Kornmarktbebauung: Von einem Extrem ins andere
Es ist schon ein eigen Ding mit zentralen Innenstadtprojekten in Witten, so auch mit der Entwicklung des Kornmarkts. Bezüglich des sich über Jahre hinziehenden Verfahrens könnte mensch sagen: Von einem Extrem ins andere.
Denn die Darstellung in der Vorlage 0608 über die bisherige Entwicklung entspricht nicht ganz den Realitäten, sondern eher den Amtsmythen des Planungsamts.
1. Extrem. Der projektierte Bau 2008/9 (als einzige Bewerbung der Politik vor die Nase gesetzt) an der Finanzkrise gescheitert? Quatsch: Der unzumutbar große Baukörper, der den Platz erschlagen hätte, ist an der einhelligen Ablehnung der Bevölkerung und Politik glücklicherweise gescheitert.
→ hier eine Ansicht des geplanten Baukörpers: csm_Kornmarkt-C-Animation-61_01_e02e44c225
→ Ablehnung des Projekts durch die Politik: Kornmarkt 2010
2. Extrem. Und die Baufrösche, an deren Entwurf die Verwaltung sich offenbar vier Jahre lang (2012 – 2016) abgearbeitet hat? Die waren – nach einem Architekturwettbwerb – das Ergebnis einer Onlinebefragung, mit der das Verfahren ganz breit aufgestellt werden sollte. Ergebnis: Unpraktikabel.
→ WAZ 20.9.16: Den Baufrösche-Kornmarkt will keiner bauen
Und aktuell? Richtigerweise haben Verwaltung und Politik erkannt, dass es nicht nur um Archtektur und die Nutzungsträume der Verwaltung, sondern um Wirtschaftlichkeit und realistische Nutzungen (Schwerpunkt Wohnen neben Bistros, Praxen etc.) gehen muss. Deshalb ist am 16.3.17 ein Investorenwettbwerb verbunden mit einem achtköpfigen Auswahlgremium (ohne Beteiligung der Politik) auf den Weg gebracht worden, dessen Ergebnisse jetzt vorliegen.
→ Vorlage 0608 Vorlage
→ Niederschrift Niederschrift_oeffentlich ASU 26.1.17 und Niederschrift_oeffentlich ASU 16.3.17
So weit, so gut aus meiner Sicht. Meine Vorstellung war, dass nach Vorliegen der Ergebnisse des Auswahlgremiums (bestehend aus 8 kooptierten Menschen) die bisher nicht beteiligte Politik, d.h. angesichts der Wichtigkeit des Projekts neben dem Fachausschuss der Rat, Zeit zur eigenen Bewertung, Beratung und Entscheidung haben müsse.
Leider sieht das geplante Verfahren dies nicht vor.
Die Ergebnisse des Auswahlgremiums sind bisher der Politik nur in einer interfraktionellen Runde vorgestellt worden (einem informellen Gremium ohne Entscheidungsbefugnis). Jetzt soll nach sehr überschaubarem Zeitraum nicht nur der Fachausschuss ASU befasst werden, sondern dieser soll am 8.3.18 auch schon die Aufnahme von Kaufverhandlungen mit dem durch das Auswahlgremium bevorzugten Bewerber beschließen.
→ Vorlage 0824 0824_V_16_Vorlage
Damit droht jetzt ein 3. Extrem: Verwaltung und 8 kooptierte Menschen treiben in einem extrem beschleunigten Verfahren die Politik vor sich her. Wenn das Schule machen sollte, kann sich der Rat bei zukünftigen Leitprojekten eigentlich gleich abmelden. Mit gelebter kommunaler Selbstverwaltung und Demokratie hat das dann nicht mehr viel zu tun.