3,5 Mio. mehr: Lachen angesagt?
Ich wundere mich immer wieder, was es für die Stadtspitze (in diesem Fall nur der Stadtbaurat, die Bürgermeisterin schaut ja eher angestrengt) zu lachen gibt.
Im WAZ-Artikel vom 31.7.19 „Stadt wirbt bei NRW-Ministerin für Gartenschau-Bewerbung“ (Witten wirbt bei Heimatministerin für Gartenschau-Bewerbung) wird als Erfolgsmeldung darauf hingewiesen, dass im nächsten Jahr 3,5 Mio. € mehr aus dem kommunalen Finanzausgleich in die Ruhrstadt fließen werden. Aber trägt das wirklich zur Entspannung der weiterhin prekären Finanzsituation der Stadt bei? Und wenn, in welchem Ausmaß?
Sehen wir genauer hin: Im Vorbericht des Doppelhaushalts 2019/20 finden sich folgende Angaben: Vorbericht zum Haushaltsplan 2019/20/1.1.2 Zuwendungen/Allgemeine Umlagen/Hierin sind vor allem folgende Positionen enthalten (u.a./K.R.*):
2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
Stärkungspaktmittel Land | 4.083 | 2.651 | 1.289 | 0 | 0 | 0 |
Das heißt, dass der Haushalt der Stadt 2020 2,794 Mio. € weniger Mittel aus dem Stärkungspakt gegenüber 2018 zu verkraften hat (2021 fließen keinerlei Stärkungpaktmittel mehr, Folgeregelung noch unklar). Wenn dann 2020 3,5 Millionen € mehr aus kommunalem Finanzausgleich eingenommen werden, macht das angesichts des Rückgangs der Stärkungspaktmittel tatsächlich nur 706.000 € zusätzlich aus. Und ich bin gespannt, ob nicht diese Summe allein durch den Zuwachs der Kosten für die Pferdebachstraße wieder aufgefressen wird.
Mein Fazit: Mit Erfolgsmeldungen sollte mensch vorsichtiger sein, selbst wenn frau gerne wieder gewählt werden will. (mehr …)
Überlastungsanzeige Jugendamt – ein schwelendes Dauerproblem der Wittener Stadtverwaltung?
(27.4.19: Zwei Ergänzungen in den Anmerkungen)
Am 7.3.19 zeigt das Jugendamt „Überlastung“ an (im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, Bericht WAZ: Mitarbeiter im Wittener Jugendamt zeigen Überlastung an). Am 11.3.19 reagiert die SPD-Fraktion mit einer Anfrage: Jugendamt. Am 10.4.19 antwortet die Verwaltung auf diese Anfrage: Personalsituation im Jugendamt. Über Anfrage und Antwort berichtet die WAZ am 20.4.19: Stadt_ Kindeswohl trotz Personalnot nicht akut gefährdet.
Bei der ersten Lektüre erschien mir die Antwort plausibel, bei erneuter Lektüre stutzte ich. Warum?
Die Antwort der Verwaltung beginnt mit einer Darstellung der globalen Stellenentwicklung der Stadtverwaltung seit 2012. Ich hätte eine Darstellung der Stellenentwicklung im Jugendamt erwartet. So erfahre ich eigentlich nichts über die Stellenentwicklung der Verwaltungseinheit, die die Überlastung angezeigt hat*. Die wäre aber wichtig für die Einschätzung der Überlastung im Rahmen der Gesamtverwaltung. Es könnte ja immerhin sein, dass das Jugendamt seine Stellen im Laufe der Jahre vermehrt hat, während die Stellen in anderen Bereichen reduziert worden sind. Es könnte aber auch anders herum sein.
In der Antwort wird dargestellt, dass sich die – vollzeitverrechneten – Stellen der Gesamtverwaltung von 1130,49 Stellen in 2012 zu 1156,72 Stellen in 2018 entwickelt haben. Sinn dieser Darstellung ist offenbar, dass sich bei ungefähr gleichbleibendem Personal und hinzu kommenden Aufgaben („Aufgabenzuwächse“) die Belastung der Verwaltung erhöht hat.
Das lässt sich sicher nicht bestreiten. Um die Situation angemessen beurteilen zu können, fehlt aber eine entscheidende Information: die Entwicklung der Personalkosten (sowohl für die Gesamtverwaltung wie für die des Jugendamts). Diese Entwicklung sieht folgendermaßen aus (Zahlen aus den jeweiligen Haushaltsplänen): Das ungefähr gleichbleibende Personal kostete 2012 ca. 65 Mio. € (64.982), in 2018 ca. 74 Mio. € (74.260), also ein Anstieg in 6 Jahren um ca. 6 Mio.. Für 2023 sind im laufenden Doppelhaushalt ca. 80 Mio. € prognostiziert! (Wie die Kostenentwicklung im überlasteten Jugendamt aussieht, hätte die Verwaltung eigentlich in ihrer Antwort darstellen müssen.)
Das heißt, dass die Belastungen, aber auch die Einkommen pro Kopf der Verwaltung erheblich gestiegen sind (ca. 5.186 €/Kopf, natürlich nach Gruppierung unterschiedlich gestaffelt: Manche erheblich mehr, manche erheblich weniger). Ursachen: Tarifabschlüsse, Höhergruppierungen etc..
Was bedeutet das vor dem Hintergrund der andauernden Haushaltskrise der Stadt Witten? (mehr …)
Haushaltsgenehmigung 2019 – Versetzung nur knapp gelungen, Risiken steigen
Am 6.2.19 vermeldet die WAZ in einer kurzen Notiz ohne weitere Erläuterungen („Städtischer Haushalt ist genehmigt“), dass der Doppelhaushalt 2019/20 – dem ich nicht zugestimmt habe – genehmigt sei. Hier das Genehmigungsschreiben der Kommunalaufsicht: Witten_HSP-Genehmigung_2019_PDF(9)
Ein Grund zur Freude? Aus meiner Sicht nicht, weil die Genehmigung deutlich macht, dass die Versetzung (Genehmigung) angesichts schlechter Noten nur äußerst knapp gelungen ist.
Erste schlechte Note: Der richtige Hinweis der Aufsichtsbehörde auf die sich verschlechternde gesamtwirtschaftliche Situation und damit auf die wahrscheinliche Verschlechterung der städtischen Einnahmen. Wie ein Einbruch der Einnahmen – Witten liegt ja bei den kommunalen Steuern schon an der Spitze – noch zu einem genehmigungsfähigen Haushalt führen kann, steht aus meiner Sicht in den Sternen. Es sei denn, es wird wieder an der Steuerschraube gedreht.
Zweite schlechte Note: Der Hinweis auf die Problematik der Erhöhung des Zuschusses zum Kulturforum* ((400.000 € plus in 2019, danach bis 2023 jährlich 300.000 €**); zentrale interne Begründung: Kompensation für die Steigerung der Personalkosten). Die Aufsichtsbehörde war offensichtlich trotz der buchhalterischen Tricks des Kämmerers ob der Abweichung vom bisherigen Spar- und Konsolidierungskurs „not amused“. (mehr …)
Doppelhaushalt 2019/20 – ein „Aufbruch“? Haushaltsreden und kurze Einschätzung
Jetzt ist er also beschlossen, der Doppelhaushalt 2019/20 (Ratssitzung 26.11.18).
Ein „Aufbruch“, wie der Fraktionsvorsitzende Dr. Uwe Rath in seiner Haushaltsrede meinte formulieren zu müssen? Davon kann nun wirklich keine Rede sein. Eine solche Kennzeichnung grenzt schon fast an Desinformation, wie insgesamt die von Dr. Rath gehaltenen Haushaltsrede der GroKo eigentlich nur als Schönfärberei zu bezeichnen ist (die Wittener CDU trug nur mündlich eine ergänzende (!) mündliche Haushaltseinschätzung vor).
Klar gibt es einige löbliche Projekte in diesem Haushalt (z.B. Bildungsquartier Annen und weitere Schulsanierungen/-modernisierungen). Aber ist das das Entscheidende? Doch wohl nicht, weil sich bei genauerem Hinsehen zweierlei zeigt: 1. handelt es sich bei den Projekten meist um seit langem Überfälliges und Aufgeschobenes, und 2. ist vieles noch nicht sicher gegenfinanziert.
Wie denn auch? Ich weise in diesem Blog seit Jahren darauf hin, dass sich der Wittener Haushalt kontinuierlich auf sehr dünnem Eis bewegt. Warum? Weil die entscheidenden Kosten treibenden Faktoren nach wie vor ungebrochen wirksam sind. Solange die nicht wirksam angegangen werden, werden die der Stadt zur Verfügung stehenden freien Finanzen äußerst knapp und Haushaltsausgleich und -genehmigung immer wieder gefährdet sein (siehe zur Problematik insbesondere mein Beitrag „Wittener Haushalt – Licht am Ende des Tunnels, aber wie??“/6.1.16) .
Wenn selbst der Kämmerer mit der Aussage die weiße Fahne hisst, dass die Personalkosten der Stadt kaum noch steuerbar seien (WAZ 20.11.18), muss doch wohl weiterhin einiges schief laufen. Genau genommen werden die knappen Finanzen (trotz Spitzenplatz Wittens bei den Steuern!) auch weiterhin nicht ausreichen, um auch nur z.B. die einfache Reproduktion der städtischen Infrastruktur zu ermöglichen: Der Verzehr und Verfall öffentlichen Vermögens wird weiter gehen. (mehr …)
Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage
„Es erben sich Gesetz und Rechte // Wie eine ew’ge Krankheit fort; // Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte // und rücken sacht von Ort zu Ort. // Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage; // Weh dir, dass du ein Enkel bist! // Vom Rechte, das mit uns geboren ist, // Von dem ist leider! nie die Frage.“ – Faust I, Vers 1972 ff. / Mephistopheles
Im Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs 2019/20 findet sich die Prognose für die Personal- und Versorgungsaufwendungen von 2018 bis 2023 (Haushaltsplanentwurf 2019 2020 Personal- und Versorgungsaufwendungen).
Von 2018 (74.260.000 €) bis 2023 (80.017.000 €) prognostiziert der Kämmerer einschließlich Versorgungsaufwendungen* eine Steigerung von 5.257.000 €, ohne Versorgungsaufwendungen von 2018 (67.305.000 €) bis 2013 (76.034.000 €) eine Steigerung von 8.729.000 €. Abgesehen davon, dass schon die Personalaufwendungen 2018 bedeutend sind, ist die Steigerung bis 2023, also im Laufe von 5 Jahren, wahrhaft erstaunlich. Denn die Steigerungen vollziehen sich bei insgesamt gegenüber 2012 nur leicht erhöhtem Personal** (2012: 1130,48, 2018: 1168,72; bis 2016 – 1126,87! – absolut vermindert).
Verständlich wird das aus meiner Sicht nur, wenn mensch berücksichtigt, dass im Öffentlichen Dienst automatisch Gehaltserhöhungen abhängig von Lebensalter vollzogen werden (noch unabhängig von Beförderungen, die auch zu Buche schlagen; die Wittener Stadtverwaltung ist eine Verwaltung mit einem hohen Altersdurchschnitt und damit „teuer“), und regelmäßig großzügige Tarifabschlüsse die Gehälter (und damit im Nachgang die Beamtenbesoldung mit den entsprechenden Versorgungsaufwendungen) erhöhen. Die speziellen Begründungen des Kämmerers (KiTa etc.) scheinen mir dagegen nachrangig zu sein.
Bleibt wieder festzuhalten, dass der Wittener Steuerzahler die überteuerte Wittener Verwaltung (s. dazu meine Beiträge „Abgerockt? Abgerockt.“/11.9.17 und „Gefährliches Spiel“/12.9.17) alimentieren muss, und dass das Geld für andere Zwecke (bürgernahe Dienstleistungen, Infrastruktursanierung und -erneuerung, Schuldenabbau) nicht mehr zur Verfügung steht. Nur: Zu einer ineffizienten, wenig servicefreundlichen und „teuren“ Verwaltung gehören Bürger_innen, die sich diese Verwaltung gefallen lassen. Wie heißt es doch so schön: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
*Versorgungsaufwendungen 2018: 7.027.000 €, 2023: 13.968.000; Steigerung: 6.941.000 €.
**Immerhin ca. 42 Stellen. Wenn das so weiter geht ….
Ausgeglichener Haushalt?
Am 3.11.18 titelt die WAZ: „Wittens Kämmerer legt ausgeglichenen Haushalt für 2019 vor“ Wittens Kämmerer legt ausgeglichenen Haushalt für 2019 vor (Eigentlich müsste es richtig heißen „Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2019/20“, weil es sich um einen Doppelhaushalt handelt).
Tatsächlich stehen im Haushaltsplanentwurf 2019/20 für das Jahr 2018 Einnahmen in Höhe von 297.151.331 € Ausgaben von 296.993.886 € gegenüber. Damit ergibt sich ein Plus von 157.445 € (Quelle: Vorbericht Haushaltsplanentwurf 2019/20, S. 2). Immerhin ein knappes Plus.
Der Haken besteht darin, dass dieses Plus nur durch einen Zuschuss aus dem Stärkungspakt des Landes von 4.083.000 € (Vorbericht S. 3) zustande kommt. Rechnet mensch diesen Zuschuss ab, würde sich für 2018 ein Minus (Defizit) von 3.925.555 ergeben.
Für das Jahr 2019 liegen die Einnahmen bei 296.903.027 € und die Ausgaben bei 296.729.728 € mit einem Plus von 173.299 €. Macht mensch auch hier die obige Rechnung auf (Zuschuss Stärkungspakt: 2.651.000 €), ergibt sich ein Minus (Defizit) von 2.477.701 €.*
Von einem Haushaltsausgleich aus eigener Kraft ist Witten also noch weit entfernt. Die finanzielle Lage der Stadt ist immer noch ganz dünnes Eis** und deshalb mit Sicherheit kein Anlass für politische Frühlingsgefühle bei neuen Ausgaben. Ich bin gespannt, wie sich die Kommunalaufsicht zum neuen Haushaltsplan stellt, falls er im Rat eine Mehrheit findet.
*Hier die einschlägigen Zahlen aus dem Haushaltsplanentwurf 2019/20, speziell der Ergebnisplan und die Zuwendungen (Stärkungspaktmittel Land): Haushaltsplanentwurf 2019 2020 Vorbericht
** Das, obwohl Witten eine Hochsteuerstadt ist (Wir erinnern uns: Spitzenwert bei der Grundsteuer B und Gewerbesteuer). Und die „Kostendynamik im Sozial- und Jugendhilfebereich“, auf die der Kämmerer verweist? Die dürfte doch wohl auch in vergleichbaren Städten zu verzeichnen sein, die finanziell besser da stehen als Witten (s. dazu Gemeindeprüfungsanstalt). Bleibt wieder die Frage: Wo ist in Witten der spezielle Wurm drin?

Grundsteuer – Witten vorn!
Am 6.6.18 berichtet die WAZ: „Witten übertrifft bei Grundsteuer alle“.
WAZ 6.6.18
Das ist nicht neu, aber es ist gut, wenn dieses für das Image der Stadt nicht gerade hilfreiche Faktum noch einmal in Erinnerung gerufen wird. Auch nicht neu ist die Stellungnahme des Kämmerers: Der Spitzenwert bei der Grundsteuer sei der Vermeidung des Sparkommissars und dem Erhalt eines gewissen Spielraums bei den Investitionen geschuldet. Ausgaben sparen sei keine Alternative. Zitat Kämmerer aus dem WAZ-Artikel: „Zu 95 Prozent müssen mit dem Haushalt kommunale Pflichtaufgaben finanziert werden.“
Der Wittener Kämmerer ist ein intelligenter und kompetenter Mensch. Wahrscheinlich gebietet ihm sein Amt, bei öffentlichem Hinweis auf die nach wie vor äußerst prekäre Finanzsituation der Stadt hin (Stichwort Stärkungspakt: zuschussfreier ausgeglichener Haushalt erst 2021) immer wieder Argumente vorzutragen, die durch gebetsmühlenartige Wiederholung nicht plausibler werden. Zur Drohung des Sparkommissars und dem Spielraum bei Investitionen verweise ich auf die Beiträge ist in diesem Blog (Stichwort „Haushalt/Finanzen“).
Überrascht war ich allerdings durch den Hinweis auf die kommunalen Pflichtaufgaben. Der Spitzenwert wird laut WAZ und Focus im Rahmen eines Vergleichs der 100 größten deutschen Städte erreicht siehe dazu WAZ 6.6.18 /Kasten). Kommunale Pflichtaufgaben sind eben solche, d.h. pflichtig. Und das sind sie doch wohl auch für die anderen Vergleichsstädte, die keine Spitzenwert erreichen. Warum also Witten vorn? Welche herausragenden Pflichtausgaben führen zu der besonders hohen Steuerbelastung in Witten (übrigens mittlerweile auch bei den Gewerbesteuern)? Darauf hätte ich vom Kämmerer eine Antwort erwartet. (mehr …)
HSP-Genehmigung: Wolke 7? Mit Sicherheit nicht!
Am 23.1.18 vermeldet die WAZ, die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans (HSP) 2018 als Kernelement des Doppelhaushalts 2017/18 sei genehmigt. Der Haushalt sei ausgeglichen. Ein Grund für Witten, auf Wolke 7 zu schweben? Mit Sicherheit nicht, wenn mensch sich den Text der Genehmigung genauer ansieht. Hier der Text:
→ Genehmigung_der_Fortschreibung_2018
Was lernen wir aus der Lektüre des Textes?
Der Haushalt ist gemäß den Vorgaben des Stärkungspakts wohl ausgeglichen, allerdings nur mit einem äußerst knappen Überschuss.
Der knappe Ausgleich ist nur mit den vom Land weiterhin bezahlten Zuschüssen (sich Jahr für Jahr degressiv vermindernd bis auf Null 2021: die Verminderung muss kompensiert werden!) zustande gekommen. Ohne hätte er offensichtlich nicht ausgeglichen werden können. An die massiven zurückliegenden Steuererhöhungen (Grundsteuer B, Gewerbesteuer) muss ich nicht erinnern.
Insofern sind die Risiken eines nichtausgeglichenen Haushalts und damit einer Nichtgenehmigung in den nächsten Jahren enorm (eine Nichtgenehmigung würde eine sog. vorläufige Haushaltsführung* und damit einen weitgehenden Stillstand bei den Ausgaben mit sich führen). Spielräume für z.B. zusätzliche freiwillige Ausgaben sind also praktisch nicht gegeben.
Folgende Passagen des Textes möchte ich besondes hervorheben: (mehr …)
Wogen geglättet
Die Wogen haben sich offenbar geglättet. Das war auch dringend notwendig, weil die Wogen offenbar auf Grund einer Fehlinterpretation der Rolle der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) durch die Wittener Verwaltungsspitze aufgewühlt worden sind (Zu den Gefahren einer solchen Fehlinterpretation siehe mein Beitrag „Gefährliches Spiel„/12.9.17).
Auf der letzte Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses bemerkte die Bürgermeisterin, sie habe die Einlassungen der GPA bezüglich des Kulturforums – Höhe des Zuschusses, freiwillige Leistung als Einsparmöglichkeit – als „unangemessene politische Einmischung“ wahrgenommen. Schließlich müsse eine gute kulturelle Versorgung gewähleistet sein.
Die GPA hat in diesem Zusammenhang richtigerweise festgestellt, dass sie nur berät und empfiehlt, also die politische Entscheidungssouveränität des Rates durch die Ergebnisse einer GPA-Prüfung unangestastet bleibt. Von einer unangemessenen politischen Einmischung konnte also keine Rede sein.
Im Übrigen finde ich es angesichts der Aufregung über die GPA pikant, dass die GPA nichts anderes getan hat als der Wittener Kämmerer (sicher mit Kenntnis der Bürgermeisterin). Als er schon vor längerer Zeit (2015) die sog. Liste der Grausamkeiten (Kompensationsmöglichkeiten für Steuererhöhungen) mit den Einsparmöglichkeiten – also im Wesentlichen freiwillige Leistungen – dem Rat vorgelegt hat, tauchten in dieser Liste als quantitativer Hauptposten die Ausgaben für die Institute des Kulturforums auf.
→ Kompensationsmglichkeiten für Steuererhöhungen: Kompensationsmöglichkeiten für Steuererhöhungen Stand Juni 2015
(Zu den realistischen Sparmöglichkeiten beim KuFo im „worst case“ siehe aber mein Beitrag „Kuh vom Eis?“/29.2.2016.)
Die inkriminierte „politische Einmischung“ ist also keine Erfindung der GPA, sondern steht seit Jahren auf der Agenda der vom Verwaltungsvorstand der Politik vorgeschlagenen Einsparmöglichkeiten. (mehr …)
Gefährliches Spiel
Mir geht es hier nicht darum, Witten anzuschwärzen, aber ich halte den lockeren Umgang der Verwaltung mit der GPA-Prüfung* für kontraproduktiv. Die GPA (Gemeindeprüfungsanstalt) ist in gewisser Weise der verlängerte Arm der Kommunalaufsicht (siehe dazu mein Beitrag „Wittens Haushalt – Licht am Ende des Tunnels, aber wie??“/6.1.16).
Wenn Witten die Kritik und Empfehlungen der GPA mit leichter Hand abtut und sich immer wieder gegen die GPA auf vorliegende Haushaltsgenehmigungen bezieht, kann das schnell nach hinten losgehen (Gefahren: Nichtgenehmigung des Haushalts, „Sparkommissar“), weil sich die unmittelbare Kommunalaufsicht (Kreis, Bezirksregierung) die Wittener Reaktionen aller Wahrscheinlichkeit genau ansehen wird.
→ hier die Argumentation der Verwaltung: Stellungnahme zum endgültigen Bericht
Deshalb ist es besonders wichtig, sauber zu argumentieren, wenn mensch etwas an der Prüfung auszusetzen hat.
Bei einigen Argumenten drängt sich mir aber der Eindruck auf, dass sie kess übers Knie gebrochen worden sind. Beispiele:
– Gesamthaushalt und KuFo:
Die GPA weist darauf hin, dass die Transferaufwendungen für das KuFo (als AöR) einen nicht unerheblichen Teil zur Höhe der gesamten Transferaufwendungen beitragen würden. Die Verwaltung hält dagegen, dass der Zuschuss an das KuFo nur 2 Prozent der Ausgaben des Gesamthaushalts betragen würde.
Unabhängig von der Frage politischer Prioritätensetzung: Die Argumentation der Verwaltung ist natürlich windschief. Denn es geht nicht um den Anteil des Kufo an den Gesamtausgaben, sondern um disponible Transfers. Der Löwenanteil der Transfers dürfte pflichtig sein, während es sich beim KuFo-Zuschuss um freiwillige Leistungen handelt.
In diesem Zusammenhang ist die vormalige „Liste der Grausamkeiten“ des Kämmerers interessant, die das aus Sicht des Kämmerers für eine Konsolidierung disponible Sparpotential enthält (siehe dazu mein Beitrag „Kuh vom Eis“/29.2.16). Aus ihr wird deutlich, dass beim Kulturforum – wie gesagt, ohne politische Prioritätensetzung – das summenmäßig höchste Einsparpotential der Liste vorliegt.
Insofern ist es sachlich richtig, wenn die GPA grundsätzlich auf den Zuschuss zum KuFo hinweist – genauso richtig, wie die Aufnahme dieses Zuschusses in die Liste der Grausamkeiten durch den Kämmerer. Der Hinweis der Verwaltung auf 2 Prozent der Gesamtausgaben geht an der Sache (und der Problematik) vorbei. (mehr …)