Hopfen und Malz verloren?/Programmentwurf Kultur
Hier als Einstieg der Programmentwurf zur Kultur (Meine Bewertung und Kritik in Rotfärbung). Bei den Autor_innen dieses Programmteils scheint die Krankheit der hemmungslosen Forderitis ausgebrochen zu sein. Allerdings müssten die Autor_innen eigentlich genau wissen, dass die meisten Forderungen nicht zu halten sind und zum Teil eher Schaden anrichten würden. Der Entwurf ist aus meiner Sicht als Programm nicht tragfähig.
„Kultur
Witten braucht kulturelles Wachstum (Was soll das heißen? Gemeint ist wahrscheinlich die verwaltete Kultur des Kulturforums. Allerdings: Jeder Wittener Bürger hat über TV, Radio, Buchläden, vielfältige Kulturangebote außerhalb des Kulturforum und das reiche Kulturangebot benachbarter Städte eine guten Zugang zur Kultur. Braucht es da Wachstum?). In Zeiten klammer Kassen wird zuerst an der Kultur gespart (Das ist falsch: „Zuerst“ stimmt nicht. Auch im Kernhaushalt ist in den vergangenen Jahren umfassend gespart worden, wahrscheinlich stärker als beim Kulturforum). Der Wittener Etat wurde von 6,2 auf 5,3 Millionen reduziert (In welchem Zeitraum?), also um 15% gekürzt, etwa 1/3 des Personals wurde entlassen (In welchem Zeitraum? Im übrigen ist das einfach falsch. Im Kulturforum ist niemand „entlassen“ worden: Tarifvertrag öffentlicher Dienst, TVöD. Allerdings sind freiwerdenden Stellen zum Teil nicht wieder besetzt worden. Wie hoch lägen wohl die Personalkosten ohne Verschlankung?), viele sind dauerhaft krank (Das gilt auch für die Kernverwaltung. Den Ursachen sollte nachgegangen werden.). (mehr …)
Hopfen und Malz verloren?
Am 13. September werden in Witten Kommunalwahlen stattfinden. Sowohl die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wie auch der Rat werden für 5 Jahre neu gewählt. Nicht nur der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, sondern auch der Wahl des Rates – der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung – kommt diesen Wahlen eine besondere Bedeutung zu, weil die Stadt in der nächsten Wahlperiode vor besonderen Problemen und Herausforderungen stehen wird. Die aktuell zu erwartende Verschärfung der Finanzkrise durch Corona deutet auf diese schwierige Zukunft hin.
Um so wichtiger ist es, dass im neuen Rat problembewusste und kompetente Menschen sitzen werden. Die Programme, für die diese Menschen bei den Wahlen antreten werden und gewählt werden wollen, sind zumindest ein Hinweis auf Problembewusstsein und Kompetenz. Ich werde mich im Vorfeld der Wahlen kritisch mit diesen Programmen auseinandersetzen .
Vor einigen Tagen erreichte mich Texte, der wohl einen Programmentwurf zum Programm einer eine Vertretung im neuen Rat anstrebenden politischen Formation darstellen sollen. Mein Eindruck in Kürze: In diesem Programmentwurf findet sich weder Problembewusstsein noch Kompetenz. In Folge werde ich mich in einzelnen Beiträgen unter dem Titel: „Hopfen und Malz verloren“ mit dem Programmentwurf auseinandersetzten (Meine Bewertung und Kritik in Rotfärbung).
Die/der Mandatierte wird’s richten!?/Eine Antwort auf eine private Mail
Der Adressat des folgenden Beitrags besteht darauf, dass seine Mail, auf die mein Beitrag antwortet, privat bleiben soll. Soll sie. Da es sich aber um ein allgemeines Problem von oppositioneller Kommunalpolitik handelt, sei meine Antwort im Folgenden veröffentlicht.
Antwort:
Was die Arbeitsteilung zwischen „Mandatierten“ und „zivilgesellschaftlichen Organisationen“ anbetrifft, sehe ich die Sache anders als Du.
Ein „Mandat“ beinhaltet im kommunalen Bereich den Auftrag, im Rahmen einer klar umrissenen Funktion im kommunalen politischen System, z.B. einer Ausschuss- und Ratsmitgliedschaft*, tätig zu sein**. In jeder anderen Hinsicht ist eine „Mandatierte/ein Mandatierter“ ein/e Bürger_in wie alle anderen: engagiert oder weniger engagiert.
Auf der anderen Seite bestehen auch „zivilgesellschaftliche Organisationen“ für mich aus Bürger_innen (z.B. Bürger_innen der Stadt Witten), die die Pflicht haben, sich über den speziellen Organisationszweck einer „zivilgesellschaftlichen Organisation“ hinaus aktiv politisch zu engagieren – bei entsprechender Thematik auch möglichst sachkundig in Hinblick auf das politische System.
Andernfalls führt das zu einer Zuschauerhaltung, die z.B. von einer/m „Mandatierten“, die/der sich in der Opposition befindet, verlangt, was sie/er nicht leisten kann: z.B. durch bloße gremienbezogene Rhetorik vom politischen Mainstream nicht gewünschte Forderungen durchzusetzen: „Der/die ‚Mandatierte‘ wird’s schon richten“ funktioniert nicht. (mehr …)
Witten – ein Narrenhaus?
Manchmal hat mensch das Gefühl, sich in Witten in einem Narrenhaus zu befinden. Jetzt hat also das Verwaltungsgericht Arnsberg geurteilt, der Rat hätte am 3.2.20 nicht beschließen dürfen, dass das Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Kornmarkts unzulässig sei. Ein solcher Beschluss hätte erst nach Vorlage der Unterschriftenlisten erfolgen dürfen (WAZ-Online 6.5.20: Kornmarkt_ Gericht kippt Ratsbeschluss zu Bürgerbegehren). Hier noch einmal die damalige Beschlussvorlage: Vorlage.
Ich frage mich, was dieses Urteil soll, denn es stellt – abgesehen vom „dürfen“ – nur eine Selbstverständlichkeit fest. Warum selbstverständlich? Weil selbstverständlich über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens abschließend nur entschieden werden kann, wenn dieses vorliegt, was das Vorliegen einer Unterschriftensammlung impliziert. Das Gericht ist offenbar davon ausgegangen, der Rat habe mit seinem Beschluss versucht, das Bürgerbegehren frühzeitig zu unterbinden. Derartiges ging und geht natürlich nicht.
Ich selbst habe dem Beschluss zugestimmt, nicht um eine Begehren zu unterbinden, sondern um frühzeitig potentiell Listen Unterschreibenden klar zu machen, dass das Begehren als kassatorisches Begehren wegen Verfristung oder als initiierendes Begehren wegen Vorspiegelung eines initiierenden Charakters und damit als Fake unzulässig ist. Es hätte also bei Vorlage von Unterschriften mit Sicherheit für unzulässig erklärt werden müssen. Siehe dazu meine Beiträge zum Formalen: „Klage gegen Unzulässigkeit: Bärendienst?“/3.3.20 und zum Inhaltlichen: „Kornmarkt: Zu Recht abgelehnt – Nachschlag“/27.9.19.
Das Urteil ändert daran nichts, weil es auf die grundsätzliche Zulässigkeit* gar nicht abhebt, sondern nur auf den Zeitpunkt des Ratsbeschlusses. Der Rat soll also einem in jeder Hinsicht formal unzulässigem Begehren zuschauen müssen, ohne sich aufklärend in seiner besonderen Verantwortung für die Bürger_innen positionieren zu können (Denn um mehr als eine Positionierung konnte es sich bei dem Beschluss nicht handeln)? Das ist doch schlichter Kappes. (mehr …)
Fehlentwicklungen mit Folgen für die zukünftige Qualität der Ratsarbeit
Die Kommunalwahlen stehen vor der Tür, und diverse kommunalpolitische Formationen scharren mit den Füßen, um wieder im Rat präsent zu sein. Wer dann da präsent ist und wie die Qualität der Ratsarbeit in den nächsten fünf Jahren aussehen wird, dürfte auch davon abhängen, mit welcher Mentalität Formationen ihre Wahlkampagne vorbereiten.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf einige ältere Beiträge von mir hinweisen, die Fehlentwicklungen skizzieren, denn: Läuft’s schief, wird die Ratspräsenz der fehlentwickelten Formationen die Stadt in einer schwierigen Phase – es sei nur auf die Auswirkungen von Corona* verwiesen – nicht weiter bringen.
Hier die Beiträge: „Fehlentwicklung 1: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, bild‘ ich einen Arbeitskreis“/12.11.18, „Fehlentwicklung 2: Kenntnisfrei, ich bin dabei“/!“/12.11.18 und „Fehlentwicklung 3: Magische Ausstrahlungskraft des Namens“/13.11.18.
*Zu den möglichen negativen Auswirkungen von Corona z.B. auf den städtischen Haushalt siehe mein Beitrag: „Corona: Städtischer Haushalt – keine schönen Aussichten!“/7.4.20.
Corona: Sorgen und Sorgen 2
Diese berechtigten Sorgen macht sich der Ministerpräsident von Baden-Würtemberg Winfried Kretschmann:
„Berlin (dpa) – Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann erwartet für die Zeit nach der Corona-Krise harte Verteilungskämpfe.
„Machen wir uns nichts vor: Das wird eine harte Debatte geben, wer die Kosten für die Rettungspakte trägt“, sagte der Grünen-Politiker der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Letztlich werde die gesamte Bevölkerung dafür bezahlen: „Die meisten Menschen werden nach der Corona-Krise erstmal ärmer sein.“ Baden-Württemberg zum Beispiel spanne für fünf Milliarden Euro einen Schutzschirm, der Betrag sei binnen zehn Jahren zu tilgen. „Das heißt: Eine halbe Milliarde im Jahr muss im Haushalt anderswo eingespart werden. Das Geld fällt ja nicht vom Himmel.“ © dpa“
Derart berechtigte Sorgen sind auch kurz- und vor allem mittelfristig in Bezug auf den NRW-Landeshaushalt und den Wittener städtischen Haushalt angebracht. In NRW beläuft sich der Rettungsschirm des Landes – Schutzschild genannt – auf einen Nachtragshaushalt 25 Mrd. (+ Bürgschaften 8,5 Mrd.). Zum städtischen Haushalt siehe mein Beitrag „Corona: Städtischer Haushalt – keine schönen Aussichten!“/7.4.20. Wie Herr Kretschmann richtig feststellt: „Das Geld fällt ja nicht vom Himmel“.
Und diese Sorgen macht sich Herr Harald Kahl, Ratsmitglied und 1. Vorsitzender des bürgerforums Witten (Quelle: facebook-Auftritt des bürgerforums/6.4.20):
„❗Harald Kahl sieht Krise (gemeint ist wohl die Corona-Krise/K.R.) für die Kultur als zweischneidig❗
„Zwar gibt es Künstler wie mich und andere Kulturschaffende, die eh als Individualisten quasi ,aus sich heraus‘ arbeiten, Komponisten, Literaten, Solisten und andere. Diese empfinden dieses ,auf sich selbst zurück geworfen Sein‘, die Verlangsamung und dieses Weggehen vom hektischen Konsum sogar als wohltuend.“
„Aber uns fehlen natürlich andererseits das Publikum, die Ausstellungen, die Käufer, die Lesungen, der Austausch usw. Kunst braucht Austausch. (mehr …)
Politische Loyalitäten
Mit den politischen Loyalitäten ist das so eine Sache. Viele meinen, die Loyalität müsse der politischen Partei oder dem politischen Verein gelten, deren Mitglied mensch ist, für die mensch gewählt worden ist oder die mensch wählt. Das sehe ich auf Grund meiner Jahrzehnte langen politischen Erfahrung mittlerweile anders, weil die Treue – manchmal Nibelungentreue – zur Organisation häufig zur Fixierung auf die „Autorität“ von Minigrüppchen und zur Unterdrückung von politischen Initiativen führt.
Diese Art von Loyalität ist bei genauerem Hinsehen undemokratisch und unproduktiv. Ich z.B. bin – noch – Ratsmitglied, Mitglied der Fraktion bürgerforum und der Wählergemeinschaft bürgerforum (die Wählergemeinschaft habe ich aktiv mitinitiiert und -gegründet). Wem gilt dann meine Loyalität?
Sie gilt:
- als Ratsmitglied der Stadt Witten (nicht im Sinne von „Witten first“, weil Witten kein eigener Planet ist);
- nach bestem Wissen und Gewissen der Lösung von Problemen dieser Stadt;
- dem programmatischen Rahmen des bürgerforums, für den ich gewählt worden bin;
- und erst 4. einer sozialen Gruppierung „Fraktion“ oder „Wählergemeinschaft“ bürgerforum, hinter deren Namen sich u.U. eine Menge politisches Unvermögen und heiße Luft verbergen.
„Wir sind das bürgerforum!“? Ja, was sind „wir“ denn dann? Doch erst einmal nur eine Worthülse, und die ist noch kein Garant für sinnvolle Loyalität und gute Politik. Für gute Politik gilt: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen! (1. Johannes 2,1-6). Das impliziert auch plausible öffentliche politische Positionierungen.
Allerdings gibt es immer wieder Menschen, die meinen, der Name allein sei schon das Entrée-Billet zum Himmelreich des politischen Erfolgs (Rastmitgliedschaft, Dabeisein): Ich nenne diesen Typus Namenstrittbrettfaher, der auch bei anderen politischen Organisationen – z.B. den Grünen – mittlerweile sehr verbreitet sein dürfte. (mehr …)
Corona/Klimaschutz: Sich selbst vergessen?
Auf der facebook-Seite des bürgerforums finde ich folgenden Beitrag des 1. Vorsitzenden des bürgerforums und Ratsmitglieds Harald Kahl:
„Cui bono? Wem nützt es❓“ fragt Harald Kahl.
„Niemandem. Keiner profitiert davon, keine Zocker oder Banken oder Global Player. So ist auch die Suche nach den Verursachern oder sogar Initiatoren Quatsch. Verschwörungstheoretiker sind blamiert. Allerdings ist erstaunlich, dass diese erfolgreiche enge Verzahnung von Wissenschaft und Politik, begleitet von den Medien, schon jetzt zeigt, welch radikale Maßnahmen hier möglich sind“ ist er erstaunt.
„Das lässt mich phantasieren und hoffen, dass doch in einer sicherlich noch radikal schlimmeren Frage, der Klimaerwärmung, eines Tages dasselbe Bündnis von Wissenschaft, Politik und Medien möglich sein wird. Flugzeuge am Boden, Einschränkung des Tourismus, weniger PKW-Verkehr, das alles nützt jetzt schon dem Klima. Wenn doch nur die Politik auch in der Klimafrage auf die Wissenschaft hören würde und bereit wäre, radikaler den CO² – Ausstoß zu mindern!“ ?
Ich stutze: An wen richtet sich der Appell des letzten Satzes? An ihn selbst? Denn Herr Kahl ist Politiker. Er ist schließlich Vorsitzender einer Wählergemeinschaft und Mitglied des Rates der Stadt Witten. Wie wäre es denn, wenn er „auch in der Klimafrage auf die Wissenschaft hören würde“, entsprechende politische Initiativen entwickeln und konkrete Vorschläge machen würde, in Witten „radikaler* den CO2-Ausstoß zu mindern!“?
*Zur fehlenden Radikalität siehe mein Beitrag: „Klimanotstand: Der Berg kreißte und gebar – bisher – ein Mäuslein„/12.3.2020
Corona: Sorgen und Sorgen
Am 31.3.20 positioniert sich Herr Strautz, (2.!) Vorsitzender des bürgerforums und Bürgermeisterkandidat, in der WAZ mit einem Leserbrief.
Hauptaussage: Das bürgerforum zahlt für eine Veranstaltung, die ausgefallen ist. Ist dieses bedeutende Ereignis mitteilenswert? Wohl kaum: Die Zahlung ist doch wohl selbstverständlich, weil die Veranstaltung vom Veranstalter wegen Corona abgesagt worden ist und die Kosten problemlos aus der durch Beiträge wohl gefüllten Kasse der Wählergemeinschaft aufgebracht werden können.
Was hat unser Vorsitzender und Kandidat sonst noch zu bieten? Spenden an die Werkstadt? Die werden die aktuellen finanziellen und strukturellen Problem der Werkstadt kaum lösen können. Büchereiausweise? Die Stadtbücherei wird – noch – stabil aus dem Budget des Kulturforums und u.a. den Beiträgen für Leseausweise finanziert, ob diese nun genutzt werden oder nicht. Und Bierchen, wo auch immer? Das grenzt schon an Zynismus.
Mensch Strautz, die Coronakrise ist doch kein Kulturschock, sondern real: Die Leute sterben, das medizinische System steht unter Stress, und es mangelt bei der medizinischen und anderweitigen Versorgung an allen Ecken und Enden. Wie wäre es denn, wenn das bürgerforum eine relevanten Teil seiner in der Kasse aufgehäuften Gelder ganz ohne Tamtam für die Verbesserung der mangelnden Versorgung spenden würde – zum Beispiel für den Malteser Hilfsdienst oder Misereor*?
Das wäre dann vielleicht echtes Füreinander-da-sein statt des im Leserbrief vorgetragenen Firlefanzes.
*Malteser Hilfsdienst: https://www.malteser.de/ , Misereor: https://www.misereor.de/spenden/spendenaufrufe/corona
Klage gegen Unzulässigkeit: Bärendienst?
Am 3.3.20 titelt die WAZ „Initiative („Grüner Kornmarkt“/K.R.) klagt gegen die Stadt“. Untertitel „Verwaltungsjurist: Rat hätte das Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Kornmarkts nicht für unzulässig erklären dürfen. Unterschriften lagen noch gar nicht vor.“ (hier der Online-Artikel vom 2.3.20: Witten_ Initiative „Grüner Kornmarkt“ klagt gegen die Stadt). Jetzt also Klage. Aber wogegen eigentlich?
Richtig ist, dass der Rat am 3.2.20 mit großer Mehrheit festgestellt hat, das Bürgerbegehren sei formal unzulässig (siehe Niederschrift Niederschrift_oeffentlich).
Da bis zum 3.2.20 keine Unterschriften eingegangen waren, konnte der Rat zu diesem Zeitpunkt noch keine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit treffen und hat dies auch nicht getan. Vielmehr hat er signalisiert, dass er bei Vorlage von mindestens 4.600 gültigen Unterschriften (Das ist das Quorum gemäß GO!) das jetzige Bürgerbegehren wegen Unzulässigkeit ablehnen würde. Heißt: Der Rat hat Position bezogen. Der Stadtsprecher kommentiert im WAZ-Artikel aus meiner Sicht korrekt, der Rat und seine Mitglieder seien nicht verpflichtet, sich einem Bürgerbegehren gegenüber neutral zu verhalten. Er hat sich nicht neutral verhalten. Mehr nicht.
Hier noch einmal in Kürze die formalen Gründe (inhaltliche finden sich in diversen Beiträgen auf dieser Website), die auch aus meiner Sicht gegen das Begehren sprechen:
Das kassatorische Begehren* – und darum handelt es sich bei genauerem Hinsehen – ist verfristet, weil es viel zu spät gestartet worden ist (zur Beschlusslage siehe Drucksache zum HFA vom 18.11.19 HFA 18.11.19). Der Hinweis des die Initiative vertretenden Rechtsanwalts, es bedürfe eines Ratsbeschlusses und ein Beschluss des ASU sei unzureichend, ist deshalb falsch, weil es sich beim ASU um einen Teil des Rates handelt, an den der Rat Zuständigkeiten übertragen hat (siehe Zuständigkeitsordnung des Rates Zuständigkeitsordnung). (mehr …)