Es wird immer doller – Bauschuttdeponie an der A 43 in Heven als Lärmschutzwall getarnt 1
Ich reibe mir die Augen. Da soll mal eben für einen sog. Lärmschutzwall (bei genauerem Hinsehen eine als Lärmschutzwall getarnte Bauschuttdeponie) via Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung eines Bebauungsplans eine Bauleitplanung im Schnellverfahren durch den ASU am 6.12.18 gejagt werden. Hier die Vorlage und Anhänge:
→ Vorlage: 0937_V_16_Vorlage
→ Flächennutzungsplanänderung: 0937_V_16_Anlage_1; Bebauungsplan: 0937_V_16_Anlage_2
Und diese Maßnahmen sollen dem Lärmschutz dienen? Das ist wenig plausibel, wie schon aus der Vorlage selbst deutlich wird. Dort steht nämlich auf S. 2:
„Von Seiten der Straßenbauverwaltung, Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, besteht aufgrund der vorhandenen Lärmwerte und der Kriterien der Lärmsanierung gegenwärtig kein Erfordernis für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der BAB 43 zwischen den nahgelegenen Anschlussstellen Witten-Heven und Bochum-Querenburg.
Im Vorfeld des Bauleitplanverfahrens wurde durch den Investor eine schalltechnische Voruntersuchung in Form einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Voruntersuchung betrachtet die Wirkung der Maßnahme einer Lärmschutzanlage in zwei Höhenvarianten und ermittelt die Pegelminderung gegenüber dem Ist-Zustand. Im Ergebnis ist tendenziell von einer Pegelminderung durch die angedachte Baumaßnahme auszugehen.“
Also: Weder sieht Straßen NRW die Erfordernis einer Lärmschutzmaßnahme, noch kommt bei dem vom Investor beauftragten Gutachten mehr heraus, als die Vermutung einer „tendenziellen Pegelminderung“.
Meine Interpretation dieses Ergebnisses: Der Gutachter hat sich gewunden, um überhaupt noch ein für den Auftraggeber tendenziell passendes Ergebnis heraus zu bekommen. Von wirksamen Lärmschutz scheint nicht viel übrig geblieben zu sein.
Und das existierende Lärmproblem für die oberhalb der A 43 liegenden Wohngebiete? Die Angelegenheit ist nicht neu. Am 5.2.15 schrieb ich an die damalige Geschäftsführerin der Fraktion bürgerforum:
„Ich bezweifle fachlich, dass ein Lärmschutzwall für Herrn Schubring und seine Unterstützerinnen/Unterstützer einen effektiven Lärmschutz darstellen kann. Das hängt mit den Ausbreitungsmodalitäten von Schall zusammen. Siehe dazu meine Rede „Wiesenplesken“ im Anhang.* “
Nach meiner Überzeugung kann es Lärmschutz für die Wohngebiete nur über eine Geschwindigkeitsreduktion auf der A 43 geben und eben nicht über eine als Lärmschutzwall getarnte Bauschuttdeponie.
*Meine Rede zu Wiesenplesken: Wiesenplesken rat 31.01.2005