Weiter so!

Aktualisierung 24.9.19: Auf der Ratssitzung am 23.9.19 haben die Antragsteller den von mir gelobten Antrag zurück gezogen. Es wird keine regelmäßige Berichterstattung im Rat, dafür aber in den Fachausschüssen ASU (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) und VKA (Verkehrsausschuss) geben. Meine Einschätzung: Obwohl er zurück gezogen worden ist, war der Antrag insofern erfolgreich, als jetzt eine regelmäßige Berichterstattung gesichert ist.

Ein guter und richtiger Antrag! Ein Problem der Wittener Kommunalpolitik und der politischen Kultur Witten besteht darin, dass es dem amtierenden Rat zu sehr an Selbstbewusstsein gegenüber der Bürgermeisterin und der Verwaltung mangelt. Leider gilt dies auch für die GroKo (SPD/CDU), die eigentlich in viel stärkerem Maß Kontrollaufgaben wahrnehmen und Initiativen voranbringen müsste als die zersplitterte „Opposition“.

Nur ein Beispiel: Die nichtöffentliche Berichterstattung der Verwaltung im HFA bzgl. der Probleme bei der Baumaßnahme Pferdebachstraße (Ich durfte als Ratsmitglied teilnehmen). Das Procedere – generelle nichtöffentliche Berichterstattung in dieser Angelegenheit – ist bisher von der GroKo widerstandslos hingenommen worden. Dabei kennt die Gemeindeordnung (GO) NRW eine klare Präferenz für Öffentlichkeit, und nichtöffentlich zu behandelnde Angelegenheiten sind klar definiert*. Jetzt haben sich drei kleine Fraktionen zusammen getan und mit unten stehendem Antrag Flagge gezeigt:→ Antrag: Ratsinformation zur Pferdebachstr.

Mal sehen, wie die Abstimmung auf der nächsten Ratssitzung läuft.

*Zur Nichtöffentlichkeit findet sich in Geschäftsordnung des Wittener Rates § 3, Abs. 3 folgende Einlassung: „In nichtöffentlicher Sitzung sind zu behandeln: – Personalangelegenheiten, – Grundstücksangelegenheiten, – Auftragsvergaben, – sonstige Angelegenheiten, deren Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung eine Verletzung schutzwürdiger Interessen einzelner oder der Allgemeinheit befürchten lässt (z.B. Abgabeangelegenheiten, Rechnungsprüfungsangelegenheiten usw.). Soweit die Notwendigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist, ist dies in der Vorlage schlüssig zu begründen.

Konkludent dürfte sich die Pflicht zur Begründung der Notwendigkeit auch bei mündlicher Berichterstattung ergeben. Die größten der Probleme der Baumaßnahme Pferdebachstraße fallen aus meiner Sicht nicht unter die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandelnden Angelegenheiten.