Wer informiert hier falsch?
Am 16.6.17 war in der Lokalzeit ein Beitrag zur aktuellen Auseinandersetzung um die Wittener Baumschutzsatzung zu sehen (Lokalzeit: „Ärger um die Baumschutzsatzung in Witten“). Dieser Beitrag enthielt mehrere Fehlinformationen.
1. Fehlinformation: Das Ratsmitglied der SPD Klaus Wiegand tritt mit einem Nachbarn auf, der auf eine große Kiefer verweist, deren Wurzeln dabei seien, Schaden anzurichten. Ratsmitglied Wiegand suggeriert, dass erst mit der „Anpassung“ der Baumschutzsatzung durch die GroKo (SPD/CDU) die Möglichkeit bestehen würde, diesen Baum zu fällen.
Das ist natürlich falsch. Auch mit der alten Satzung hätte es die Möglichkeit gegeben, den Baum zu beseitigen – allerdings nur bei einer Ersatzpflanzung.
Hier wird deutlich, worum es der GroKo mit ihrer „Anpassung“ eigentlich ging: Nicht um die Möglichkeit zur Beseitigung eines Baumes, sondern um die finazielle Entlastung von Grundstückseigentümern.
2. Deshalb ist es eine weitere Fehlinformation des Lokalzeitbeitrags, der Nachbar könne bei Durchsetzung der Forderung der Bürgerinitiative „Baum ab? Nein danke!“ seinen Baum nur mit Genehmigung der Stadt fällen und müsse dann mit riesigen Nadelbäumen leben. Müsste er nicht. Er müsste nur – noch einmal – für Ersatz sorgen.
3. Fehlinformation: Lächelnd behauptet Ratsmitglied Wiegand, es sei der GroKo auf keinen Fall um die Beseitigung von Laubbäumen gegangen. Er verschweigt dabei, dass nicht nur Nadelbäume, sondern auch Birken, Weiden (Kopfweiden stehen weiter unter Schutz!) und Pappeln aus dem Satzungsschutz herausgenommen worden sind. Bei Unsicherheit hätte ihn ein einfacher Blick ins Internet aufklären können, dass es sich bei Birken, Weiden und Pappeln – ja, worum wohl? – um Laubbäume handelt.
4. Fehlinformation: Der Beitrag suggeriert, die Baumschutzinitiative würde sich erst jetzt für einen Satzungsschutz einsetzen. Das stimmt natürlich nicht. Witten ist nicht Duisburg. Selbstverständlich gilt außer für die aus dem Satzungsschutz herausgenommenen Baumarten (s.o.) weiterhin der volle Satzungsschutz. Problem in Witten ist, dass in Folge der „Anpassung“ im „worst case“ 75% des Wittener Baumbestands (Schätzung Verwaltung, WAZ 5.12.16) durch ersatzlose Fällung wegfallen könnten. 75% Baumverlust und der damit verbundene Schaden (zum möglichen Schaden Presserklärung der Initiative „Baum ab? Nein danke!“/siehe mein Beitrag „Baum ab? Nein danke!“/19.6.17) wären schließlich auch nicht unerheblich..
Eine Folgeproblematik der „Anpassung“ wird in dem Lokalzeitbeitrag überhaupt nicht angesprochen. Durch Wegfall des Satzungsschutzes verlieren Politik und Verwaltung vollkommen den Überblick über das Schicksal der erwähnten 75% des Wittener Baumbestands. Damit kann bei massiven Ausfällen und den entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger nicht mehr politisch gegengesteuert werden.
Hier wieder die web-Adresse der Initiative „Baum ab? Nein danke!“: „www.baumschutz-witten.de„. Dort findet sich auch ein zum Ausdruck zur Verfügung stehendes Antragsformular plus Unterschriftenliste. Hinweis: Bitte nur doppelseitig ausdrucken, nicht zwei Seiten aneinander tuckern. Letzteres würde zur Ungültigkeit der gesammelten Unterschriften führen!