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Flucht und Migration: Archeprinzip als Aufgabe

16. Juli 2018 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Bei der ersten Flüchtlings- und Migrationswelle Anfang der 90er Jahre des vorigen Jahrtausends habe ich für mich den Begriff Archeprinzip geprägt. Was meinte das?

Wir alle kennen die Geschichte: Vor der Sintflut bekommt Noah den göttlichen Auftrag, eine Arche zu bauen. Er tut dies, nimmt jeweils ein Paar bestimmter Tiere auf und rettet damit sich selbst, die Gattung Mensch und andere Gattungen.

Diese Rettung ist nur deshalb erfolgreich, weil die Arche nicht zu klein und nicht zu groß ist und nur – der Größe angemessen – jeweils ein Paar der Tiere aufgenommen wird: Die Arche durfte nicht überlastet werden.

Die Rettung funktionierte also nur bei Berücksichtigung bestimmter Quantitäten (Kollateralschäden übrigens: Alle anderen sündigen Menschen und alle anderen Tiere sind in der Sintflut umgekommen. Bei genauerem Hinsehen also keine Herz erhebende Geschichte). Heute müsste mensch sagen: Noah war nur erfolgreich, weil er bestimmte Obergrenzen – um diesen perhorreszierten Terminus aufzugreifen – berücksichtigt hat.

Was hat diese Geschichte mit der jetzigen Flüchtlings- und Migrationsproblematik zu tun und was können wir aus der Noah-Geschichte lernen?

Wenn wir das Bild der Arche auf unserer Gesellschaft übertragen – sagen wir die Bundesrepublik Deutschland -, ist diese Arche nicht auf göttlichen Auftrag hin gebaut, und es geht auch nicht darum, die Welt zu retten. Erstens ist die Rettungsaufgabe begrenzter (Flucht und Migration), und zweitens können wir die Kapazität der Arche selbst bestimmen. (mehr …)

Beschämend?

5. Juli 2018 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

In einem Leserbrief in der WAZ vom 2. Juli 2018: „Beschämend“ schreibt Peter Wagner „Es ist schon beschämend, dass die Stadtverwaltung nach so vielen Monaten noch keine Antwort gegeben hat“. Die Bemerkung bezieht sich auf einen Artikel der WAZ vom 29.6.18 „Junge Union will Frühwarnsystem für Naturfreibad in Witten“

→ WAZ 29.6.18: Junge Union will Frühwarnsystem für N_

Abgesehen davon, dass Peter Wagner Recht hat, wenn er fragt: „Auf der anderen Seite frage ich mich, ob es für die CDU nicht viel dringender zu lösende Probleme als ein Naturfreibad gibt“, möchte ich einmal die Verwaltung in Schutz nehmen. Denn tatsächlich hat die Verwaltung zu der Angelegenheit schon längst Stellung genommen.

Vielleicht gibt es ja zwischen der CDU-Fraktion und der Jungen Union Kommunikationsprobleme, oder die Junge Union hat die Stellungnahme falsch interpretiert, jedenfalls liegt eine Stellungnahme der Verwaltung seit dem 26.1.18 vor. Aus meiner Sicht bedeutet die Stellungnahme das endgültige Aus für das Projekt. Ob leider oder nicht leider, darüber kann mensch streiten, ändert aber nichts an der Sache.

Hier die Stellungnahme: Mitteilung der Verwaltung, 26.01.2018

Déjà vu: Vorausschauende Planung und Nachaltigkeit – Pustekuchen!

5. Juli 2018 · by kr · in Aktuelles, Einblicke, Rückblicke

Zitat aus WAZ 3.7.18 „Wittener Politik diskutiert das Wohnen von morgen“: „Stadtbaurat Stefan Rommelfanger sagte, das Handlungskonzept Wohnen löse zwar „nicht alle Probleme dieser Stadt“. Er sprach aber von einem „Steinbruch guter Ideen“, einer Prognose für die nächsten 15 Jahre, die auch eine gute Grundlage für Investoren sei.Viele Flächen seien im Flächennutzungsplan von 2009 als Wohnbaufläche ausgewiesen. Nun gelte es, diese Areale zu aktivieren.“

Ich habe damals (2008) das Stadtentwicklungskonzept (STEK) „Unser Witten 2020“ als Grundlage des neuen Flächennutzungsplans (FNP) und natürlich auch den FNP 2009 abgelehnt. Hier mein Redebeitrag aus 2008:

→ STEK Rede 2008

Dazu zwei Anmerkungen:

– Das STEK hieß nicht umsonst „Unser Witten 2020“. Es war für einen Zeitraum bis 2020 gedacht. Mich irritiert immer der Zeithorizont solcher „vorausschauender“ Planungen. Wären die im FNP für Wohnen vorgesehenen Flächen in den vergangenen 10 Jahren vernutzt worden und würden der Rest noch bis 2020 vernutzt werden, hätten wir uns Prognosen bis 2030 – übrigens 12, nicht 15 Jahre – schenken können: Es wäre – abgesehen von den Kollateralschäden durch Versiegelung und Druck auf die Infrastruktur – nichts mehr übrig geblieben. Wirkliche vorausschauende Planung und Nachhaltigkeit scheint in dieser Stadt ein Fremdwort zu sein.

– Ich habe damals meine Rede als Vertreter der WBG gehalten. Wie das Schicksal so spielt: Von diesem Laden ist bis auf eine Minifraktion nichts mehr übrig geblieben: Der Verein hat bei den Wahlen 2009 rd. die Hälfte der Wählerstimmen verloren, bei den Wahlen 2014 – nach einer abenteuerlichen Exkursion als Schwanz des Schwanzes in einem „Regierungsbündnis“ (SPD; Grüne, WBG) mit Namen „Kooperation der Vernunft“ (Motto: „Wir halten Witten für die schönste Stadt des Ruhrgebiets“) – noch einmal die Hälfte. Woran das wohl liegt?

So ist es: „Beschämende Arbeitsauffassung“ (Stefan Scherer)

25. Juni 2018 · by kr · in Aktuelles, Einblicke
Ergänzung 26.6.18 III: WAZ 26.6.18: Gebührenskandal_ Kämmerer weist Vorwürfe zurück
Ergänzung 26.6.18 II: Zur Transparenz der bisherigen Fehleranalyse hier die Orgauntersuchung der Märkischen Revision, die dem Kreisauschuss des Ennepe-Ruhr-Kreises am 18.6.18 vorgelegen hat: Zwischenbericht_Kreisausschuss_Orgauntersuchung
Ergänzung 26.6.18: Aktuell liegt mir zu der Angelegenheit die Gastmitschrift über einen Zwischenbericht des Wittener Kämmerers im HFA (Haupt- und Finanzausschuss) vom 25.6.18 vor. Dass sich Witten an der Aufklärung beteiligt, ist doch wohl selbstverständlich. Schau’n wir mal, was bei der Aufklärung heraus kommt.*

Am 21.6.18 berichtet die WAZ über „Schwere Fehler beim Rettungsdienst“. Dem Kreis bleibe u.a. durch schludrige Arbeit der Wittener Abrechnungsstelle (Wittener Stadtverwaltung) auf einem Schaden von 5,9 Mio. Euro sitzen. „In Witten fehlte ein tiefes Verständnis für Buchhaltung. Hier sind handwerkliche Fehler begangen worden.“ (Herr Schäfer vor dem Kreisausschuss).

→ WAZ 21.6.18: Schwere Fehler bei der Abrechnung Schwere Fehler bei Abrechunung

Dem Kommentar von Herr Stefan Scherer kann ich mich voll und ganz anschließen:

→ Kommentar WAZ Stefan Scherer: Kommentar Scherer

Ergänzen möchte ich nur:

– Genau genommen beläuft sich der Schaden nicht allein auf 5,9 Mio. Euro. Diesem Schaden müssen eigentlich die Kosten der schludrigen Arbeit hinzu gerechnet werden.

– Der Landrat spricht von „unter Umständen denkbaren Schadenersatzansprüchen“. Mir ist unklar, gegen wen die angemeldet werden könnten.

– Schludrige Arbeit der Wittener Verwaltung ist kein Einzelfall. In der Wittener Verwaltung ist seit Jahr und Tag der Wurm drin. Diese Verwaltung hat es über mittlerweile Jahrzehnte verstanden, jeden Versuch einer Effizienzsteigerung abzuwehren. Ergebnis ist eine undurchsichtige und kostenintensive Bürokratie.

– Der beklagenswerte Zustand hat durchaus Verantwortliche. Das sind nicht nur die kleinen Luschen in der Abrechnungsstelle, sondern frühere Stadtdirektoren, Bürgermeister und aktuell: zuständige Dezernenten und – eine hauptamtliche Bürgermeisterin, die nach GO (Gemeindeordnung NRW) über die Organisations- und Personalhoheit verfügt. Top down!**

– Wie das mit der Verantwortung läuft, zeigt die letzte Präsenz der GPA (Gemeindeprüfungsanstalt) in Witten. Zum Abschluss der GPA-Untersuchung bot der GPA-Chef an, die Wittener Verwaltung jederzeit bei Verbesserungen zu unterstützen. Das Angebot ist bisher nicht auf Gegenliebe gestoßen.

→ WAZ 9.11.17: Gemeindeprüfer_ Stadt Witten hat immer noch zu viel Personal (mehr …)

„Kante“ als Leitlinie leider beschlossen

22. Juni 2018 · by kr · in Aktuelles, Einblicke
Ergänzung 24.6.18*

Am 21.6.18 hat der ASU mit großer Mehrheit der Vorlage „839/Karl-Marx-Platz“ zugestimmt. Ich sah mich leider gezwungen, die Vorlage und die Folgevorlage zum Verkauf der Grundstücke abzulehnen. Die Gründe finden sich schon in meinem Beitrag „Geplante Bebauung gegenüber dem Karl-Marx-Platz: Die grüne Insel muss erhalten bleiben!“/8.6.18 und in meinem Redebeitrag, weil die Vorlage ein Junktim zwischen der auch von mir begrüßten Leitlinie für die Umgestaltung des eigentlichen Platzes und der Randbebauung der Breite Straße („Kante“) enthält, die ich in der von der Verwaltung vertretenen Form für falsch und schädlich halte.

Eine winzige Chance, den Schaden zu vermeiden, gibt es noch: In der Vorlage 846 (Vermarktungsbeschluss) heißt es: „Vorgesehen ist eine Konzeptausschreibung, bei der neben dem Kaufpreisgebot auch städtebauliche und architektonische Kriterien in die Bewertung einfließen. Die Gewichtung soll bei 51% für den Kaufpreis und bei 49% für das städtebauliche Konzept liegen.“ Abgesehen davon, dass die 51% ein Indiz dafür sind, dass der Kaufpreis entscheiden wird, findet sich ja vielleicht unter den Konzepten eins, das mehrheitsfähig ist und bei dem die grüne Insel erhalten bleibt.

Mein eigener Vorschlag (Verschiebung des Baukörpers, grüne Insel als kleiner Park) jedenfalls ist als Kompromiss zwischen Bebauung und Grünerhalt im Quartier und der Innenstadt gedacht.

Hier mein Redebeitrag:

„Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

„Attraktives, urbanes, grünes und gesundes Wohnen mit kurzen Wegen im mittleren Ruhrgebiet – so lautet die Überschrift des im Rahmen des Handlungskonzepts Wohnen entwickelten Leitbilds für die Wittener Wohnungspolitik.“ So ein Zitat aus dem „Handlungskonzept Wohnen Witten 2030“, S. 96.

Ich betone: Attraktiv, urban, grün und gesund!

Wenn bei Wohnungsbauprojekten diese Kriterien nicht konsequent berücksichtigt werden, führt das unter Umständen zu einem Widerspruch zu Quartiers-gestaltungs-, Gesundheits- und Umweltbelangen.

Was heißt das in Bezug auf die geplante Bebauung der städtischen Grundstücke an der Breite Straße gegenüber dem Karl-Marx-Platz?

Ein Bedarf an z.B. Senioren- oder Studentenwohnungen ist auch für mich unbestritten.

Genauso wichtig ist für mich aber auch der Erhalt und die Ausweitung von Grün besonders in der Innenstadt.

Eine gesunde Stadt impliziert eben nicht nur die sog. Gesundheitswirtschaft (von medizinischen Dienstleistungen bis zu Fitnesscentern), sondern die Schaffung einer möglichst gesunden urbanen Lebensqualität: gesunde Luft, gesundes Klima und hohe Aufenthaltsqualität der Quartiere! (mehr …)

Kein Handlungskonzept, sondern unverbindliches Potpourri

22. Juni 2018 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Am 21.6.18 hat der ASU dem sog. Handlungskonzept Wohnen (s. dazu auch mein Beitrag: “1600 neue Wohnungen und Häuser bis 2030?„/11.6.18) mit großer Mehrheit zugestimmt. Ich habe die Vorlage abgelehnt (s. Redebeitrag), weil es sich bei dem Papier um eine Sammlung von mehr oder weniger interessanten und instruktiven Analysen, fragwürdigen Szenarien und unverbindlichen Empfehlungen handelt (zum Teil, wie z.B. beim „Boulevard Ruhr“, um schon längst beschlossene und in der großen Schublade Wittener Planerphantasien – kein Geld – verschwundene Projekte). Also eine „Vieles ist wünschenswert, alles ist möglich und nichts ist verbindlich-Vorlage“. Wie das ein Handlungskonzept (Handlungs!konzept) sein soll, ist mir rätselhaft. Hier mein Redebeitrag:

„Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

Ich frage mich bei dieser Vorlage 836, was ich eigentlich inhaltlich beschließen soll.

Das sog. Handlungskonzept enthält:

– einige interessante und instruktive Daten, z.B. Wegfall von Bindungen von Sozialwohnungen, wahrscheinliches Steigen der Altersarmut etc.;

– Hinweise auf mögliche Wohnungsbedarfe, die aus diesen Daten abgeleitet werden können;

– eine Fülle von Handlungsempfehlungen, die zum großen Teil mehr oder weniger selbstverständlich sind;

– und als Kernaussage drei Szenarien, die nach dem „Wenn-Dann-Schema“ aufgebaut sind: Wenn eine bestimmte Einwohnerentwicklung stattfindet, dann ….

Die den Szenarien zugrunde liegenden Prognosen sind allerdings schon wegen der Unsicherheit der Einwohnerentwicklung in den nächsten 12 Jahren auf sehr dünnem Eis gebaut. (mehr …)

Wittener Innenstadt: Gesundes Klima?

18. Juni 2018 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Am 8.6.18 veröffentlicht die WAZ einen Artikel „Neuer Klimakarte zeigt: Es wird immer wärmer in Herne“. Zentrale Stichworte des Artikels sind: Klimawandel, Zunahme der heißen Tage, Schutz der Bürger, Luftschneisen und Vernetzung von Freiflächen. Die Stadt Herne kündigt in dem Artikel an, auf das Problem reagieren zu wollen. Zitat: „Die Stadt will nun bis 2018 mit dem sogenannten Klimaanpassungskonzept ein Paket schnüren, damit die Menschen mit den Folgen des Klimawandels leben können“.

→ WAZ 8.6.18: Neue Klimakarte zeigt Es wird immer wärmer in Herne

Um welche Folgen es sich handeln könnte, macht ein anderer WAZ-Artikel deutlich (WAZ 27.4.18: „Klimawandel – NRW-Landesamt warnt vor „Hitzeinseln“): „Unter solchen ‚Hitze-Inseln‘ litten vor allem ältere und kranke Menschen sowie Kleinkinder. Mögliche Folgen seien Herz-Kreislauf-Probleme, Kopfschmerzen oder Erschöpfung.“

→ WAZ 27.4.18: WAZ Landesamt für Umweltschutz Hitzeinseln

Also keine Lappalie. Es geht um nichts Geringeres als die Gesundheit.

Wie sieht es in Witten damit aus? (mehr …)

Sorge um Ackerland in Stockum?

14. Juni 2018 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Am 9.6.18 titelt die WAZ: „Angst vor Gewerbeflächen flackert neu auf“. Die Stockumer würden sich um Ackerland sorgen.

→ WAZ 9.6.18: Angst vor Gewerbe flackert neu auf

Die Formulierungen sind so missverständlich. Die Stockumer sorgen sich sicher auch um Ackerland, aber hauptsächlich sorgen sie sich um die Intaktheit eines regionalen Grünzugs, dessen Funktion – die Verbesserung des Stadtklimas – durch eine Nutzung als Gewerbefläche außer Kraft gesetzt würde. Das wäre dann nicht allein ein Stockumer Problem, sondern eins der ganzen Stadt* – genau so, wie die Opferung des regionalen Grünzugs in Heven (Erdbeerfelder) ein Problem der ganzen Stadt gewesen wäre. Das Letztere ist ja jetzt wohl endgültig vom Tisch.

Und der von der Bürgermeisterin und Herrn Bongartz beschworene Mangel an Gewerbeflächen? Dazu kann ich nur wiederholen: Dieser Mangel ist grundsätzlich nicht endgültig zu befriedigen. Er dürfte nach Vernutzung neuer Flächen immer wieder erneut auftauchen. Was ist, wenn die Stockumer Fläche als Gewerbefläche vernutzt ist? Schaden für die Gesundheit und Umwelt angerichtet und neuer Mangel?

Mensch muss sich entscheiden. Das Stichwort heißt Nachhaltigkeit, also vorsorglicher Umgang mit den knappen Ressourcen u.a. einer Stadt im Interesse der Gesundheit, einer intakten Umwelt und zukünftiger Generationen. Eigentlich müsste dies auch im Interesse der Wirtschaft („Arbeitgeber“ und Beschäftigte) liegen, wenn nicht enge betriebswirtschaftliche Kalküle (Profit, Shareholder-Value) immer wieder zu einer Verdrängung übergreifender Probleme und zu damit verbundenen Schäden führen würden (jüngstes Beispiel: der Dieselskandal der deutschen Autoindustrie).

Diese Schäden gilt es zu vermeiden, bevor sie angerichtet werden. Heißt für Stockum und die Stadt: Die Intaktheit des regionalen Grünzugs muss erhalten bleiben. Finger weg von den Äckern! (mehr …)

Nach jahrelanger Vakanz: Gewässerschutzbeauftragter ab 2019

13. Juni 2018 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Es hat einiges gedauert, aber die Stadt Witten wird ab 2019 wieder einen Gewässerschutz-beauftragten haben. Fakt ist, dass die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gewässerschutzbeauftragten zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehört.

Was da seit 2011 passiert ist – in diesem Jahr ist der amtliche Gewässerschutzbeauftragte aus dem Dienst ausgeschieden – ist etwas unklar. Nach Auskunft der Verwaltung sind in der Zwischenzeit – bis 2017 – Teilaufgaben im Planungsamt wahrgenommen worden. Auch in diesem Fall ist der entsprechende Mitarbeiter mittlerweile altersbedingt ausgeschieden. Jetzt soll für dieses Jahr ein Büro mit der Wahrnehmung der Aufgaben – dazu gehört ein Gewässeschutzbericht – beauftragt und im nächsten Jahr eine Viertelstelle innerhalb der Verwaltung (ESW) eingerichtet werden.

Hier die Beschlusslage:

Protokoll 1: Verwaltungsprotokoll HFA 7.5.18 TOP 10: HFA 7.5.18 Niederschrift_oeffentlich

Protokoll 2: Gastprotokoll HFA 7.5.18 TOP 10: HFA 7.6.18 Gewässerschutzbeauftragter Gastprotokoll

Bleibt die Frage: Was ist denn eigentlich ein Gewässerschutzbeauftragter und auf welcher Grundlage arbeitet er?

Gesetzliche Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Der kommunale Gewässerschutzbeauftragte arbeitet auf dieser Grundlage wie private Unternehmen.

Wasserhaushaltsgesetz § 65: Wasserhaushaltsgesetz § 65

Allgemeine Erläuterung der gesetzlichen Grundlage: Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz

Einige Kommunen stellen auf ihren homepages Beschreibungen der Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten vor, z.B. die Stadt Paderborn:

Paderborn/Gewässerschutzbeauftragter/Beschreibung: Gewässerschutzbeaufter (mehr …)

1600 neue Wohnungen und Häuser bis 2030?

11. Juni 2018 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Am 5.5.18 titelt die WAZ: „Witten braucht bis 2030 rund 1600 neue Wohnungen und Häuser.“

→ WAZ 5.5.18: – Witten braucht bis 2030 rund 1600 neu_ –

Dies soll angeblich aus dem frisch erstellten „Handlungskonzept Wohnen Witten 2030“ hervorgehen. Wie kommt diese Zahl zustande und ist sie belastbar?

Wie sie zustande kommt, macht eine Äußerung des Stadtbaurats deutlich: „Stadtbaurat Stefan Rommelfanger betont, dass man bei den Berechnungen davon ausgehe, dass man Wittens Einwohnerzahl bis 2030 stabil bei 98.000 halten könne.“

Ob sie belastbar ist, halte ich allerdings für fraglich.

Der demografische Wandel hat sich auch für Witten nicht umgekehrt. Nach wie vor überwiegt die Sterberate die Geburtenrate mit der Folge eines langfristigen Rückgangs der Einwohnerzahl. Dieser Trend dürfte nach dem kurzfristigen Flüchtlingspeak wieder greifen.

Bei näherem Hinsehen geht die Zahl auch nicht aus dem Handlungskonzept hervor. Dieses prognostiziert viel vorsichtiger. Hier die Prognose aus dem Handlungskonzept:

→ Handlungskonzept S. 81/82/83: Handlungskonzept Wohnen

Entscheidend ist doch die folgende Einschätzung:

→ Handlungskonzept S. 82/83: Handlungskonzept Wohnen 1

Fazit: Die oben genannte Zahl ist nicht belastbar. Sie basiert nur auf einer von drei Prognosevarianten – der quantitativ ambitioniertesten. (mehr …)

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