Umweltzone Witten: WiederholungstäterInnen auf Kosten der Stadt?

Was mag nur in den Köpfen der AntragstellerInnen und deren UnterstützerInnen vor sich gehen?
Nicht nur hat Herr Jan Richter, Ratsmitglied der Wittener Grünen, am 24.11.11 im Rat angekündigt, den Antrag „Einrichten einer Umweltzone in Witten“ (siehe dazu mein Beitrag „Und leider wieder: Wiederholung macht aus Unsinn keinen Sinn“ 16.10.14) auch nach Ablehnung – die glücklicherweise erfolgt ist – wieder zu stellen, sondern auch aus anderen Fraktionen schlossen sich durch Zustimmung Ratsmitglieder dem Wiederholungstäter an.

Sehen wir genau hin.

Was ist eine „Umweltzone“? Die Einrichtung einer „Umweltzone“ ist ein Verwaltungsakt, der als solcher genauen Voraussetzungen unterliegt. Welche sind das?

Eine „Umweltzone“ kann nicht einfach vom Rat nach Gusto beschlossen werden, sondern muss bei der Bezirksregierung beantragt werden. Warum? Weil eine Umweltzone Einschränkungen in ihrem Geltungsbereich vorschreibt.

Voraussetzung für den Erfolg eines Antrags ist das Vorliegen einer regelmäßig gemessenen Überschreitung der amtlichen Feinstaub-Grenzwerte.

Der Name „Umweltzone“ ist also ein Euphemismus (= beschönigender Ausdruck). Eigentlich ist eine „Umweltzone“ eine Feinstaub-Hochbelastungszone, in der durch die bekannten Maßnahmen (Plaketten etc.) dafür Sorge getragen werden soll, dass die amtlichen Feinstaub-Grenzwerte nicht überschritten werden. Mehr nicht.

Anmerkung: Es geht bei einer „Umweltzone“ also nicht um wirklich saubere Luft, sondern nur um die Einhaltung amtlicher Grenzwerte. Ob niedrigere Feinstaub-Grenzwerte nicht für die Gesundheit besser wären, wird heftig diskutiert (siehe dazu mein Beitrag „Feinstaubbelastung – Lösungsansätze führen oft in die Zwickmühle“ 06.08.13). Solange niedrigere Grenzwerte aber nicht amtlich verbindlich werden, spielen sie für die Genehmigung und Einrichtung einer Umweltzone keine Rolle.

Eine Luftverbesserung in der bestehenden „Umweltzone Ruhrgebiet“ heißt also nichts anderes, als dass bei Erfolg der Maßnahmen die amtlichen Grenzwerte nicht mehr überschritten werden – die in Witten glücklicherweise schon jetzt nicht überschritten sind!

Mensch stelle sich vor, die Antragsteller hätten für ihren Antrag eine Mehrheit bekommen. Was wäre passiert? Die Wittener Verwaltung wäre mit dem Auftrag, bei der Bezirksregierung eine „Umweltzone“ für Witten zu beantragen, auf die Piste geschickt worden.

Bei Vorstelligwerden bei der Bezirksregierung hätte diese gefragt, ob denn die Voraussetzungen vorliegen würden (gemessene Feinstaub-Grenzwertüberschreitung). Die Wittener hätten antworten müssen, dass diese wohl nicht vorliegen würden, der Wittener Rat sich aber dennoch wünsche, Witten zur Feinstaub-Hochbelastungszone zu erklären.

Ich vermute, die Emissäre der Wittener Verwaltung würden bei der Bezirksregierung ein irritiertes Kopfschütteln hervorrufen und schleunigst nach Haus geschickt werden. Sie und der Rat hätten sich schlicht lächerlich gemacht. Schilda!

Wer unbedingt eine „Umweltzone“ mit über die jetzige Situation hinaus positiven Wirkungen für die Wittener Luft will, der muss sich dafür einsetzen, dass die amtlichen Grenzwerte als Voraussetzungen für eine „Umweltzone“ beispielsweise durch Erlass der Landesregierung gesenkt werden.

Das würde die „Umweltzonen“ allerdings wahrscheinlich weit über das Ruhrgebiet hinaus ausdehnen. Welche flächendeckenden einschränkenden Maßnahmen das zur Folge hätte, wage ich mir nicht vorzustellen.

Fazit: Der Antrag ist entweder eine Dummheit oder ein Fake. Beides wirft kein gutes Licht auf die AntragstellerInnen und ihre UnterstützerInnen. Der Erfolg des Antrags würde eine lächerliche Aktion provozieren und gänzlich überflüssigerweise Verwaltungskapazität binden, die an anderer Stelle dringend notwendig ist, z.B. bei der Umsetzung des Luftreinhalteplans Ruhrstraße, bei der es nicht um Feinstaub, sondern um die Veringerung der Stickoxid-Belastung geht.

Witten, die Wittener Verwaltung und die Bürger dieser Stadt haben Besseres verdient, als vorgeführt zu werden.

Merke: Nicht überall, wo „Umwelt“ draufsteht, ist auch „Umwelt“ drin.