Verdi: Hauptsache Knete, Kollateralschäden interessieren nicht!
Am 22.3.16 titelt die WAZ „Verdi-Forderung setzt Revierstädte unter Druck“. Das gilt natürlich auch angesichts des katastrophalen Zustands des städtischen Haushalts insbesondere für Witten. Wie laut Haushaltsplan 2016 sich die Personalkosten in der Projektion des Kämmerers entwickeln werden, und welche Auswirkungen eine Umsetzung der Verdi-Forderungen auf den Haushalt der Stadt Witten haben würde, soll im Folgenden deutlich gemacht werden (Tabellen s.u., Summen in Mio. €).
Mein Fazit: Von tragfähigen Sanierungsplänen kann jetzt schon keine Rede sein, und bei Umsetzung der Forderungen bliebe davon gar nichts mehr übrig. Wer zahlt die Zeche? Die Bürgerinnen und Bürger über steigende Schulden, Steuererhöhungen und/oder schmerzhafte Sparmaßnahmen.
Übrigens taucht in einem WAZ-Kommentar zum Thema wieder das geniale Argument auf, über die Lohnzuwächse würde u.U. die Konsumlaune verbessert (siehe dazu auch → Stärkungspakt Auswirkungen Tariferhöhungen/21.3.12: Stärkungspakt Auswirkungen Tariferhöhungen). Wessen Laune meint der Kommentator wohl? Gemeint sein kann doch nur die Laune des öffentlichen Dienstes, denn den geschröpften Bürgerinnen und Bürgern dürfte die Laune zunehmend vermiest werden. Es gilt eben: Was als Zusatzeinnahme beim öffentlichen Dienst landet, musste den anderen Bürgerinnen und Bürgern vorher über Steuern etc. entzogen werden. Steuern etc. sind – ich kann es nur wiederholen – eine legale Enteignung. (mehr …)

Wohnungsbau am Karl-Marx-Platz?
Die Stadtverwaltung beabsichtigt, auf dem Areal des jetzigen Biergartens von „La Piazza“ (vom Restaurant gepachtet) am Karl-Marx-Platz Wohnungen für Flüchtlinge zu bauen (Eine Entscheidung ist verschoben worden: siehe dazu meine Beiträge „Ein gutes Zeichen?„/4.3.16 und „Augen zu und durch?„/21.2.16). Der Pächter ist schon auf die mögliche Kündigung des Pachtvertrags hingewiesen worden. Ich halte dieses Areal für den Wohnungsbau für denkbar ungeeignet. Dafür spricht aus Sicht der Verwaltung wahrscheinlich vor allem, dass sich das für den Wohnungsbau angedachte Flurstück (wie auch der dahinter liegende Parkplatz) in städtischem Eigentum befindet.
Wenig bekannt sein dürfte, warum sich die Grundstücke in städtischer Hand befinden. Das hat nämlich zu tun mit den vormaligen Plänen des früheren Stadtdirektors Wiederhold aus der ersten Hälfte der 1990er Jahre (nach meiner Erinnerung ca. 1993), der kurz vor seinem Ausscheiden einen sehr ambitionierten Ausbau des Rathauses über die Siedlungsgesellschaft Witten realisieren wollte. Damals angedachte Kosten: ca. 36 Mio. DM. Als Standorte für eine Erweiterung waren vorgesehen: der Rathausplatz (später wurde das Projekt dann unter dem Titel „Wohn-, Büro- und Geschäftshaus“ weiter verfolgt und durch Bürgerentscheid verhindert), der Standort Ecke Ardeystraße/Mannesmannstraße als sog. Technisches Rathaus und das in Rede stehende Areal am Karl-Marx-Platz als sog. Soziales Rathaus.
Für diesen Zweck sind damals die Grundstücke am Karl-Marx-Platz aquiriert worden. Der Traum des Ex-Stadtdirektors ist glücklicherweise nicht umgesetzt worden: Mensch stelle sich nur nach erheblicher Schrumpfung der Verwaltung (1990 noch über 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, jetzt noch ca 1300) vor, was wohl mit den ganzen nicht mehr benötigten Büros hätte passieren sollen. (mehr …)
Wenn das Wörtchen wenn nicht wär‘ …
Im Fall des sog. Verträglichkeitsgutachtens (von den Kaufleuten aus der Nachbarschaft des Wickmann-Areals und der Innenstadt beauftragt) – die WAZ berichtet am 9.3.16: „Gutachter sehen City in Gefahr“ – könnte mensch den Spruch „Wenn das Wörtchen wenn nicht wär‘, wär‘ mein Vater Millionär“ abwandeln in „…, wär‘ mein Vater (die City) Bettelmann“. Ja, wenn ….
Der entscheidende Fehler des Gutachten ist die Suggestion, als seien die genannten Betriebsgrößen (Summe 7000 qm) bei Zustimmung zu den Planveränderungen des Wickmann-Areals schon – quasi automatisch – in trockenen Tüchern. Dabei wird unterschlagen, dass natürlich auch nach den Planveränderungen kein freier Zugriff von Investoren auf das Areal möglich sein wird. Es gibt in deutschen Städten keine planungsfreien Räume.
Die Stadt – wie die WAZ schreibt – hat nicht nur die Prüfung jedes Einzelvorhaben auf seine Verträglichkeit hin zu „wollen“, sondern muss diese Prüfung nach § 34 BauGB vornehmen. Dieser schreibt nämlich eine Einzelfallprüfung auf Zentrenschädlichlkeit hin verbindlich vor. Das Verfahren ist aufwändiger als im Rahmen eines B-Plans und deshalb vom Planungsamt nicht geliebt, aber eben geboten:
→ Auszug aus § 34 BauBG Auszug aus § 34 BauGB
Und was dann von dem Worst-Case-Szenario, das das Gutachten an die Wand malt, übrig bleibt, wird sich zeigen. Ich glaube zum Beispiel nicht, dass die Beantragung eines Elektrofachmarkts von 3.800 qm eine derartige Prüfung ungeschoren überstehen wird. Ich kann mich erinnern, dass die ursprünglich beantragte Größe für den Elektrofachmarkt bei ca. 1.100 qm lag, und das hört sich doch schon ganz anders an. Also: Bange machen gilt nicht. (mehr …)
Und wieder Café Größenwahn?
Am 2.3.16 finde ich in der WAZ den Artikel „Linke: Groko beenden/Ulla Weiß begrüßt Parteiaustritte aus der SPD“.
Hat es da wieder zugeschlagen, das Café Größenwahn? Es ist natürlich der Fraktionsvorsitzenden der Wittener Linken unbenommen, alle möglichen albernen Forderungen und Begrüßungen von sich zu geben. Alllerdings stelle ich mir zwei Fragen: 1. Wer begrüßt und fordert eigentlich? Wie ist das politische Standing der Akteurin? 2. Und: Was soll das?
Zu 1. Frau Weiß ist Fraktionsvorsitzende der Linken in Witten. Sie ist für die Linke als Bürgermeisterkandidatin angetreten. Die Linke (als Partei) hatte bei den Kommunalwahlen 2014 6,0 %/2.231 Stimmen und 4 Ratmandate gewonnen, Frau Weiß hat als Bürgermeisterkandidatin mit 5,5 %/1.682 Stimmen abgeschnitten, also mit einem Verlust von 541 Stimmen.
Das nennt mensch normalerweise eine deftige Abreibung. Ich jedenfalls würde mich bei einem solchen Ergebnis ernsthaft fragen, ob das nicht Anlass für einen Rücktritt und ich die richtige Person für einen Fraktionsvorsitz sei. Frau Weiß scheint da gänzlich unempfindlich zu sein. Stattdessen hat sie sich gleich nach der Bürgermeisterwahl mit Rücktrittsforderungen etc. in Richtung anderer darauf kapriziert, die Kraftprotzin zu spielen. Glaubwürdig ist das nicht, und ich wage auch zu bezweifeln, ob diese Art der „Profilierung“ zu einer Verbesserung des Wahlergebnisses der Wittener Linken führen wird.
Zu 2. Was will Frau Weiß eigentlich? (mehr …)
Idealismus?
Vor einiger Zeit äußerte ein Fraktionsvorsitzender in Zusammenhang der Berichterstattung der WAZ über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder, es gehöre viel Idealismus zur Arbeit im Rat. Na ja, je nachdem, was die Einzelnen sich an Arbeit auflasten.
Zum finanziellen Aspekt, um den es ja in der Berichterstattung ging, hier einige Zahlen als Aktualisierung meines Beitrags „Was kostet den Steurzahler der Wittener Rat?“/14.5.13 (Die aktuelle Wahlperiode begann 2014, dauert ausnahmsweise 6 Jahre = 72 Monate und endet 2020):
Zur normalen Aufwandsentschädigung: Diese liegt gegenwärtig bei 386,80 €/Monat, 4.641,60 €/Jahr, 27.849,60 €/Wahlperiode* (2013 noch 345,40 €/Monat) für das „normale“ Ratsmitglied (Pauschale/kein zusätzliches Sitzungsgeld). Das Sitzungsgeld für sachkundige Bürger und Einwohner beträgt 30,00 €/Sitzung.
Fraktionsvorsitzende von Fraktionen unter 10 Mitglieder bekommen das Dreifache, also Grüne, bürgerforum, Linke und alle weiteren „Minifraktionen“** – mittlerweile 5 mit der Abspaltung der SPD – : 1.160,40 €/Monat, 13.924 €/Jahr, 83.548,80 €/Wahlperiode. Fraktionsvorsitzende von Fraktionen über 10 Mitglieder erhalten das Vierfache (in Witten SPD und CDU): 1.547,20 €/Monat, 18.566,40 €/Jahr, 111.398,40 €/Wahlperiode.
Bei Fraktionen über 20 Mitgliedern (in Witten die SPD) bekommen 2 stellvertretende Fraktionsvorsitzende jeweils das Zweifache (773,60 €/Monat, 9.283,20 €/Jahr, 55.699,20 €/Wahlperiode), bei über 10 Mitgliedern (in Witten die CDU) 1 stellvertretender Fraktionsvorsitzender das Zweifache. (mehr …)
Wickmann-Gelände Annen: Endlich geschafft!
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) vom 3.3.16 hat die leidige Auseinandersetzung um das Wickmann-Gelände mit seiner Beschlussfassung (Änderung des Masterplans: neuer Zuschnitt des Annener Zentrums, Aufhebung obsoleter B-Pläne) endlich mehrheitlich zu einem vernünftigen Abschluss geführt. Es wurde auch Zeit!
Einzige opponierende Fraktion: Die Linke. An Argumenten kam nicht Neues: Herr Kalusch (Ratsmitglied der Linken) beschwor zum wiederholten Mal eine Katastrophe für den Einzelhandel der Innenstadt, forderte die Weiterführung des Klageverfahrens Schöpke/Stadt Witten (bekanntlich in erster Instanz mit eine Klatsche für die Stadt ausgegangen) und beschimpfte die GroKo wegen angeblicher Politik im Interesse eines einzigen Investors (gemeint war Herr Schöpke/k.r.). Muss mensch so etwas ernst nehmen? Nein.
Herr Dr. Jäger (SPD-Fraktion) konterte korrekt, dass die wenig aussichtsreiche Weiterführung der gerichtlichen Auseindersetzung bei einer zu erwartenden Niederlage der Stadt gerade nur diesen gemeinten einzigen Investor privilegiert hätte, weil dann nur dieser das Recht zu seiner Investition zugesprochen bekommen hätte. Andere interessierte Investoren wären leer ausgegangen.
Ich, der ich die jetzige Lösung politisch mit getragen habe – ich hätte mir nur ein schnelleres Verfahren vorstellen können -*, verbitte mir übrigens, einer Spezi-Politik bezichtigt zu werden. (mehr …)
Ein gutes Zeichen?
Am 3.3.16 stand die Vorlage 0441/Schaffung von Mietwohnungbaus auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) (siehe dazu mein Beitrag „Augen zu und durch?„/21.2.16). Überraschenderweise wurden Beratung und Beschlussfassung auf das Begehren der GroKo hin (SPD- und CDU-Fraktion) auf einen späteren Zeitpunkt verschoben: Beratungsbedarf. Ein gutes Zeichen? Ich weiß aus anderer Quelle, dass die SPD-Fraktion nicht viel von dieser Vorlage hält. Mit Recht! Ich hatte folgende kurzen Redebeitrag vorbereitet, der meine Position zu der Angelegenheit deutlich macht. Dieser musste nun nicht vorgetragen werden. Ich hoffe jetzt natürlich, dass die kritischen Anmerkungen bei den fraktionsinternen Beratungen der Fraktionen Berücksichtigung finden werden:
ASU 3.3.16/TOP 5/Vorlage 0441/Schaffung von Mietwohnungsbau/Redebeitrag:
„Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren,
mit dem Beschlussvorschlag der Vorlage 0441 strebt die Verwaltung offensichtlich eine Art Paketbeschluss an. Dieser Generalermächtigung der Verwaltung für das weitere Vorgehen werde ich auf keinen Fall zustimmen. Erfahrungsgemäß werden solche Beschlüsse von der Verwaltung als vorweg genommene abschließende Zustimmung zum ganzen Paket interpretiert. Deshalb kann es aus meiner Sicht nur eine Einzelabstimmung der einzelnen Projekte geben, die ich hiermit beantrage.
Sachlicher Hauptgrund für mich: Die Projekte hätten bei ihrer Umsetzung eine jeweils sehr unterschiedlichen Auswirkung auf die Qualität der betroffenen Quartierszusammenhänge. Generell gilt für mich: 1. Die Projekte Breite Straße und Schwanenmarkt sollten aus meiner Sicht auf keinen Fall nach § 34 BauGB durchgezogen werden. Die Quartierszusammenhänge sind zu sensibel. Städtebauliche, verkehrliche, soziale und Umweltaspekte müssen berücksichtigt werden, um Kosten und Nutzen abwägen und eine begründete Entscheidung treffen zu können. 2. Zu den genannten Projekten sollte auf jeden Fall eine Bürgerbeteiligung erfolgen. (mehr …)
Endgültiges Aus für Gewerbeflächenplanungen in Stockum und Heven!
Super, es scheint geschafft zu sein! Zu Beginn der ASU-Sitzung am 3.3.16 bestätigte die Bürgermeisterin die frühere Pressemeldung vom 2.3.16 (siehe mein Beitrag „Was soll das?“/29.2.16/Aktuelle Information): Der Regionalverband Ruhr (RVR) habe ihr in einem Gespräch signalisiert, dass er dem Begehren der Stadt Witten, im neuen Regionalplan die Ausweisung von Gewerbeflächen in regionalen Grünzügen zu ermöglichen (Stockum, Heven), nicht entsprechen werde. Von der Bürgermeisterin genannte Gründe des RVR: Der Regionalplan werde darauf abzielen, den Flächenverbrauch einschränken, und die von Witten angedachten Gewerbeflächen seien zu klein.
Damit dürfte das endgültige Aus für die fragwürdigen Gewerbeflächenplanungen gekommen sein. Ein Erfolg für die Aktivistinnen und Aktivisten der Initiativen in Stockum und Heven, für die Umwelt und für die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt!
Ich möchte mich an dieser Stelle auch persönlich bedanken bei den Aktivistinnen und Aktivisten, bei der SPD Stockum und Herrn Sander (SPD-Ratsmitglied), der zu einem wichtigen Zeitpunkt die Notbremse gezogen hat (siehe dazu mein Beitrag „Eine gute Intervention“/26.11.14), und insbesondere bei Herrn Prof. Dodt für seine akribische und fundierte fachliche Hintergundarbeit und Beratung. Möglicherweise hat diese auch zu der „harten“ Position des RVR beigetragen.
Warum ich mich persönlich bedanke? Weil ich als Politiker den Eingriff in die Grünzüge aus Überzeugung abgelehnt habe* und natürlich froh bin, durch die breite Unterstützung in der Sache auch persönlich einen Erfolg erzielt zu haben.
*siehe dazu meine Beiträge „Klare Position: Keine neuen Gewerbeflächen in Stockum und Heven!“/1.1.14; „Hände weg von den regionalen Grünzügen!“/1611.14 und „Teilerfolg, aber noch keine Entwarnung“/27.1.15)
Zirkusreiter-Bild: Gutachten wirklich absolut wertlos?
Am 26.2.16 zitiert die WAZ in ihrem Artikel „Zoff um Zirkusreiter-Bild“ den Anwalt der Flechtheim-Erben Herrn Markus Stötzel: „Aus der Perspektive eines seit beinahe 20 Jahren mit dem Thema Nazi-Raubkunst und Restitution befassten Experten ist die vorliegnede Arbeit (gemeint ist das Nachforschungsgutachten der Kölner Kunstexpertin Frau Dr. Katja Terlau/k.r.), ich bedaure, dies so deutlich sagen zu müssen, als absolut wertlos zu betrachten.“ Allerdings „harte Worte“, wie die WAZ schreibt. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats Kulturforum, denen das Gutachten vorlag und während der Sitzung am 25.2.16 vorgestellt wurde, drängte sich dieser Eindruck der absoluten Wertlosigkeit nicht auf. Zumindest mir nicht. Um etwas Licht ins Dunkel der Auseindersetzung zu bringen, hier das Nachforschungsgutachten im Original:
→ Frau Dr. Terlau hat mir gegenüber den Wunsch geäußert, ihr „Gutachten.MaxPechstein.Zirkusreiter.552“ möge nicht pur, ohne meinen Begleittext, im Internet zu finden sein. Dies ist offenbar möglich gewesen, weil die Suchmaschinen von Google zugegriffen haben. Ich bin dem Wunsch nachgekommen und habe das Gutachten dem Zugriff entzogen. Da ich es aber nach wie vor für wichtig halte und ich keine Gründe sehe, warum es „nicht-öffentlich“ behandelt werden müsste, schlage ich vor, dass diejenigen, die an dem Gutachten interessiert sind, sich persönlich per E-Mail an mich wenden. Ich werde das Gutachten dann zur Verfügung stellen.
Erst nachdenken, dann reden!
Manchmal sollten Politikerinnen und Politiker auch nachdenken, bevor sie etwas sagen. Diese Empfehlung gilt aus meiner Sicht zum Beispiel für die Fraktionsvorsitzende der Wittener Linken Frau Ulla Weiß, die im Verwaltungsrat Kulturforum (KuFo) vorgeschlagen hat, ganz auf die Entgelte für die Bibliotheksnutzung zu verzichten, weil der Zuschuss ja schon steuerfinaziert sei.
Was wären denn die Folgen eines solchen Verzichts? Sehen wir uns den Erfolgsplan 2016 der Bibliothek (aus Wirtschaftsplan 2016 KuFo) an:
→ Erfolgsplan 2016 Bibliothek Erfolgsplan 2016
Die Einnahmen durch Entgelte liegen bei rd. 26.000 € (Summe vor Entgelterhöhung; der Wirtschaftsplan KuFo ist vom Rat im Dezember 2015 beschlossen worden), der Etat „Erwerb von Medien“ umfasst 65.000 €. Problem ist, dass alle Einnahmen und Ausgaben im Wirtschaftsplan fest verplant sind (Der städtische Zuschuss liegt nach Erfolgsplan KuFo 2016 für die Bibliothek bei rd. 1,4 Mio. €, für das gesamte KuFo bei rd. 5,8 Mio. €), d.h. jeder Wegfall von Einnahmen müsste an anderer Stelle durch Einsparungen kompensiert werden.
An welcher Stelle stellt sich Frau Weiß Einsparungen vor? Beim Personal (Die Personalkosten – einschließlich Altersversorgung etc. – der Bibliothek belaufen sich auf rd. 940.000 €)? Oder beim Erwerb von Medien? Dann würden nur noch 39.000 € für Medien zur Verfügung stehen. Oder gar bei „Fremdleistungen und Honorarkräfte“? Der Posten würde dann ganz weg fallen. (mehr …)