Drei Fragen und drei Antworten

Fragen von Dr. Carsten Rensinghoff:

 Mit folgenden Fragen wollte ich mich an alle Wittener Ratsmitglieder persönlich wenden:

Mein zukünftiges Wahlverhalten mache ich u. a. von der Beantwortung folgender, den behindertenpolitischen Bereich betreffenden – und hier liegt der Fokus auf der Inklusion Behinderter –, Fragen abhängig:

1. Wie ist Ihre Sicht zur Verwendung der Leichten Sprache?

2. Wie verhalten Sie sich zum Fraktionszwang?

3. Wie sorgen Sie bei zukünftigen Wahlen für eine absolute Barrierefreiheit in den Wahllokalen?

Laut Parlamentwatch e. V. geht das über abgeordnetenwatch.de aber nicht. Nach zehn Fragen hat man dort das Fragelimit erreicht. Aus diesem Grund richte ich auf diesem Weg meine Fragen an jedes einzelne Ratsmitglied!

 Dr. Carsten Rensinghoff

 

Antwort:

Hallo,

da abgeordnetenwatch noch in Arbeit ist, anbei meine Antworten auf die Fragen:

Antwort auf Frage 1

Auszug aus wikipedia: „Die Leichte Sprache soll die selbstständige Informationssuche und damit Selbstbestimmung von erwachsenen Menschen verbessern, die aus unterschiedlichen Gründen, vorübergehend oder dauerhaft, Probleme mit einem komplexen Satzbau haben und Fremdwörter nicht verstehen. Amtliche Mitteilungen sollen zur Barrierefreiheit ergänzend die Leichte Sprache verwenden.“ Insofern ist die Verwendung der Leichten Sprache vorbehaltlos zu unterstützen. Aber (weiterer Auszug aus wikipedia):  „Die Übersetzung in die Leichte Sprache kann sehr zeitaufwendig sein, da z.B. eine Schwierigkeit darin besteht, dass die Übersetzung vieldeutiger Worte von der im Text gemeinten Bedeutung ausgehen muss. Einige Behörden, beispielsweise der Deutsche Bundestag, verwenden auf ihrer Webseite neben der normalen Sprache auch die leichte Sprache.“

Antwort auf Frage 2

Fraktionszwang gibt es formal und legal nicht und wird sich in keiner Fraktionsgeschäftsordnung finden. Allerdings wird er informell praktiziert (Sanktionen z.B.: fraktionsinternes Mobbing; Drohung, bei der nächsten Wahl nicht wieder aufgestellt zu werden; bei häufig grundsätzlich abweichenden Positionen zur Fraktion Fraktionsausschluss – ist aber vor einem Verwaltungsgericht anfechtbar!). Deshalb muss jede/jeder Mandatierte selbst entscheiden, ob sie/er die möglichen Sanktionen bei Abweichung der eigenen Überzeugung von der Fraktionsmehrheit über die eigene Überzeugung stellt. Aus meiner Sicht würden Rats- und Ausschussentscheidungen spannender und sachorientierter, wenn sie sich nicht an „Fraktionszwängen“ orientieren würden. Schließlich sollen eigentlich Rat und Ausschüsse Orte der Argumentation, Debatte und Beratung, keine Abstimmungsmaschinen sein. Mehrheiten würden auch ohne Fraktionszwang zustande kommen.

Antwort auf Frage 3

Ich verweise in diesem Zusammenhang – ohne „Fraktionszwang“ – auf eine Anfrage der CDU-Fraktion „Barrierefreiheit Wahllokale“ vom 9.8.13, die von der Verwaltung noch nicht beantwortet worden ist:

→ Link: Anfrage CDU „Barrierefreiheit Wahllokale“ Anfage 71 08 13 Anfrage 71 08 13 1 Anfrage 71 8 13 2  

Grüße

Klaus Riepe