Herr Hasenkamp: „Keine Böden aus Tschernobyl“?
Zu den Dimensionen des Bauwerks eine weitere Ergänzung (11.5.21)**. Das Bauwerk wird ca. 800 m lang und 10 m hoch sein: Ein Trumm in der Landschaft: Anlage_03_Entwurf_des_Bebauungsplans_Nr_262!
Ergänzung 6.5.21: In der Anlage 15 „Bodenmanagementkonzept zum Bebauungsplan“ zur Vorlage 0123 findet sich folgender Hinweis: „Es wird für die Erstellung des Walles ein Zeitrahmen von 4-5 Jahren angenommen.“ Na dann: Bei den Dimensionen des Bauwerks und den notwendigen LKW-Transporten Lärmschutz vor dem „Lärmschutz“?
Am 29.4.21 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Klima (ASUK) folgende Vorlage zu einem „Lärmschutzwall“ an der A43 in Heven mit Mehrheit (gegen zwei Stimmen der Grünen – bei 3 Ausschussmitgliedern 2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung – , der Piraten und der Linken – je 1 Stimme)* verabschiedet: Vorlage 0123 Vorlage.
In dem auf diese Verabschiedung bezogenen WAZ-Online-Artikel vom 30.4.21 „Lärmschutzanlage soll Witten Heven leiser machen“ wird Herr Hasenkamp (Fraktion Stadtklima) mit folgender Äußerung zitiert: „ Nicht zuletzt sei es ‚ökologisch sinnvoll‘, Bodenaushub, der bei Arbeiten in Witten entstanden sei, auch in Witten zu deponieren. ‚Das sind keine Böden aus Tschernobyl, die stammen von Bauunternehmern aus Witten.‘
„Ökologisch sinnvoll“? Sind denn „Bauunternehmen aus Witten“ über allen Zweifel erhaben, was belasteten und damit potentiell umweltschädlichen Bodenaushub betrifft, und soll es für Herrn Hasenkamp möglich sein, dort allen Bauschuttmist abzukippen, wenn keine Geigerzähler ansprechen? Was ist das für eine verquere Auffassung von Ökologie!
Zu meiner Kritik an einer früheren Version der Planung siehe meine Beiträge „Es wird immer doller – Bauschuttdeponie an der A43 in Heven als Lärmschutzwall getarnt 1“/14.12.21 und „Es wird immer doller – Bauschuttdeponie an der A43 in Heven als Lärmschutzwall getarnt 2“/14.12.21. Die jetzige abgespeckte Planung der Maßnahme ändert an meiner grundsätzlichen Kritik nichts. (mehr …)
Bedarf Wohnbauflächen: Stadtbaurat neben der Sache
Manchmal bschleicht mich das ungute Gefühl, es bei Verwaltung und Rat der Stadt Witten mit Menschen zu tun zu haben, die des Lesens unkundig sind. Da berichtet die WAZ-Online am 12.3.21 (Klimaschutz_ Bauflächen sollen neu bewertet werden) über eine Auseinadersetzung im ASUK (Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima) im Zusammenhang der Neubewertung der Bauflächen im Rahmen einer Wohnbauflächenpotentialanalyse (Vorlage Wohnbauflächenpotentialanalyse*): Herr Hasenkamp von der Fraktion Stadtklima habe angesichts des Bevölkerungsrückgangs den in der Vorlage ausgewiesenenen Bedarf von 1500 (eigentlich 1595 laut Vorlage/KR) neuen Wohneinheiten bezweifelt und festgestellt, dass die ganze Studie für die Tonne sei, wenn der Klimaschutz ernst genommen werden soll. Der Stadtbaurat habe diese Kritik zurück gewiesen, weil der Bedarf methodisch gründlich ermittelt und beschlossen worden sei.
Mal unabhängig von der methodischen Gründlichkeit der Bedarfsermittlung des Handlungskonzepts Wohnen, auf das sich der Stadtbaurat bezieht** (siehe dazu meine Beiträge „1600 neue Wohnungen und Häuser bis 2030?“/11.6.18 und „Kein Handlungskonzept, sondern unverbindliches Potpurri“/22.6.18), was ist denn da eigentlich im Jahr 2018 beschlossen worden (Ich habe selbstverständlich meiner Rede entsprechend im Ausschuss nicht zugestimmt)? Ich zitiere aus dem am 21.6.18 im damaligen ASUK beschlossenen Beschlussvorschlag (Hier die Beschlussvorlage Vorlage Handlungskonzept Wohnen): „Der Rat der Stadt Witten beschließt den dieser Vorlage als Anlage beigefügten Entwurf des Handlungskonzeptes Wohnen für die Stadt Witten gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als Ergebnis eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, das in der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist.“
Also: Beschlossen worden ist 2018 ein Handlungskonzept. Ich suche in diesem Handlungskonzept die von der Verwaltung gebetsmühlenartig wiederholte Bedarfszahl von 1595 neuen Wohneinheiten bis 2030 und stelle fest, dass diese Zahl wohl als Prognose auf Seite 84 auftaucht, allerdings abhängig von einer bestimmten Einwohnerzahl und im Rahmen von von drei Szenarien, von denen zwei von einer geringeren Einwohnerzahl und einem geringeren Bedarf ausgehen.
Für mich heißt das konkludent, dass bei geringerer Einwohnerzahl sich gemäß Handlungskonzept auch der Bedarf verringert. Mittlerweile nähern wir uns (2021) dem zweiten Szenario***, bei dem es im Handlungskonzept S. 84 heißt: „Sinkt die Einwohnerzahl auf rd. 95.700 Einwohner, entwickelt sich Ersatzbedarf zur tragenden Säule des quantitativen Wohnungsbedarfs. (mehr …)
Verkennung des Bedarfs an Sozialwohnungen?
In einem WAZ-Leserbrief (15.3.21) las ich im Zusammenhang der Auseinandersetzung um die Flächenpotentialanalyse die Einlassung eines Schlaumeiers, diejenigen, die den Wohnungsbedarf anzweifeln würden, hätten den durch das Auslaufen der Bindung von Sozialwohnungen entstehenden Bedarf nicht erkannt und damit den Bedarf verkannt.
Der Schlaumeier meint offenbar den Bedarf an preiswertem Wohnraum. Aber erstens sind schon gegenwärtig die Mieten im Sozialen Wohnungsbau nicht besonders preiswert, und zweitens hat der Schreiber offenbar selbst verkannt, dass es sich bei der Fördermodalität des Sozialen Wohnungbaus um eine Immer-wieder-Neubedarfs-Schaffungs- und Proft-Generierungs-Machine handelt*. Denn wenn im Sozialwohnungsbestand die Bindungen regelmäßig nach einiger Zeit auslaufen, müsste neuer gebundener Bestand gebaut werden, um den Wegfall auszugleichen, und wenn die Bindungen dieses Bestands wieder auslaufen, wieder neuer – potentiell ins Unendliche.
Und da der alte Bestand nur in seltenen Fällen abgerissen wird (und damit Flächen für Neubau frei macht), sondern von den Bestandseigentümern mit erhöhten Mieten lukrativ verwertet werden kann (Stichwort: Vonovia), führt ein solches Verfahren natürlich zu einer immer wieder erneuten zusätzlichen Flächenversiegelung und -vernutzung. Wo sollen dann nach Meinung des nicht verkennenden Schreibers die permanent wieder fehlenden Sozialwohnungen errichtet werden, um einen künstlich, über einen verfehlten Fördermodus erzeugten Bedarf zu befriedigen? Wohl gar irgendwann – statt Gewerbegebiet – am Vöckenberg in Stockum oder auf den Erdbeerfeldern in Heven?
Aber Scherz (?) beiseite: Es ist nicht immer „sozial“ drin, wo „sozial“ drauf steht, und manchmal hilft auch etwas Nachdenken, um Sackgassen der Stadtentwicklung nicht zu verkennen. (mehr …)
Zwischen Zaunkönigweg und Hauptfriedhof: Neue Flächenversiegelung bitte nicht!
Am 4.3.21 finde ich in der WAZ-Online den Artikel „Anwohner kämpfen weiter gegen Neubaugebiet“. Eine Anwohnerin verweist auf die nächste Sitzung des ASUK (am 11.3.21). Ich sehe mir die Tagesordnung an und stelle fest, dass das Ergebnis einer „Wohnbauflächenpotentialanalyse“* unter TOP 2 auf der Tagesordnung steht (https://secure.stadt-witten.de/session/bis/si0057.asp?__ksinr=2463). In dieser Analyse werden potentielle Wohnbauflächen bewertet und priorisiert. Die Fläche, um die es den Anwohner_innen geht, findet sich unter dem Titel „Fläche M_1: Mitte, Am Hauptfriedhof / Zaunkönigweg“ auf Seite 104 ff. der Analyse. Sie wird priorisiert.
Meine Position: Die Anwohner_innen haben alles Recht der Welt, sich mit aller Kraft gegen die Bebauung dieser Fläche einzusetzen. Das Aufstellungsverfahren des B-Plans sollte so schnell wie möglich gecancelt werden. Warum?
Auf einem Foto sehe ich eine große, grüne, landwirtschaftliche genutzte Fläche und unter den Beurteilungskriterien lese ich folgende Beschreibung „in Planungshinweiskarte als Ausgleichsraum Grünfläche und Grünvernetzung dargestellt; Charakterisierung in Klimaanalyse als Freilandklima“. Ich fasse es nicht. Diese Fläche soll für Geschosswohnungsbau und Ein- und Zweifamilienhäuser geopfert werden ? Und das jetzt, nach allen Erkenntnissen über die Schädlichkeit immer weiterer Flächenvernutzung (Versiegelung) für Nachhaltigkeit und Klima? Sind Grünflächen, Grünvernetzung und Freilandklima nebensächliche Aspekte der Stadtentwicklung? Doch wohl nicht:
– Erstens spricht gegen eine Bebaung der Fläche die dringende Notwendigkeit eines konsequenten Klimaschutzes (Siehe die oben genannte Beschreibung der Fläche). Eine Bebauung wäre schädlich, weil sie wieder einmal den Klimaschutz unterminieren würde (Stichwort auch „Frischluftschneise“ aus dem WAZ-Artikel). Im übrigen kann auch mittlerweile knappes Ackerland nicht mehr als minderwertiges Areal und als ohne negative Folgen vernutzbar angesehen werden.
– Zweitens spricht gegen eine Bebaung die fehlende Notwendigkeit neuer Wohnungen und Häuser. (mehr …)
IGA in Witten: Falsch programmiert?
Am 13.11.20 titelt die WAZ-Online „Baurat weist Kritik zurück: Witten für IGA gut aufgestellt“ baurat-weist-kritik-zurueck-witten-fuer-iga-gut-aufgestellt. Ist das so? Zu meiner eigenen eher kritischen Bewertung verweise ich auf meinen Beitrag „Auch nicht zum Lachen – Nachschlag“/1.8.19. Ich konnte die Ministerin verstehen.
Es gehört schon – vorsichtig formuliert – einige Phantasie dazu, die beantragten Projekte unter „Garten- und Landschaftsbau“ zu subsumieren. Zur aktuellen Zurückweisung der Kritik durch den Stadtbaurat folgende Anmerkungen:
– Ein Teil der Projekte – „Ruhrfenster“ – setzt Elemente einer Rahmenplanung aus 2011* um. Auch diese nach Mitteilung des Stadtbaurats von der Fördergeberin schon goutierten Projekte haben aus meiner Sicht wenig mit „Garten- und Landschaftsbau“ zu tun, scheinen aber zumindest in Bezug auf ein zentrales Ziel der Stadtentwicklung – Witten an die Ruhr – sinnvoll zu sein. Ob die „Ruhrfenster“ im Muttental und am Mühlengraben dann aber auch genutzt werden oder eine teure (immerhin 6,5 Mio.) Planerspielerei bleiben, bleibt abzuwarten.
– Ob die Förderung eines wachsenden Tourismusdrucks mit entsprechendem wachsenden Verkehrsaufkommen auch durch MIV (Motorisierten Individualverkehr) (siehe auch „Parkplatz“ im oben genanten Beitrag) auf das jetzt schon geplagte Muttental allerdings sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. Daran dürfte auch ein verbreiterter und asphaltierter Ruhrtalradweg nichts ändern, der wohl eher mehr Freizeit-Radverkehr an der Stadt (Muttental) vorbei schleusen als der übrigen Stadt Nutzen bringen würde. Hinzu kommt, dass die Verbreiterung und Asphaltierung mit einer nicht wünschenswerten zusätzlichen Versiegelung verbunden wäre.
– Ich hätte mir eine andere Schwerpunktsetzung der IGA-Beteiligung Wittens vorstellen können, denn die IGA wäre eine gute Möglichkeit gewesen, städtische Grünanlagen und -flächen – Hohenstein, Stadtpark, Grünzüge und innerstädtische Grünflächen – aufzuwerten, zu schaffen und zu gestalten: (mehr …)
Wunschpolitik
Am 18.9.20 hat im ASU eine Mehrheit (gegen die Stimmen der Grünen und meine Stimme) für einen Antrag der GroKo gestimmt, die Einrichtung eines Naturfreibads* an der Ruhr in Witten von der Verwaltung prüfen zu lassen (WAZ-Online 19.6.29: Witten_ Jetzt wird Standort fürs Freibad an der Ruhr gesucht). Hier der Antrag: Antrag Naturfreibad.
Ich habe aus zwei Gründen gegen den Antrag gestimmt:
– Dem Antrag war als Anlage beigelegt ein Handlungsleitfaden „Baden in Fließgewässern“** mit dem Schwerpunkt Baldeneysee. Nun gibt es aus meiner Sicht entscheidende Unterschiede zwischen der mittlerweile fertig gestellten „Seaside“ am Baldeneysee und der Wittener Ruhr: Der Baldeneysee – eben ein See – ist im Gegensatz zur Wittener Ruhr (Fließgeschwindigkeit, Strudel, Hochwasser) ein relativ ruhiges Gewässer. Heißt: Die Risiken beim Baden – auch in einem ausgewiesenen Naturfreibad – und die Häufigkeit möglicher Störungen des Badebetriebs wären in Witten sehr viel höher als in Essen.
– Der Handlungsleitfaden macht deutlich, welcher Vorbereitungsaufwand in Essen betrieben worden ist, um einen geeigneten Ort für ein Naturfreibad zu finden. Der Antrag verharmlost diesen Aufwand, der ja Personal und Finanzen bindet. Angesichts der aus meiner Sicht geringen Chancen, in Witten einen geeigneten Ort zu finden, der auch noch wirtschaftlich zu betreiben ist, sprachen in Abwägung von Kosten und Nutzen die Sachargumente für mich gegen den Prüfauftrag.
Die Grünen haben im Ausschuss ihre Ablehnung damit begründet, dass erst ein Betreiber gefunden werden solle. Das ist natürlich skurril, weil ein möglicher Betreiber ja erst wissen muss, worauf er sich einlässt.
Angesichts der Geschichte der Angelegenheit (s.u. *) drängt sich mir der Eindruck auf, dass der Antrag kurz vor der Kommunalwahl am 13.9. nicht unerheblich durch den Wahlkampf motiviert war. (mehr …)
Hopfen und Malz verloren?/Programmentwurf Stadtentwicklung
Hier der Programmentwurf zur Stadtentwicklung (Meine Bewertung und Kritik in Rotfärbung). Und wieder: Unausgegorenes Gebräu. Auch dieser Programmentwurf ist nicht tragfähig.
„Stadtentwicklung
Jedes Konzept der Stadtentwicklung muss zwingend eine Integration der Bereiche Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Freizeit leisten. Isolierende Teilplanungen machen keinen Sinn. Statt kurzfristiger Maßnahmen ist eine langfristige, nachhaltige Orientierung auf die Zukunft erforderlich. Die beteiligten Dezernate und Ausschüsse müssen entsprechend koordiniert werden, um zu einer gemeinsamen Planung zu kommen (Das passiert doch – abgesehen von der Nachhaltigkeit – jetzt schon, aber Orientierung auf welche Zukunft? Wie soll das im Vergleich zur gegenwärtigen Situation anders laufen?).
Witten braucht ein entsprechendes Wirtschaftsförderungskonzept, das Investitionen in den Wirtschaftsraum Innenstadt attraktiv macht durch niedrigere Gewerbesteuern, bezahlbare Mieten und ein Management für eine moderne Infrastruktur der Räume (Niedrigere Gewerbesteuern werden wegen der Haushaltslage kaum möglich sein, die Mieten werden von den privaten Immobilieneigentümern festgesetzt, und „Management für eine moderen Infrastruktur der Räume“ ist einfach eine leere Worthülse. Eine Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) ist vor einiger Zeit wegen mangelndem Interesse leider gescheitert. Fazit: Ein irgendwie geartetes konkretes Problembewusstsein der Schreiber_innen dieses Programms ist hier nicht zu erkennen).
Die Bedürfnisse der Menschen im Quartier müssen im Kern der Stadtentwicklung stehen (Das mit den Quartieren ist ein Sparren und entspricht – abgesehen von wenigen Ausnahmen, z.B. Wiesenviertel und begrenzt dem Hohenzollernviertel – nicht der Selbstwahrnehmung der Bewohner_innen: Für Stadtplanung viel zu kleinräumig. Richtiger Bezugspunkt ist der Stadtteil). (mehr …)
Wohnungsbedarf bis 2030 geringer als prognostiziert
Vor kurzem äußerte der Kämmerer beiläufig, die Einwohnerzahl Wittens würde aktuell bei 96.000 Einwohnern liegen. Die Zahl ist u.a. wichtig, weil sie alles, was bisher vollmundig über den Wohnungsbedarf in Witten bis 2030 verkündet wurde, in Frage stellt. Bisher wurde dieser Bedarf von 1600 neuen Wohnungen und Häusern wie ein Mantra von der Stadtspitze verkündet.
Wie diese Bedarfsprognose zustande kam, macht eine Äußerung des Stadtbaurats deutlich: „Stadtbaurat Stefan Rommelfanger betont, dass man bei den Berechnungen davon ausgehe, dass man Wittens Einwohnerzahl bis 2030 stabil bei 98.000 halten könne.“ (Von mir am 11.6.2018 in meinem Beitrag „1600 neue Wohnungen und Häuser bis 2030?“ zitiert).
Ich hatte in dem genannten Beitrag schon darauf hingewiesen, dass in der Wohnungsbedarfsanalyse des „Handlungskonzepts Wohnen“ mehrere Szenarien analysiert worden sind, darunter auch ein Szenario mit ca. 96.000 (genau: 95.700, Handlungskonzept Wohnen S. 82 oben) Einwohnern. In diesem Szenario wird davon ausgegangen, dass die 600 erforderlichen zusätzlichen Einheiten aus dem Ersatzbedarf gedeckt werden können: → Handlungskonzept-Wohnen.
Das „95.700-Einwohner-Szenario“, also Bedarfsdeckung aus dem Ersatzbedarf, dürfte bei 96.000 Einwohnern greifen. Wobei davon auszugehen ist, dass in der Tendenz die Einwohnerzahl Wittens sich noch weiter vermindern wird (Sterberate über Geburtenrate). Der beschworene Bedarf an 1600 neuen Wohnungen und Häusern bis 2030 hat sich also innerhalb von ca. 2 Jahren in Luft aufgelöst!
Damit bestreite ich nicht, dass es einen zunehmenden Bedarf an preiswertem Wohnraum gibt. Dem ist allerdings nicht durch überschüssigen Zubau und damit verbundene Kollateralschäden (z.B. klimaschädlichen Flächenverbrauch) beizukommen, sondern durch andere Regelungen, die eine erschwingliche Miete im Bestand sichern (siehe dazu mein Beitrag „Sozialwohnungen – eine Lösung für die Aufhebung des zu erwartenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum für ärmere MieterInnen*?„/2.2.18).
Ein instruktiver Beitrag zur Klimakrise
Ganz ungestört vom politischem Kamikaze (CDU und SPD), von Wahlenttäuschung (Grüne) und sturer Leugnung der menschengemachten Klimakrise (AfD) schreitet diese ( als „Klimawandel“ verharmlost) voran. Die nächsten Hoitzesommer, Tropennächte und Jahrhundertregen werden nicht lange auf sich warten lassen. Deshalb wird die klimaschützende und Schaden begrenzende Vorsorge auch vor Ort immer wichtiger und dringender, wie in einem vom Rat beschlossenen Antrag anvisiert: Siehe dazu mein Beitrag „Klimanotstand: Die Wende? Hoffentlich!“/8.7.19. In diesem Zusammenhang fand ich an unerwarteter Stelle (im Straßenmagazin bodo/Ausgabe 10/19) folgenden instruktiven Beitrag. Hier der Beitrag:
→Tropennächte und Jahrhundertregen 1, Tropennächte und Jahrhundertregen 2, Tropennächte und Jahrhundertregen 3, Tropennächte und Jahrhundertregen 4
Der Beitrag lässt sich auch in der Internet-Ausgabe des bodo, S. 32 -35, einsehen: https://issuu.com/bodoev/docs/bodo_10.19
Students for future
Jetzt hat sich an der Uni Witten/Herdecke eine Gruppe gegründet, die sich „Students for future“ nennt. Wie diese Gruppe ihre Aufgabe versteht, geht aus dem WAZ-Online-Artikel vom 25.10.19 hervor (https://www.waz.de/staedte/witten/wittener-studenten-unterstuetzen-fridays-for-future-protest-id227467807.html). Nun ist erst einmal jedes Engagement für konsequenten Klimaschutz und jede Unterstützung für „Fridays for future“ zu begrüßen. Mir stellen sich aber doch einige Fragen:
Beabsichtigt die Gruppe, ihr Projekt auf andere Unis auszudehnen? 2. „Fridays for future“ ist eine nationale und weltweite Bewegung. Glauben die Studenten wirklich, es gebe da Beratungs- und Anleitungsbedarf? Ist das nicht etwas von oben herab? 3. Wie sieht die studentische Gruppe ihre Aufgabe in ihren unmittelbaren Nahbereich? Wäre es für „Students for future“ nicht angemessen gewesen, gegen die Abholzung des kleinen Wäldchens im Eingangsbereich der Uni zugunsten eines fehlplatzierten Parkhauses zu protestieren – zumindest lautstark oder/und mit anderen Aktionsformen?
Schließlich geht es beim Klimaschutz nicht nur um die großen Fragen, sondern auch um Probleme der klimaschützenden Stadtentwicklung und Verbesserung von Mikroklimata in Witten (siehe dazu auch mein Beitrag „Panik und Aktionismus sind schlechte Ratgeber„/21.8.19). In der Öffentlichkeit jedenfalls war von einem solchen Protest nichts zu vernehmen.