Melkkuh Musikschule – Schaden durch überzogene Beitragserhöhungen?
Eine Neufassung der Entgeltordnung der Musikschule als Beitrag zur Konsolidierung ist in der Diskussion. Was ist davon zu halten?
In der Vorlage Nr. 17//Punkt 3 vom 9.3.12 zum Szenario Stärkungspakt wird für die Musikschule ein Konsolidierungsbeitrag von 130.000 € angesetzt.
→ Link: Vorlage Nr. 17 Szenario Stärkungspakt: KUFo Verwaltungsvorlage Nr. 17
Dieser Betrag sorgte schon in 2012 für erhebliche Aufregung bei den NutzerInnen. Beim näheren Hinsehen findet sich aber in der Begründung der Hinweis, dass die Summe als Einsparoption für die Jahre 2018 bis 2021 anvisiert wird (Begründung: Verrentung 2018 – 2021, verstärkt 2025).
Im Wirtschaftsplan 2013 findet sich dann die unspezifische Formulierung:
„Die Musikschule Witten wird 2013 denn ihr aufgetragenen Weg weiter fortsetzen, den Zuschussbedarf von 130.000 € zu reduzieren.“
Die Frage ist, was diese Vorgaben heißen. Auf keinen Fall beinhaltet die bisherige Beschlusslage, bis 2018 den Zuschussbedarf um 130.000 € zu reduzieren, denn dann würde sich der gesamte Konsolidierungsbeitrag der Musikschule auf 260.000 € (+ 130.000 € ab 2018!) summieren – die Einsparprognose in der Worst-Case Mittelfristigen Finanzplanung 2013 – 2017 liegt aber für das gesamte Kulturforum (KuFo) bei 320.000 € (s. Vorlage Nr. 17/Punkt 3).
40% des gesamten Konsolidierungsbeitrags des KuFo zwischen 2013 und 2018 allein durch die Musikschule und dann noch mal 130.000 €? Eine unzumutbare Lastenverteilung.
Deshalb kann es auch nicht Aufgabe einer Entgeltordnung sein, sich auf eine Vorgabe von 130.000 € bis 2018 zu beziehen und sich mit Beitragserhöhungen vor 2018 dieser exorbitanten Summe anzunähern.
Selbstverständlich können und sollen auch schon vor 2018 Sparpotentiale erschlossen werden – allerdings aus unserer Sicht mit folgenden Vorgaben:
– Behutsame Belastung der NutzerInnen, um keine Abwanderungseffekte zu provozieren (und so womöglich keine Mehr-, sondern Mindereinnahmen zu erzielen).
– Möglichst weitgehende Qualitätssicherung, um den Qualitätsvorteil vor anderen Anbietern zu erhalten.
Schließlich befindet sich die Musikschule in Konkurrenz mit privaten Anbietern!
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sollte eine Beitragserhöhung dazu beitragen:
– prognostizierbare Tariferhöhungen abzufangen, weil diese sich negativ auf den Einspareffekt ab 2018 niederschlagen würden;
– moderate Einsparungen darüber hinaus zu erzielen, wenn diese unter der Berücksichtigung der Qualitätssicherung vertretbar sind.
Die vom Leiter der Musikschule auf der letzten Sitzung des Verwaltungsrats KuFo vorgelegte Vorlage Nr. 28 entspricht in ihrer Variante a (Anlage 1) voll und ganz diesen Ansprüchen.
→ Link: Vorlage Nr. 28 und Anlage 1 Neufassung der Entgeltordnung für die Musikschule: Vorlage Nr.028 inkl. Anlagen
Ich hätte dieser Variante zugestimmt.
Wieso da noch in überzogenem Sparwahn weitere Belastungen für die Nutzer (und das Institut) von den VertreterInnen anderer Fraktionen durchgedrückt werden sollen, ist uns schleierhaft.
Den Vogel abgeschossen hat allerdings die SPD (Staffelung nach Einkommen: „Starke Schultern sollen mehr tragen“ – Zitat Thomas Richter, Fraktionsvorsitzender der SPD).
Ich erinnere Herrn Richter daran, dass es sich bei den Beiträgen nicht um eine Steuer (Steuern sind Zwangabgaben) handelt. Die „starken Schultern“ werden bei überhöhten Beiträgen Herrn Richter (und leider der Musikschule) eins husten und sich privaten Anbietern zuwenden. Und das wäre dann keine strafbare Steuerhinterziehung, sondern eine Nutzung des freien Marktangebots zum Schaden der Musikschule und des KuFo. Ich hoffe nicht, dass das gewollt ist.
Siehe zu diesem Themenkomplex auch meine Beiträge „Neue Entgeltordnung Museum …?„/April 2013, „Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) Kulturforum Witten …?„/April 2013 und „Stadtbücherei – Quo vadis?„/März 2013.