Klimanotstand: Die Wende? Hoffentlich!
Jetzt ist er also beschlossen, der Antrag zum Klimanotstand in Witten. Er heißt wohl nicht mehr „Klimanotstand“, sondern „Beitrag der Stadt Witten zur Eindämmung der globalen Klimakrise“, hat sich aber im Vergleich zum ursprünglichen grünen Antrag im Wesentlichen nicht verändert, – und wer/wem es unbedingt um den Namen geht, die/der findet den „Klimanotstand“ unter Punkt 1 in der zweiten und dritten Zeile:→ Gemeinsamer Antrag Klima 49 V16 Gemeinsamer_Antrag_Klima_49_V16
Ich habe den ursprünglichen grünen Antrag schon als gut bewertet (siehe meine Beiträge „Klimanotstand!“/11.6.19 und „Klimanotstand! – Nachschlag“/14.6.19). Diese Bewertung gilt auch für den jetzt beschlossenen Antrag, der eine gute Basis für eine kommunale Bekämpfung des Klimawandels/der Klimakrise bieten könnte – wenn er nicht nur ein Papiertiger bleibt und die Problematik von der Verwaltung per „Neusprech“ (zu „Neusprech“ s.u. *****) abgearbeitet und ins „Weiter so, wie bisher“ transformiert wird.
Ich werde mich in Folgebeiträgen noch ausführlich auf den Antrag eingehen, hier nur in Kürze einige Hinweise aus meiner Sicht auf sich aufdrängende Konsequenzen, die mit einem „Herunterbrechen“ auf die kommunale Ebene verbunden sein müssten:
– Erstens müsste der Flächennutzungsplan (FNP) unter verstärkter Berücksichtigung des Klimaschutzes überarbeitet werden – vor allem in Hinblick darauf, noch vorhandene Freiflächen, die im geltenden FNP für eine weitere Wohnbebauung vorgesehen sind, vor Bebauung und Versiegelung zu schützen. In Heven z.B. die Flächen zwischen den Straßen „Am Steinberg“ und „Kleinherbeder Straße“.
– Zweitens müssten schnellstens laufende klimaschädliche Maßnahmen und geplante Projekte zurück genommen werden (Warum der in diesem Zusammenhang einschlägige Punkt 11 des Antrags nur für die Zukunft gelten soll, ist mir ein Rätsel), z.B. die Lockerung der Baumschutzsatzung*, die immer noch angestrebte Zerstörung eines Grünzugs in Stockum/Voeckenberg**, das Rasieren eines Wäldchens an der Uni zwecks Bau eines Parkhauses***, das Rasieren des Baumbestands am Karl-Marx-Platz****, die Hinnahme des Wegfalls von Straßenbäumen, weil Neupflanzungen Kosten verursachen würden, und – last but not least – die laufenden Bauprojekt an der Rigeikenstraße***** und am Sonnenschein.
Abkehr von der bisherigen klimaschädlichen Stadtentwicklung (Zersiedelung), Abspecken bei der Versiegelung (verbunden möglichst mit Entsiegelung) und konsequenter Erhalt/Schutz/Ausbau von Stadtgrün/Baumbestand müssten die Konsequenz sein. Denn kommunal geht es nicht nur um CO2-Minderung, sondern auch um den Schutz von Mikroklimata und das, was im Antrag trocken als Klimafolgenanpassung bezeichnet wird und häufig mit Klimaschutz konform geht (Punkt 13 des Antrags, siehe zu „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ auch „Intergiertes Klimaschutzkonzept 2013/S. 76 – 83“ der Stadt Witten in meinem Beitrag „Klimanotstand!„/11.6.19).
Nur ein Beispiel für die Verbindung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung: Besser, als immer mehr in den teuren Ausbau des Kanalnetzes zum Schutz von Starkregenereignissen zu investieren, ist der Erhalt einer möglichst weitgehenden Versickerungsfähigkeit, Wärme- und CO2-Speicherkapazität des nicht versiegelten Bodens (Grünland). Ein Vorbild für den Umgang mit der Klimafolgenanpassung in diesem Bereich – natürlich nur in Analogie – könnte das Umdenken im Hochwasserschutz in Richtung natürlicher Hochwasserschutz sein: https://www.bund-naturschutz.de/natur-und-landschaft/fluesse-und-auen-in-bayern/natuerlicher-hochwasserschutz.html
*siehe dazu mein Beitrag „Mit ersatzlosen Baumfällungen zum Klimaschutz?“/16.6.15
**siehe dazu mein Beitrag „Gewerbeflächen Stockum …“/18.7.18
***siehe dazu mein Beitrag „Wäldchen auf’s Schafott“/16.3.19
****siehe dazu mein Beitrag „Geplante Bebauung gegenüber dem Karl-Marx-Platz …“/8.6.18
*****siehe dazu mein Beitrag „“Neusprech“…“/28.6.19