Wunschpolitik

Am 18.9.20 hat im ASU eine Mehrheit (gegen die Stimmen der Grünen und meine Stimme) für einen Antrag der GroKo gestimmt, die Einrichtung eines Naturfreibads* an der Ruhr in Witten von der Verwaltung prüfen zu lassen (WAZ-Online 19.6.29: Witten_ Jetzt wird Standort fürs Freibad an der Ruhr gesucht). Hier der Antrag: Antrag Naturfreibad.

Ich habe aus zwei Gründen gegen den Antrag gestimmt:

– Dem Antrag war als Anlage beigelegt ein Handlungsleitfaden „Baden in Fließgewässern“** mit dem Schwerpunkt Baldeneysee. Nun gibt es aus meiner Sicht entscheidende Unterschiede zwischen der mittlerweile fertig gestellten „Seaside“ am Baldeneysee und der Wittener Ruhr: Der Baldeneysee – eben ein See – ist im Gegensatz zur Wittener Ruhr (Fließgeschwindigkeit, Strudel, Hochwasser) ein relativ ruhiges Gewässer. Heißt: Die Risiken beim Baden – auch in einem ausgewiesenen Naturfreibad – und die Häufigkeit möglicher Störungen des Badebetriebs wären in Witten sehr viel höher als in Essen.

– Der Handlungsleitfaden macht deutlich, welcher Vorbereitungsaufwand in Essen betrieben worden ist, um einen geeigneten Ort für ein Naturfreibad zu finden. Der Antrag verharmlost diesen Aufwand, der ja Personal und Finanzen bindet. Angesichts der aus meiner Sicht geringen Chancen, in Witten einen geeigneten Ort zu finden, der auch noch wirtschaftlich zu betreiben ist, sprachen in Abwägung von Kosten und Nutzen die Sachargumente für mich gegen den Prüfauftrag.

Die Grünen haben im Ausschuss ihre Ablehnung damit begründet, dass erst ein Betreiber gefunden werden solle. Das ist natürlich skurril, weil ein möglicher Betreiber ja erst wissen muss, worauf er sich einlässt.

Angesichts der Geschichte der Angelegenheit (s.u. *) drängt sich mir der Eindruck auf, dass der Antrag kurz vor der Kommunalwahl am 13.9. nicht unerheblich durch den Wahlkampf motiviert war.

*Zur Angelegenheit Naturfreibad in Witten siehe auch meine Beiträge „Knöllchen-Kritik: Was soll das?“/23.8.19, „Naturfreibad: Mal eben anschieben?“/30.7.19 und „Beschämend?“/5.7.18.

**Handlungsleitfaden „Baden in Fließgewässern“: Anlage 1 Handlungsanleitung Baden in Fließgewässern