Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird
Wenn mensch den Verlautbarungen der Wittener planenden Verwaltung im ASU in Zusammenhang der Beschlüsse zur Aufhebung der B-Pläne „Wickmann-Areal“ durch eine Ratsmehrheit Glauben schenkt (die WAZ berichtet am 13.6.15: „Wickmann: Neue Anfrage für Elektro-Fachmarkt“ und „Wickmann: Viele wollen investieren“), ist bei einer Entwicklung des Wickmann-Areals nach § 34 Baugesetzbuch das Planungschaos vorprogrammiert:
– Eine wirksame Steuerung sei nicht mehr gegeben;
– Einschränkungen von Genehmigungen seien nur noch durch die Berücksichtigung der Umgebungsbebauung möglich;
– Es drohe die Explosion des Flächenangebots von Einzelhandel in Höhe von über 10.000 qm wegen vorliegender Bauanträge und Bauvoranfragen (nicht -anträge, wie es immer wieder heißt). Die Gefahr einer Schädigung der Innenstadt durch konkurrierende Nutzungen sei akut.
Stimmt das? Sehen wir uns den § 34 genauer an:
→ § 34 Baugesetzbuch: § 34_BauGB
Keine Steuerungsmöglichkeiten? Kann ich nicht lesen?
Sicher enthält die folgende Bestimmung nicht die gleichen präzisen Regelungen wie ein B-Plan:
„(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Aber wer die bestehende Bebauung des Areals kennt, weiß, dass schon jetzt von der Gestaltung her (Eigenart der näheren Umgebung) nicht mehr viel zu gestalten ist. Auch die Erschließung dürfte kein unüberwindbares Problem sein.
Und die immer wieder beschworene Gefahr für die Innenstadt? Da findet sich „überraschenderweise“ folgende Bestimmung im § 34:
„(3) Von Vorhaben nach Absatz 1 oder 2 dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein.“
Diese Bestimmung dürfte doch wohl hinreichen, um schädliche Auswirkungen auf die Innenstadt zu verhindern.
Nicht nachzuvollziehen ist auch das Katastrophenszenario mit den über 10.000 qm, weil sich bei einem Clearinggespräch mit Beteiligung der potentiellen Investoren am Tag vor der ASU-Sitzung, bei dem die planende Verwaltung anwesend war, das Volumen schon auf mögliche ca. 5000 qm reduzierte.
Deshalb: So what? Steuerungsmöglichkeiten für Verwaltung und Politik sind nach wie vor gegeben – nur nicht nach dem verwaltungsdominierten Schema „B-Plan“, sondern über Verhandlungen und Einzelfallentscheidungen.
Also die Ärmel hoch gekrempelt und ans Werk, dann wird sich sicher eine gute Lösung für Annen und die Stadt ergeben – und mit Sicherheit eine bessere als durch einen permanenten Kleinkrieg mit ansiedlungswilligen Investoren.