Zu früh gefreut

Da habe ich mich offensichtlich zu früh gefreut (siehe dazu die „Aktualisierung“ meines Beitrags „Baumschutz ist Klimaschutz“/13.12.16). Das GroKo-Projekt „Anpassung der Wittener Baumschutzsatzung“ – Intention: Freigabe der Abholzung von Bäumen auf privaten Grundstücken ohne die Pflicht zur Ersatzpflanzung – taucht jetzt abgespeckt im Entwurf der Verwaltung für eine Anpassung der Baumschutzsatzung auf (ASU 16.3.17/TOP 5).

Vorlage 0635 „Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Witten“: 0635_V_16_Vorlage

Neue Satzung/Entwurf: Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Witten

Abgespeckt, weil nur bestimmte Baumarten von der Pflicht zur Ersatzpflanzung ausgenommen werden sollen, nämlich Weiden (nicht Kopfweiden), Pappeln und Fichten. Mensch könnte das als kleineres Übel gegenüber dem worst-case einer vollkommenen Freigabe betrachten, ist es aber im Grunde nicht. Die Kernfrage ist doch, wie viele Bäume durch die Freigabe der Abholzerei möglicherweise für den Klimaschutz (Bäume sind Klimaschutz!) wegfallen, also auch und wesentlich ein Problem der Quantität. Und da fallen vor allem die Fichten ins Auge.

Kundige sagen, dass durch die Freigabe der Fichten für die Abholzung ein erheblicher Teil des privaten Baumbestands in Witten gefährdet sei (Pappeln und Weiden scheinen vergleichsweise irrelevant zu sein, sind aber natürlich auch Klimaschützer). Vorgetragen wird vielleicht, dass Fichten als Flachwurzler durch Klimaeinflüsse, z.B. Starkwind, eine besondere Gefahr darstellen. Das mag stimmen, aber: Auch nach der bisher geltenden Baumschutzsatzung sind Fichten in der Regel zum Fällen frei gegeben worden, nur mussten Erstatzpflanzungen vorgenommen werden. D.h. die Fällung einer Fichte hat nicht zu einem Totalausfall für den Klimaschutz geführt, sondern ist durch eine pflichtige Ersatzpflanzung ausgeglichen worden.

Wenn Klimaschutz tatsächlich die Bedeutung hat, die ihm auch in offiziellen Erklärungen der Stadt Witten und in diversen Programmen beigemessen wird, dann darf die Verpflichtung zum Klimaschutz nicht aufhören, wenn es ans private Portemonnaie geht, vor allem, weil der überwiegende Teil der Klimaschädigung durch Private, z. B. durch MIV*, verursacht wird.

*Akürzung für „Motorisierter Individualverkehr“