Ratssitzung 9.5.16: Herrlicher Haushalt

Am 9.5.16 wird es wieder soweit sein. Der Wittener Rat steht vor der Aufgabe, den Haushaltsplan 2016 zu verabschieden. Was steht zur Beschlussfassung an? Werfen wir einen Blick auf die Tagesordnung des Rates.

Die Tagesordnung unfasst 13 Tagesordnungspunkte (TOPs), darunter 2 TOPS Berichte der Bürgermeisterin (1 TOP nichtöffentlich) und zwei weitere nichtöffentliche TOPs. Der entscheidende TOP ist der TOP 2 „Haushalt und Haushaltssanierungsplan 2016“.

Was haben die Bürgerinnen und Bürger zu erwarten?

Unter TOPs 2.1. bis 2.21. findet sich eine ganze Latte von Vorlagen, die unter dem Titel „Kompensationsmöglichkeiten für Steuerhöhungen“ suggerieren, durch Zustimmung zu diesen Vorlagen die geplanten Steuererhöhungen (Grundsteuer B, Gewerbesteuer) vermindern zu können. Was von einem großen Teil dieser Kompensationsmöglichkeiten zu halten ist, habe ich in meinem Beitrag „Kuh vom Eis?“/29.2.16 deutlich zu machen versucht.

Ab 2.23. folgen dann Anträge der Fraktionen, die ich angesichts der realen Lage des Wittener Haushalts schlicht als Zumutung qualifizieren würde.

Anträge der Fraktionen/Bewertung: Haushaltsanträge der Fraktionen 2016

Vor allem angesichts der Vielzahl der Anträge der Fraktion der LINKEN frage ich mich, ob diese Fraktion überhaupt ein Interesse daran hat, sich mit den finanziellen Realitäten dieser Stadt auseinander zu setzen. Highlight der Realitätsverleugnung: Der seit Jahren wiederholte Antrag, die Stadt möge sich für die Einführung eienr Millionärssteuer einsetzen. Darüber hinaus würden einige Anträge der LINKEN die Ausgaben noch weiter steigern: Wir haben’s ja, und die Aufsichtbehörde würde nach Kontakt mit der Fraktionsvorsitzenden Frau Ulla Weiss sicherlich sofort kuschen und die zusätzlichen Ausgaben genehmigen. Zwei Körnchen haben die LINKEN bei aller Kritik meinerseits aber vielleicht doch gefunden: Wettbürosteuer und Vergnügungsteuer. Allerdings ist deren Vorteil eher die Lenkungswirkung und nicht die Haushaltssanierung.

Mein Fazit: Der ganze Klumpatsch von Haushaltsanträgen der Fraktionen, wenn er denn beschlossen wird, würde aber auch gar nichts zu einer Verminderung der geplanten Steuererhöhungen und einer Sanierung des Haushalts beitragen. Die Befassung ist schiere Zeitverschwendung.

Dann tauchen in der Tagesordnung unter TOP 2.26. und 2.27. die Hauptpunkte des ganzen Procedere auf. 2.26. strebt eine Erhöhung der Hundesteuer an, und hinter 2.27. verbirgt sich die Erhöhung der Grundsteuer B auf 910 und der Gewerbesteuer auf 520 Prozentpunkte.

Ich werde diesen Vorlagen nicht zustimmen, weil eine Zustimmung wohl möglicherweise zu einer Genehmigung des Haushalts mit Ach und Krach führt, dies aber nur ein weiterer Schritt in Richtung eines endlosen notdürftigen und perspektivlosen Flickens eines seit Jahr und Tag maroden Haushalts sein würde (siehe zur Haushaltssituation der Stadt Witten meine Beiträge „Wittener Finanzmisere – kein Licht am Ende des Tunnels?“/30.11.15, „Wittener Haushalt – Licht am Ende des Tunnels, aber wie??“/6.1.16 und „Was bedeutet der Stärkungspakt für Witten?“/12.3.13). Gespannt bin ich, ob sich für die Steuererhöhungen eine Mehrheit im Rat und in welcher Größenordnung findet. Gespannt bin ich auch auf die Begründungen der Fraktionsvorsitzenden der GroKo (diese speziell wegen der Mehrheiten). Wieder Zustimmung in Verantwortung für die Stadt?

Ganz frisch auf dem Tisch liegt die Vorlage 0467/TOP 2.22. „Sparkasse Witten – Umsetzung des Haushaltssanierungsplans“ (Vorlage 0467: Vorlage), mit der der Kämmerer über eine Beauftragung der Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse durch den Rat Zugriff auf den Jahresüberschuss der Sparkasse bekommen will. Sollte dies gelingen, handelte es sich für die Stadt um eine Mehreinahme von ca. 1. Mio. €, die von den Kunden der Sparkasse und wahrscheinlich von denjenigen aufgebracht werden müsste, die von einer Einschränkung der bisherigen Sposoringleistungen der Sparkasse betroffen wären (siehe dazu mein Beitrag „Vorsicht: Panzerknacker unterwegs!“/22.2.16).

Sanierung des Haushalts? Die Summe dürfte gerade einmal reichen, um einen Teil der zu erwartenden Personalkostensteigerungen – über die vom Kämmerer schon eingeplanten Personalkostensteigerungen von 1% hinaus – durch die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst und den nachfolgenden Anstieg der Beamtengehälter zu kompensieren (siehe dazu mein Beitrag „Verdi: Hauptsache Knete, Kollateralschäden interessieren nicht!“/23.3.16).

Wenn mich jetzt jemand fragt, wie ich nun selbst abgesehen von der Nichtzustimmung zum Haushalt der Stadt Witten stehe, würde ich antworten: Ich habe mir seit langem den Mund fusselig geredet (siehe dazu mein Beitrag „Rückblick: Verpasste Chancen“/13.1.15) und bin es langsam leid. Seit 1992 habe ich keinem der Wittener Haushaltspläne mehr zugestimmt, weil ich sie bei strenger Begutachtung für nicht genehmigungsfähig gehalten habe. Die Kommunalaufsicht hat immer wieder eine Auge zugedrückt, die Haushalte meist – nicht immer – genehmigt und damit leider einen Zustand mit herbei geführt, bei dem kaum noch ein Licht am Ende des Tunnels abzusehen ist.

Aus meiner Sicht ist eine Sanierung des Haushalts mit Perspektive* – nicht immer nur ‚Weiter so‘ – nur mit einer konsequenten und harten unterstützenden Intervention von außen möglich (s.o. Beiträge zur Haushaltssituation der Stadt Witten, immerhin lasten noch ca. 400 Mio. Schulden auf der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern!). Meine Kräfte in meiner gegenwärtigen politischen Situation sind da schlicht überfordert.

*Beiläufig: Gegenwärtig dreht sich bei den städtischen Finanzen alles um Haushaltsausgleich, Haushaltsgenehmigung und Schulden (Stärkungspakt). Für eine nachhaltige Finanzpolitik der Stadt wäre es eigentlich unabdingbar zu wissen, wie hoch die Stadt die Sanierungskosten für die sanierungsbedürftige Infrastruktur (Straßen etc.) ansetzt, für die sie verantwortlich ist. Ich vermute, angesichts der in den zurückliegenden Jahren unterlassenen Pflege und Sanierung würden sich enorme Finanzbedarfe ergeben.