Knöllchen-Kritik: Was soll das?
Wenn die Herbeder SPD sich über Knöllchen für illegal in der Ruhr Badende aufregt, kann sie das tun (WAZ online 22.8.19 „SPD kritisiert Knöllchen für Badende in der Ruhr“ → spd-kritisiert-knoellchen-fuer-badende-in-der-wittener-ruhr). Diese Partei befindet sich offensichtlich gegenwärtig im Panikmodus und nutzt jede Gelegenheit, mit – schlechtem – Populismus auf sich aufmerksam zu machen. Ob ihr das hilft, wage ich zu bezweifeln.
Grenzwertig bezüglich der Verantwortlichkeit finde ich es aber, wenn die WAZ diesen Populismus positiv aufgreift. Verehrte WAZ, sind Sie schizophren? Sie schreiben selbst über die Gefahren des Schwimmens in der Ruhr (WAZ online 22.8.19: „DLRG Witten: Baden in der Ruhr kann lebensgefährlich sein“ → dlrg-witten-baden-in-der-ruhr-kann-lebensgefaehrlich-sein). Diese Gefahren sind der Grund für die Badeverbote in der Satzung der Stadt. Also: Weil es die Gefahren gibt, ist Lässigkeit bei Übertretung der Verbote nicht angesagt. Denn wer soll die Verantwortung bei Unfällen übernehmen, wer soll haften? Die WAZ oder Herr Augstein-Peschel persönlich?
In diesem Zusammenhang vom „mündigen Bürger“ zu schwadronieren und auf ein „Auge zudrücken“ zu spitzen, ist schlicht bizarr. Soll das „Auge zudrücken“ dann auch für Verkehrsregelungen, zum Beispiel Tempo 30, gelten, die ja Verkehrsteilnehmer_innen schützen sollen?
Regelungen und Verbote haben manchmal einen Sinn, der dem „mündigen Bürger“ eigentlich zugänglich sein sollte. Wenn nicht, ist er vielleicht nicht so mündig, wie die WAZ (oder die Herbeder SPD) offenbar unterstellt. Dann müssen er und/oder andere vor dieser Unmündigkeit – leider – geschützt werden, und wenn es gar nicht anders geht, auch durch Knöllchen. Siehe zu dieser Problematik auch mein Beitrag „Bürgerlicher Anarchismus?“/11.1.17. Zur Forderung eines Naturfreibads an der Ruhr siehe mein Beitrag „Naturfreibad: Mal eben anschieben?“/30.7.19.