Zu früh gefreut
Da habe ich mich offensichtlich zu früh gefreut (siehe dazu die „Aktualisierung“ meines Beitrags „Baumschutz ist Klimaschutz“/13.12.16). Das GroKo-Projekt „Anpassung der Wittener Baumschutzsatzung“ – Intention: Freigabe der Abholzung von Bäumen auf privaten Grundstücken ohne die Pflicht zur Ersatzpflanzung – taucht jetzt abgespeckt im Entwurf der Verwaltung für eine Anpassung der Baumschutzsatzung auf (ASU 16.3.17/TOP 5).
→ Vorlage 0635 „Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Witten“: 0635_V_16_Vorlage
→ Neue Satzung/Entwurf: Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Witten
Abgespeckt, weil nur bestimmte Baumarten von der Pflicht zur Ersatzpflanzung ausgenommen werden sollen, nämlich Weiden (nicht Kopfweiden), Pappeln und Fichten. Mensch könnte das als kleineres Übel gegenüber dem worst-case einer vollkommenen Freigabe betrachten, ist es aber im Grunde nicht. Die Kernfrage ist doch, wie viele Bäume durch die Freigabe der Abholzerei möglicherweise für den Klimaschutz (Bäume sind Klimaschutz!) wegfallen, also auch und wesentlich ein Problem der Quantität. Und da fallen vor allem die Fichten ins Auge.
Kundige sagen, dass durch die Freigabe der Fichten für die Abholzung ein erheblicher Teil des privaten Baumbestands in Witten gefährdet sei (Pappeln und Weiden scheinen vergleichsweise irrelevant zu sein, sind aber natürlich auch Klimaschützer). Vorgetragen wird vielleicht, dass Fichten als Flachwurzler durch Klimaeinflüsse, z.B. Starkwind, eine besondere Gefahr darstellen. Das mag stimmen, aber: Auch nach der bisher geltenden Baumschutzsatzung sind Fichten in der Regel zum Fällen frei gegeben worden, nur mussten Erstatzpflanzungen vorgenommen werden. D.h. die Fällung einer Fichte hat nicht zu einem Totalausfall für den Klimaschutz geführt, sondern ist durch eine pflichtige Ersatzpflanzung ausgeglichen worden.
Wenn Klimaschutz tatsächlich die Bedeutung hat, die ihm auch in offiziellen Erklärungen der Stadt Witten und in diversen Programmen beigemessen wird, dann darf die Verpflichtung zum Klimaschutz nicht aufhören, wenn es ans private Portemonnaie geht, vor allem, weil der überwiegende Teil der Klimaschädigung durch Private, z. B. durch MIV*, verursacht wird.
*Akürzung für „Motorisierter Individualverkehr“
Wo das Geld bleibt – beeindruckende Entwicklung der Personalkosten der Wittener Stadtverwaltung
Der Vergleich der Personalkostenprojektion im Haushaltsplan 2017/18 im Vergleich zur Projektion des Kämmerers aus 27.1.2012* zeigt eine erhebliche Personalkostensteigerung:
2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
Personalaufwendungen | 72.448 | 71.469 | 73.000 | 71.019 | 71.469 | 71.778 |
Versorgungsaufwendungen | 5.886 | 7.600 | 7.028 | 10.086 | 12.747 | 12.061 |
Personalaufwand insgesamt | 78.334
Differenz zur Projektion 2012 (s.u.*): + 7.232 |
79.069
Differenz zur Projektion 2012 (s.u.*): + 6.230 |
80.028
Differenz zur Projektion 2012 (s.u.*): + 6.383 |
81.105
Differenz zur Projektion 2012 (s.u.*): + 4.145 |
84.215
Differenz zur Projektion 2012 (s.u.*): + 6.199 |
83.839
Differenz zur Projektion 2012 (s.u.): |
Von der Projektion 2012 (2016 bis 2020) bis zur aktuellen Projektion 2017 (2016 bis 2020) – also im Laufe von 4 Jahren – hat sich also eine Personalkostensteigerung/Jahr von im Schnitt ca. 6 Mio. € (nicht kumulativ) ergeben! Ob sich die neue Projektion bis 2021 halten lässt, scheint mir vor diesem Hintergund sehr fragwürdig zu sein.
2012 lag der Personalbestand bei rd. 1.130,5, 2016 bei rd. 1.149,7 vollzeitverrechneten Stellen** (Quelle: Anlagen zum Haushaltsplan 2017/18/Stellenplan). An der Zahl der Stellen kann die Kostensteigerung also nicht liegen – die hat sich relativ unerheblich verändert. Woran dann? Meine Vermutung: Gehaltssteigerungen über Tarifabschlüsse, nachziehende „Anpassung“ der Beamtengehälter, Stellenanhebungen (?).
In diesem Zusammenhang drängen sich einige Fragen auf, z.B.: Ist in 4 Jahren wieder mit einer Personalkostensteigerung von 6 Mio. in der dann anfallenden Projektion zu rechnen? Wie würde die unter der Voraussetzung eines ausgeglichenen Haushalts dann finanziert? Bei gleich bleibenden oder zurück gehenden Einnahmen durch Einsparungen an anderer Stelle? Oder durch Einnahmeerhöhungen, z.B. durch weitere Anhebung der Steuerhebesätze? (mehr …)