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Hopfen und Malz verloren?/Programmentwurf Stadtentwicklung

10. Juni 2020 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Hier der Programmentwurf zur Stadtentwicklung (Meine Bewertung und Kritik in Rotfärbung). Und wieder: Unausgegorenes Gebräu. Auch dieser Programmentwurf ist nicht tragfähig.

„Stadtentwicklung

Jedes Konzept der Stadtentwicklung muss zwingend eine Integration der Bereiche Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Freizeit leisten. Isolierende Teilplanungen machen keinen Sinn. Statt kurzfristiger Maßnahmen ist eine langfristige, nachhaltige Orientierung auf die Zukunft erforderlich. Die beteiligten Dezernate und Ausschüsse müssen entsprechend koordiniert werden, um zu einer gemeinsamen Planung zu kommen (Das passiert doch – abgesehen von der Nachhaltigkeit – jetzt schon, aber Orientierung auf welche Zukunft? Wie soll das im Vergleich zur gegenwärtigen Situation anders laufen?).

Witten braucht ein entsprechendes Wirtschaftsförderungskonzept, das Investitionen in den Wirtschaftsraum Innenstadt attraktiv macht durch niedrigere Gewerbesteuern, bezahlbare Mieten und ein Management für eine moderne Infrastruktur der Räume (Niedrigere Gewerbesteuern werden wegen der Haushaltslage kaum möglich sein, die Mieten werden von den privaten Immobilieneigentümern festgesetzt, und „Management für eine moderen Infrastruktur der Räume“ ist einfach eine leere Worthülse. Eine Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) ist vor einiger Zeit wegen mangelndem Interesse leider gescheitert. Fazit: Ein irgendwie geartetes konkretes Problembewusstsein der Schreiber_innen dieses Programms ist hier nicht zu erkennen).

 Die Bedürfnisse der Menschen im Quartier müssen im Kern der Stadtentwicklung stehen (Das mit den Quartieren ist ein Sparren und entspricht – abgesehen von wenigen Ausnahmen, z.B. Wiesenviertel und begrenzt dem Hohenzollernviertel – nicht der Selbstwahrnehmung der Bewohner_innen: Für Stadtplanung viel zu kleinräumig. Richtiger Bezugspunkt ist der Stadtteil). (mehr …)

Hopfen und Malz verloren?/Programmentwurf Finanzen

9. Juni 2020 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Weiter geht’s. Hier der Programmentwurf zu Finanzen (Meine Bewertung und Kritik in Rotfärbung). Der Entwurf ist geprägt durch falsche Analysen und nicht haltbare Versprechungen: Was für ein unausgegorenes Gebräu! Auch dieser Programmentwurf ist nicht tragfähig.

„Finanzen

Die Coronakrise hat eine geringere Wirtschaftsproduktion ausgelöst und diese zieht eine Haushaltskrise nach sich, weil die enormen milliardenschweren Kosten von Kurzarbeiter- und Überbrückungsgeldern, von Krediten und Bürgschaften samt der geringeren Steuereinnahmen zu einem höheren Schuldenberg des Staates und auch Wittens führen muss (Hier wird dem möglichen Anwachsen der Schulden schon vorgegriffen. Tatsächlich wird die Coronakrise erst einmal zu einem Rückgang der Einnahmen führen. Zu einem Anstieg der Schulen wird das nur dann führen, wenn der Rückgang nicht durch Kompensationsmaßnahmen von Bund und Land und einer Schuldenübernahme ausgeglichen werden).

Der Wittener Kämmerer beziffert den Schaden auf 50 Millionen Euro (Er beziffert aktuell den Schaden auf 25 Mio. €). Die städtische Finanzlage ist aber bereits jetzt äußerst problematisch und wird durch die Krise noch verschärft.

 Die schon lange geforderte Entschuldung der Städte und Kommunen ist jetzt dringender denn je notwendig (Die Schulden und die mit ihnen verbundenen Zinsen sind im Augenblick nicht entscheidend für die Haushaktskrise. Laut Aussage des Kämmerers stellen die Zinsen nur nur einen relativ geringen Teil der Kostenbelastung des Haushalts dar: Siehe auch dazu mein Beitrag „Wittener Haushaltskrise – Rettungsschirme ohne Ende?„/27.5.2020. Die Gefahr bei den Zinsen liegt im Risiko möglicher zukünftiger Zinssteigerungen). (mehr …)

Hopfen und Malz verloren?/Programmentwurf Kultur

8. Juni 2020 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Hier als Einstieg der Programmentwurf zur Kultur (Meine Bewertung und Kritik in Rotfärbung). Bei den Autor_innen dieses Programmteils scheint die Krankheit der hemmungslosen Forderitis ausgebrochen zu sein. Allerdings müssten die Autor_innen eigentlich genau wissen, dass die meisten Forderungen nicht zu halten sind und zum Teil eher Schaden anrichten würden. Der Entwurf ist aus meiner Sicht als Programm nicht tragfähig.

„Kultur

Witten braucht kulturelles Wachstum (Was soll das heißen? Gemeint ist wahrscheinlich die verwaltete Kultur des Kulturforums. Allerdings: Jeder Wittener Bürger hat über TV, Radio, Buchläden, vielfältige Kulturangebote außerhalb des Kulturforum und das reiche Kulturangebot benachbarter Städte eine guten Zugang zur Kultur. Braucht es da Wachstum?). In Zeiten klammer Kassen wird zuerst an der Kultur gespart (Das ist falsch: „Zuerst“ stimmt nicht. Auch im Kernhaushalt ist in den vergangenen Jahren umfassend gespart worden, wahrscheinlich stärker als beim Kulturforum). Der Wittener Etat wurde von 6,2 auf 5,3 Millionen reduziert (In welchem Zeitraum?), also um 15% gekürzt, etwa 1/3 des Personals wurde entlassen (In welchem Zeitraum? Im übrigen ist das einfach falsch. Im Kulturforum ist niemand „entlassen“ worden: Tarifvertrag öffentlicher Dienst, TVöD. Allerdings sind freiwerdenden Stellen zum Teil nicht wieder besetzt worden. Wie hoch lägen wohl die Personalkosten ohne Verschlankung?), viele sind dauerhaft krank (Das gilt auch für die Kernverwaltung. Den Ursachen sollte nachgegangen werden.). (mehr …)

Hopfen und Malz verloren?

8. Juni 2020 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Am 13. September werden in Witten Kommunalwahlen stattfinden. Sowohl die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wie auch der Rat werden für 5 Jahre neu gewählt. Nicht nur der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, sondern auch der Wahl des Rates – der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung – kommt diesen Wahlen eine besondere Bedeutung zu, weil die Stadt in der nächsten Wahlperiode vor besonderen Problemen und Herausforderungen stehen wird. Die aktuell zu erwartende Verschärfung der Finanzkrise durch Corona deutet auf diese schwierige Zukunft hin.

Um so wichtiger ist es, dass im neuen Rat problembewusste und kompetente Menschen sitzen werden. Die Programme, für die diese Menschen bei den Wahlen antreten werden und gewählt werden wollen, sind zumindest ein Hinweis auf Problembewusstsein und Kompetenz. Ich werde mich im Vorfeld der Wahlen kritisch mit diesen Programmen auseinandersetzen .

Vor einigen Tagen erreichte mich Texte, der wohl einen Programmentwurf zum Programm einer eine Vertretung im neuen Rat anstrebenden politischen Formation darstellen sollen. Mein Eindruck in Kürze: In diesem Programmentwurf findet sich weder Problembewusstsein noch Kompetenz. In Folge werde ich mich in einzelnen Beiträgen unter dem Titel: „Hopfen und Malz verloren“ mit dem Programmentwurf auseinandersetzten (Meine Bewertung und Kritik in Rotfärbung).

 

Die/der Mandatierte wird’s richten!?/Eine Antwort auf eine private Mail

29. Mai 2020 · by kr · in Aktuelles, Allgemein, Einblicke

Der Adressat des folgenden Beitrags besteht darauf, dass seine Mail, auf die mein Beitrag antwortet, privat bleiben soll. Soll sie. Da es sich aber um ein allgemeines Problem von oppositioneller Kommunalpolitik handelt, sei meine Antwort im Folgenden veröffentlicht.

Antwort:

Was die Arbeitsteilung zwischen „Mandatierten“ und „zivilgesellschaftlichen Organisationen“ anbetrifft, sehe ich die Sache anders als Du.

Ein „Mandat“ beinhaltet im kommunalen Bereich den Auftrag, im Rahmen einer klar umrissenen Funktion im kommunalen politischen System, z.B. einer Ausschuss- und Ratsmitgliedschaft*, tätig zu sein**. In jeder anderen Hinsicht ist eine „Mandatierte/ein Mandatierter“ ein/e Bürger_in wie alle anderen: engagiert oder weniger engagiert.

Auf der anderen Seite bestehen auch „zivilgesellschaftliche Organisationen“ für mich aus Bürger_innen (z.B. Bürger_innen der Stadt Witten), die die Pflicht haben, sich über den speziellen Organisationszweck einer „zivilgesellschaftlichen Organisation“ hinaus aktiv politisch zu engagieren – bei entsprechender Thematik auch möglichst sachkundig in Hinblick auf das politische System.

Andernfalls führt das zu einer Zuschauerhaltung, die z.B. von einer/m „Mandatierten“, die/der sich in der Opposition befindet, verlangt, was sie/er nicht leisten kann: z.B. durch bloße gremienbezogene Rhetorik vom politischen Mainstream nicht gewünschte Forderungen durchzusetzen: „Der/die ‚Mandatierte‘ wird’s schon richten“ funktioniert nicht. (mehr …)

Wittener Haushaltskrise: Rettungsschirme ohne Ende?

27. Mai 2020 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Ergänzung 30.5.20: Im Zusammenhang der Wittener Haushaltskrise möchte ich wegen ihrer Aktualität auf meine zurückliegenden Beiträge „Wittener Finanzmisere – Kein Licht am Ende des Tunnels?“/30.11.15 und „Wittener Haushalt – Licht am Ende des Tunnels, aber wie?“/6.1.16 verweisen.

Es sieht wahrlich nicht gut aus: Ohne Rettungsschirm dürfte die Lage des städtischen Haushalts sich dramatisch zuspitzen. Der Kämmerer beziffert das Defizit ohne Corona-Hilfe auf 20 Mio. € (WAZ-Online 19.5.20 „Witten: Gewerbesteuer bricht wegen Corona um 40% ein“ Witten_ Gewerbesteuer bricht wegen Corona um 40 Prozent ein). Dazu von mir einige Anmerkungen:

Der Haushaltsausgleich als Voraussetzung für eine Haushaltsgenehmigung ist in den letzten Jahren – mit den Zuschüssen des Stärkungspakts! – nur kapp erreicht worden. Die Stadt Witten wirtschaftet seit langer Zeit unterm oder am Limit. Das hätte sich auch ohne Corona in den nächsten Jahren mit vielleicht knapp genehmigten Haushalten nicht geändert.

Der Corona-Schock trifft also auf einen eh schon extrem ungesunden Haushalt, der – wir erinnern uns – die Genehmigungsfähigkeit nur durch drastische Steuererhöhungen erreicht hat. Und jetzt? Wie weiter?

Der Kämmerer hofft auf einen von Finanzminister Scholz angekündigten Rettungsschirm. Was ist da zu erwarten? Das Scholz-Konzept des Rettungsschirms beruht auf zwei Säulen: 1. Einer aktuellen Corona-Hilfe und 2. der Übernahme der Altschulden durch Bund und Land (WAZ-Online 22..5.20 „SPD trommelt für den kommunalen Rettungsschirm“ SPD trommelt für den kommunalen Rettungsschirm). (mehr …)

Corona: Coronavirus und Klimawandel*

19. Mai 2020 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Ich poste hier ein sehr instruktives Interview in der WAZ vom 18.5.20, weil derartige Beiträge ja Gefahr laufen, im Strom der Meldungen unter zu gehen.

→ GLS Bank: Klimawandel ist größere Gefahr als das Corona-Virus GLS Bank_ Klimawandel ist größere Gefahr als das Coronavirus

Ich kann dem Kommentator cabakroll nur beipflichten: „Ein guter Beitrag mit klugen und sehr treffenden Aussagen! …“. Aus meiner Sicht nur eine Anmerkung:

Während bei COVID-19 das Virus als eindeutige Ursache für die Erkrankung auszumachen ist und bei Entdeckung eines wirksamen Impfstoffs diese Ursache präzise bekämpft werden könnte, ist die Verursachung bei der sich entwickelnden und verschärfenden Klimakatastrophe komplex und die Intensität der globalen Betroffenheiten sehr unterschiedlich.

Genauso sind die materiellen Ressourcen, um mit den regionalen Auswirkungen der Katastrophe fertig zu werden, bekanntlich global auch sehr unterschiedlich – und ungerecht! – verteilt. Entsprechend schwieriger ist auch die Therapie, weil neben technischen auch ökonomische, soziale und politische Dimensionen ihre gute oder ungute Wirkung entfalten. (mehr …)

Corona: Freiheit statt Zwang?*

18. Mai 2020 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Nachschlag/Am 15.5.20 erreichte mich eine Stellungnahme von Campact zu den Corona-Protesten und sog. Hygiene-Demos. Die inhaltliche Position dieser Stellungnahme teile ich voll und ganz. Deshalb hier die Stellungnahme „Gehen Sie nicht zu dieser Demo“: https://www.campact.de/presse/mitteilung/20200515-pm-warnung/.

Am 17.5.20 finde ich in einem Artikel von Bild (Online) „Tränengas und Festnahmen bei Corona-Demo in Hamburg“ (https://www.bild.de/news/inland/news-inland/corona-demos-traenengas-und-festnahmen-in-hamburg-70683928.bild.html) folgende Passagen:

„Hinter dem Protest in der baden-württembergischen Hauptstadt steht die Initiative „Querdenken“ des Unternehmers Michael Ballweg. Ballweg kündigte an, wegen der Beschränkungen der Versammlungsfreiheit erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Bundes- und Landesregierung müssten vom Verfassungsschutz beobachtet werden, meint er.“

„In München ist die genehmigte Teilnehmerzahl von 1000 kurz vor Veranstaltungsbeginn am frühen Nachmittag erreicht worden. Die Polizei ließ keine Menschen mehr auf das abgesperrte Gelände auf der Theresienwiese. Über Lautsprecher wurden die nicht zugelassenen Demonstranten aufgefordert, nach Hause zu gehen. Eine Rednerin kündigte an, „nächste Woche hier mit 10.000 Menschen stehen“ zu wollen. Manche der Teilnehmer trugen Transparente mit Slogans wie „Freiheit statt Zwang“, andere Masken mit der Aufschrift „mundtot“. „Was die Politiker hier anordnen, ist reine Willkür“, sagte eine der Rednerinnen. „Und wer aufmuckt, wird plattgemacht.“ Sie stellte unter anderem infrage, warum sich Politiker plötzlich für die Alten interessierten, die sonst kein Gehör fänden.“

Mein Kommentar dazu:

Freiheit statt Zwang? Reine Willkür der Politiker? Tatsächlich sind die Freiheitseinschränkungen im Zuge der Corona-Krise sowohl angemessen, legitim und legal. Deshalb würde eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Beschränkungen der Versammlungsfreiheit mit Sicherheit keine Chance haben. Denn wie sieht die juristische Logik der Freiheitsbeschränkungen aus? Hier die konkludenten Schritte:

1. Schritt: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 2:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

2. Schritt: Der entscheidende Satz ist: „In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Im Fall von Corona heißt das geltende Gesetz Infektionsschutzgesetz. Hierzu WikipediA: (mehr …)

Corona: Pandemie-Einschränkungen nicht grundgesetzkonform?

11. Mai 2020 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

In Zusammenhang mit diversen aktuellen Demos für das Grundgesetz (?) und gegen die Corona-Einschränkungen möchte ich beiläufig auf Artikel 2 des Grundgesetzes verweisen:

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 2*:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.**

Was mich betrifft, so fühle ich mich durch ein wider besseres Wissen fahrlässiges Verhalten von Personen, die meinen, die Freiheit ihrer Person durch die Gefährdung der Gesundheit anderer (und eben auch meiner) ausleben zu müssen, in meinen Grundrechten verletzt.***

*Fettungen von mir

**Siehe zu Erläuterungen zu (2) WikipediA: Artikel 2 Des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_2_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

***Siehe zu einer ähnlichen Problematik mein Beitrag „Bürgerlicher Anarchismus?“/11.1.17. Die Teilnahme von Herrn Kemmerich (Ich erinnere: FDP, Kurzzeitministerpräsident in Thüringen) an einer Demo in Thüringen gegen die Einschränkungen war eben nicht ganz zufällig.

Witten – ein Narrenhaus?

9. Mai 2020 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Manchmal hat mensch das Gefühl, sich in Witten in einem Narrenhaus zu befinden. Jetzt hat also das Verwaltungsgericht Arnsberg geurteilt, der Rat hätte am 3.2.20 nicht beschließen dürfen, dass das Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Kornmarkts unzulässig sei. Ein solcher Beschluss hätte erst nach Vorlage der Unterschriftenlisten erfolgen dürfen (WAZ-Online 6.5.20: Kornmarkt_ Gericht kippt Ratsbeschluss zu Bürgerbegehren). Hier noch einmal die damalige Beschlussvorlage: Vorlage.

Ich frage mich, was dieses Urteil soll, denn es stellt – abgesehen vom „dürfen“ – nur eine Selbstverständlichkeit fest. Warum selbstverständlich? Weil selbstverständlich über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens abschließend nur entschieden werden kann, wenn dieses vorliegt, was das Vorliegen einer Unterschriftensammlung impliziert. Das Gericht ist offenbar davon ausgegangen, der Rat habe mit seinem Beschluss versucht, das Bürgerbegehren frühzeitig zu unterbinden. Derartiges ging und geht natürlich nicht.

Ich selbst habe dem Beschluss zugestimmt, nicht um eine Begehren zu unterbinden, sondern um frühzeitig potentiell Listen Unterschreibenden klar zu machen, dass das Begehren als kassatorisches Begehren wegen Verfristung oder als initiierendes Begehren wegen Vorspiegelung eines initiierenden Charakters und damit als Fake unzulässig ist. Es hätte also bei Vorlage von Unterschriften mit Sicherheit für unzulässig erklärt werden müssen. Siehe dazu meine Beiträge zum Formalen: „Klage gegen Unzulässigkeit: Bärendienst?“/3.3.20 und zum Inhaltlichen: „Kornmarkt: Zu Recht abgelehnt – Nachschlag“/27.9.19.

Das Urteil ändert daran nichts, weil es auf die grundsätzliche Zulässigkeit* gar nicht abhebt, sondern nur auf den Zeitpunkt des Ratsbeschlusses. Der Rat soll also einem in jeder Hinsicht formal unzulässigem Begehren zuschauen müssen, ohne sich aufklärend in seiner besonderen Verantwortung für die Bürger_innen positionieren zu können (Denn um mehr als eine Positionierung konnte es sich bei dem Beschluss nicht handeln)? Das ist doch schlichter Kappes. (mehr …)

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