Farbe bekennen!

Am 21.6.19 stellen die Herren Dr. Kurt Martin Schmelzer (Fraktionsvorsitzender) und Harald Kahl (Ratsmitglied) im Namen der Fraktion bürgerforum folgenden Antrag:  Änderungsantrag zum Antrag Grüne Klimanotstand

Ich werde diesem Antrag als Ratsmitglied nicht zustimmen, weil ich ihn für kontraproduktiv halte. Warum? Sehen wir uns Beschlussvorschlag und Begründung des Antrags genauer an.

– Formal: Der Antrag ist als Änderungsantrag deklariert, ist aber tatsächlich ein selbständiger Antrag. Als solcher steht er in Konkurrenz zu den Anträgen der Grünen und/oder der Piraten. Ich habe in meinen Beiträgen „Klimanotstand!„/11.6.19 und „Klimanotstand! – Nachschlag“/14.6.19 schon deutlich gemacht, dass ich beide Anträge unterstützen kann. In der Sache brauche ich keinen Zusatzantrag.

Inhaltlich:

– Mit dem Antrag soll der Rat die „Intentionen der Ausrufung des Klimanotstands“ „unterstützen“. „Intentionen“, „Ausrufung“, „Unterstützen“? Was soll das? Welche Intentionen sollen da und wie „unterstützt“ werden, und wer soll den Klimanotstand „ausrufen“? Etwa die Feuerwehr (Scherz beiseite)? Und soll er überhaupt ausgerufen oder nur seine „Intentionen“ unterstützt werden? Das alles verunklart die Formulierung.

Wenn denn nicht nur die „Intentionen“, sondern die Ausrufung des Klimanotstands unterstützt werden soll – was ich für richtig halte -, ist das einzige legitimierte und im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zuständige Gremium, das in diesem Zusammenhang für die Verwaltung verbindliche und Verwaltungsmaßnahmen einleitende Beschlüsse fassen kann, der Rat der Stadt Witten. Angesichts der Dringlichkeit des Problems sollte er dies auch schleunigst tun, wenn sich eine entsprechende Mehrheit findet. Und wenn sich keine findet, sind diejenigen, die eine Mehrheit verhindern, für das Unterbleiben der Maßnahmen und die dann eintretenden Schäden politisch verantwortlich. Die Formulierung der Antragsteller ist leider z.B. gemessen am Antrag der Grünen reines Wischwaschi.– Um eine „möglichst große Beteiligung zu erreichen“, soll das Thema auf der nächsten Ratssitzung vordringlich behandelt werden, also von der Tagesordnung der anstehenden Ratssitzung verschoben werden. Andererseits sei ein Verschieben nicht zu rechtfertigen, wie es in der Antragsbegründung heißt. Ja was denn nun? Wenn es sich denn beim Klimaschutz um eine „wichtige Menschheitsfrage“ handelt, die kommunal „herunter gebrochen“ und jetzt „angepackt“ werden muss, dann doch möglichst früh mit verbindlichen Beschlüssen, die ja durchaus z.B. im Antrag der Grünen eine maßvolle Programmierung der Verwaltung beinhalten.

Was sollte denn nach Meinung der Antragsteller bis zur nächsten Ratssitzung außer Beratungen und Diskussionen bitteschön passieren? Merke eben: Das bloße Reden von „konkreten Veränderungen“ und „konkretem Handeln“ produziert diese noch nicht. Ich habe dazu vor einiger Zeit geschrieben: „Die Diskussion über klare Aktionen und Maßnahmen (besser: Entscheidung für klare Aktionen und Maßnahmen) sollte die aktuell anstehende Beschlussfassung zum Klimanotstand nicht verzögern. Eine Beschlussfassung würde die Legitimation für derartige Aktionen und Maßnahmen im Anschluss erhöhen.“

Fazit: Der Antrag ist, was seine Zielstellung anbetrifft, unklar, bezogen auf das vorgeschlagene Verfahren selbstwidersprüchlich und insofern kontraproduktiv. Anzumerken bleibt noch, dass mittlerweile CDU, FDP, WBG und „Solidarität für Witten“ ihre Ablehnung des Antrag der Grünen deutlich signalisiert haben (siehe WAZ vom 22.6.19) und insofern für eine „möglichst große Beteiligung“ sowieso nicht mehr in Frage kommen.

Die Mehrheit hängt jetzt wahrscheinlich am Verhalten der SPD: Farbe bekennen!