Das sind keine Böden aus Tschernobyl, die stammen von Bauunternehmern aus Witten.‘

„Ökologisch sinnvoll“? Sind denn „Bauunternehmen aus Witten“ über allen Zweifel erhaben, was belasteten und damit potentiell umweltschädlichen Bodenaushub betrifft, und soll es für Herrn Hasenkamp möglich sein, dort allen Bauschuttmist abzukippen, wenn keine Geigerzähler ansprechen? Was ist das für eine verquere Auffassung von Ökologie!

Zu meiner Kritik an einer früheren Version der Planung siehe meine Beiträge „Es wird immer doller – Bauschuttdeponie an der A43 in Heven als Lärmschutzwall getarnt 1“/14.12.21 und „Es wird immer doller – Bauschuttdeponie an der A43 in Heven als Lärmschutzwall getarnt 2“/14.12.21. Die jetzige abgespeckte Planung der Maßnahme ändert an meiner grundsätzlichen Kritik nichts.

*Hier die Mitglieder ASUK: Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Klima

**Ergänzung 11.5.21: Um die Dimensionen des Bauwerks deutlich zu machen, hier die Angaben aus dem Entwurf des Bebauungsplans: „Die geplante Lärmschutzmaßnahme erstreckt sich auf ca. 800 m Länge (Fettung von mir) und in einem 40 m breiten Korridor parallel zur A43 nördlich der Autobahnüberführung Universitäts-straße und südlich der Gebäudegruppe Mehligs Mühle. Unter Einhaltung eines 6,00 m breiten Abstandes von der westlichen Plangebietsgrenze entlang der A43 beträgt die Breite des Lärmschutzbauwerkes etwa 30 m mit einer 0,5 m breiten umlaufenden Ver-sickerungsmulde. Östlich der geplanten Lärmschutzanlage schließt sich eine Grünfläche bis zur östlichen Plangebietsgrenze an.“ Das Bauwerk wird 10 m hoch (Fettung von mir) sein.