Ein Grund zur Freude?
Da war doch was? Richtig, der Haushalt der Stadt Witten 2016 ist genehmigt worden – mit Steuererhöhungen etc.. Ein Grund zur Freude? Wohl kaum für die Bürgerinnen und Bürger, die in doppelter Weise – durch Einschränkungen von Dienstleistungen und Zwangsabgaben an die Stadt (Steuern etc.) – zur Kasse gebeten werden (Beschwerden und Widersprüche dürften kaum erfolgversprechend sein) . Hinzu kommt, dass in dieser Hinsicht das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht ist, wie die mahnenden Hinweise der Kommunalkaufsicht dokumentieren (s.u.).
Der von den Haushaltszustimmern im Rat immer wieder beschworene kommunalpolitische Spielraum muss – und tendenziell abnehmend – mit der Lupe gesucht werden (siehe dazu der Hinweis der Kommunalaufsicht auf die sog. freiwilligen Leistungen S. 7). Genau genommen hat die Mehrheit des Rates mit ihrer Zustimmung genau das exekutiert, was ein Sparkommissar auch exekuiert hätte – nicht mehr und nicht weniger. Denn ein Sparkommissar hat eben auch nur die Aufgabe, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu „schnitzen“.
Einen Grund zur Freude haben eigentlich nur die Verwaltungsmitarbeiter, die auf Grund der Genehmigung befördert werden können – aktuell drei Mitarbeiter nach A 15 (Oberverwaltungsrat) und drei weitere nach A 14 (Verwaltungsrat). Wer wissen will, was da verdient wird, möge von einem Durchschnittsalter von 50 Jahren ausgehen. Schau’n wir mal, was da noch so kommt. Auf jeden Fall müssen in Zukunft weitere Gehaltserhöhungen über Tarifabschlüsse kalkuliert werden (siehe dazu auch Hinweis der Kommunalaufsicht S. 6).
→ Genehmigungsschreiben der Kommunalaufsicht: HSP-Genehmigung 2016 der Stadt Witten
Übrigens wird die GPA (Gemeindeprüfungsanstalt NRW, nicht „Gemeindeprüfanstalt“. wie unsere Bürgermeisterin sich auszudrücken pflegt) nach meinen Informationen wahrscheinlich im Oktober dieses Jahres wieder in der Wittener Stadtverwaltung präsent sein. Auf die Ergebnisse der Prüfung bin ich gespannt.