Grundsteuer – Witten vorn!

Am 6.6.18 berichtet die WAZ: „Witten übertrifft bei Grundsteuer alle“.

WAZ 6.6.18

Das ist nicht neu, aber es ist gut, wenn dieses für das Image der Stadt nicht gerade hilfreiche Faktum noch einmal in Erinnerung gerufen wird. Auch nicht neu ist die Stellungnahme des Kämmerers: Der Spitzenwert bei der Grundsteuer sei der Vermeidung des Sparkommissars und dem Erhalt eines gewissen Spielraums bei den Investitionen geschuldet. Ausgaben sparen sei keine Alternative. Zitat Kämmerer aus dem WAZ-Artikel: „Zu 95 Prozent müssen mit dem Haushalt kommunale Pflichtaufgaben finanziert werden.“

Der Wittener Kämmerer ist ein intelligenter und kompetenter Mensch. Wahrscheinlich gebietet ihm sein Amt, bei öffentlichem Hinweis auf die nach wie vor äußerst prekäre Finanzsituation der Stadt hin (Stichwort Stärkungspakt: zuschussfreier ausgeglichener Haushalt erst 2021) immer wieder Argumente vorzutragen, die durch gebetsmühlenartige Wiederholung nicht plausibler werden. Zur Drohung des Sparkommissars und dem Spielraum bei Investitionen verweise ich auf die Beiträge ist in diesem Blog (Stichwort „Haushalt/Finanzen“).

Überrascht war ich allerdings durch den Hinweis auf die kommunalen Pflichtaufgaben. Der Spitzenwert wird laut WAZ und Focus im Rahmen eines Vergleichs der 100 größten deutschen Städte erreicht siehe dazu WAZ 6.6.18 /Kasten). Kommunale Pflichtaufgaben sind eben solche, d.h. pflichtig. Und das sind sie doch wohl auch für die anderen Vergleichsstädte, die keine Spitzenwert erreichen. Warum also Witten vorn? Welche herausragenden Pflichtausgaben führen zu der besonders hohen Steuerbelastung in Witten (übrigens mittlerweile auch bei den Gewerbesteuern)? Darauf hätte ich vom Kämmerer eine Antwort erwartet.

Mir fällt da wieder mein Steckenpferd ein: die (steigenden) Personalkosten – gehren auch zu den „Ausgaben“!. Die letzten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst dürften durchaus eine erneute Herausforderung für den Wittener Haushalt und Haushaltsausgleich darstellen.

Im Zusammenhang speziell dieser Kostensteigerungen (nicht für den Kämmerer, sondern für die Bürgerinnen und Bürger, denn die müssen die Steuerspitzensätze bezahlen) sei angemerkt:

– Durch die Kostensteigerungen werden selbstverständlich die „Spielräume für Investitionen“ verringert.

– Der Spitzensteuersatz bei der Grundsteuer führt zu Kollateralschäden. Er führt u.a. zu Mieterhöhungen (siehe dazu WAZ 6.6.18: Stellungnahme von Herrn Bernd Colditz von Haus & Grund in Annen) und konterkariert so die Verbesserung des Angebots an preiswertem Wohnraum. Er steht damit in klarem Widerspruch zu den nachvollziehbaren Zielen des Handlungskonzepts Wohnen Witten 2030.

So ist das eben. Papier ist geduldig. Im Ernstfall heißt es dann doch: Nur Bares (in der eigenen Kasse) ist Wahres – Konzepte hin, Konzepte her.