Berufung Berlet-Urteil: Nicht nachzuvollziehen!
Natürlich ist der Antrag auf Zulassung einer Berufung im Fall des ehem. Wickmann-Geländes Annen/BERLET nicht nachzuvollziehen, weil nach Kenntnis des vorliegenden Urteils abzusehen ist, dass die Aussichten auf Erfolg extrem gering sind. Ich frage mich ernsthaft, was die Initatoren dieses Vorgehens geritten haben mag?
→ Urteil: Urteil VG Arnsberg Berlet Urteil VG Arnsberg Berlet
– Das Vorgehen ist in der Sache unbegründet. Die Ausschließung im B-Plan 216, im Flächennutzungsplan und im Masterplan Einzelhandel entbehren jeglicher Plausibilität*.
Kein Elektrofachmarkt, wenn in der direkten Nachbarschaft (REAL) in nicht unbedeutender Menge Elektrogräte verkauft werden? Und Schutz der Wittener City (SATURN)? Als ob SATURN nicht stark genug wäre, um sich in der (doch wohl gewünschten) Konkurrenz zu behaupten – es ist nicht Aufgabe der Stadt, Konkurrenzschutz zu betreiben! – , und als ob Annen nicht der größte Stadtteil Wittens wäre. Kurz: Alles deutet darauf hin, dass bei dem Vorgehen Sturheit und Rechthaberei eine nicht unerhebliche Rolle gespielt hat. Wenn das so wäre, wäre es schlimm.
– Das Vorgehen ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil bei Nichtzulassung der Berufung oder bei einem erneuten Verlieren in zweiter Instanz die Klatsche für die Stadt Witten und damit der Ansehensverlust noch potenziert würden.
– Möglicherweise noch problematischer ist aber die Art und Weise des Vorgehens selbst.
Die Politik – sprich: der Rat – ist mit dieser Angelegenheit nur durch eine Mitteilung im Ältestenrat am 22.12.14 befasst worden.
Im Vordergrund steht jetzt der Stadtbaurat, aber mensch muss sich klar machen, dass solche gravierenden Entscheidungen nicht vom Stadtbaurat allein, sondern vom Verwaltungsrat entschieden werden. In diesem sitzen die Dezernenten Schweppe, Kleinschmidt, Dr. Bradtke und – die Bürgermeisterin mit Veto-Recht.
Ich will die Verantwortung des Stadtbaurats nicht klein reden, aber es wäre für die Bürgermeisterin ein Leichtes gewesen, den Vorgang zu stoppen. Stattdessen wird auch noch Ostermann als IHK-Präsident ins Boot geholt – mit den bekannten Folgen: angebliche Beteiligung der IHK, dann Dementi.
Jetzt wird die peinliche Angelegenheit auf Antrag der GroKo (30.01.15) glücklicherweise in einer Sondersitzung des HFA beraten werden (Antrag GroKo Antrag GroKo Sondersitzung HFA). Termin steht noch nicht fest (Aktualisierung 05.02.15: Die Sondersitzung ist jetzt für den 26.02.15, 16.00 Uhr anberaumt worden).
Pikant: Die In-Spe-BürgemeisterkandidatInnen der SPD Leidemann und Schweppe waren qua Verwaltungsrat an dem Vorgang entscheidend beteiligt. Würde einer von ihnen gewählt werden, wäre zu befürchten, dass der bisherige autoritäre und selbstherrliche Führungsstil der Verwaltungsspitze weiter praktiziert wird.
*Ehrlicherweise muss ich zugeben, dass ich ursprünglich bei der Erstabstimmung in 2007 der Argumentation der Verwaltung aufgesessen bin. Siehe dazu mein damaliges Abwägungspapier:
→ Abwägung Berlet Annen 2007 Abwägung Berlet Annen 2007
Mittlerweile hat sich angesichts der Entwicklung in Annen und der City meine Position von der rechten auf die linke Spalte verschoben.