Mitarbeiter_innen der Stadtverwaltung – von Armut bedroht?
Es gibt den Mythos, dass die Mitarbeiter_innen der Wittener Stadtverwaltung (Beamtinnen/Beamte, Angestellte und Arbeiter_innen) relativ wenig verdienen. Nun, bei „realtiv“ kommt es auf den Bezugspunkt der Relation an: Sind es die Spitzenverdiener_innen oder Normalverdiener_innen? Wenn mensch nicht die Spitzenverdiener_innen als Bezugspunkt nimmt, sondern das Durchschnittseinkommen in Deutschland (liegt mir natürlich zu Beginn des Jahres 2021 nur für 2020 vor)*, kann mensch die Bruttojahreseinkommen in der Wittener Verwaltung nur als gut und weit über dem Durchschnitt liegend bezeichnen.
Ausweislich des Stellenplans** sind in der Wittener Stadtverwaltung 1.156 Stellen besetzt. Auch ausweislich des Stellenplans fallen für diese Stellen in 2021 Personalkosten (im Verwaltungsjargon heißt es: Personalaufwendungen) von 79.019 Mio. € an (Stellenpan 2021/S. 6, ohne Zuführungen zu Pensionsrückstellungen, Beihilferückstellungen und Versorgungsaufwendungen).
Das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen/Mitarbeiter_in liegt also bei 68.356 €. Da es sich dabei um einen Durchschnitt handelt, dürften einige Mitarbeiter_innen unter, aber auch ein ganze Reihe über dem Durchschnitt liegen – und es handelt sich um sichere und auch deshalb privilegierte Arbeitsplätze, weil der Arbeitsvollzug nach meiner Einschätzung durch die Mitarbeiter_innen weitgehend selbst definiert werden kann***. Also von Armut kann bei derartigen Enkommen nun wirklich keine Rede sein. (mehr …)
Mein Bürgermeisterwahlprogramm 1999 zum Thema „Verwaltungsreform“
In meiner Bewertung/meinem Kommentar zur Haushaltsrede der Fraktion Stadtklima (siehe mein Beitrag „Haushaltsreden der Fraktionen: Leider eine einzige Überlastungsanzeige“/26.2.21) habe ich auf mein Bürgermeisterwahlprogramm von 1999 zum Thema „Verwaltungreform“ verwiesen. Die Diagnose dürfte nach wie vor grundsätzlich richtig sein, die Lösungsvorschläge sind allerdings überholt. Schließlich sind mittlerweile ca. 32 Jahre einer Verwaltungsentwicklung in Witten ohne spürbare Reformen ins Land gegangen.
Der Link zu diesem Programmteil findet sich am Ende meines Beitrags „Rückblick: Verpasste Chancen“/13.1.15, in dem sich auch die Links zu zwei Haushaltsreden finden, die ich als Vorsitzender der Wittener grünen Ratsfraktion in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts gehalten habe.
Corona in Witten: Statt dringend gebotener Maskenpflicht Schockstarre der Stadtverwaltung?
Ergänzung 29.01.21: Glücklicherweise scheint sich der Inzidenzwert im Augenblick auch in Witten nach unten zu bewegen. Dennoch bleibt natürlich Vorsicht geboten und festzuhalten, dass der Abstand zwischen dem Wittener Inzidenzwert und dem Kreisinzidenzwert (mittlerweile auch dem bundsweiten Inzidenzwert) immer noch erheblich ist: Witten weiterhin tiefblau. Warum?
Ergänzung 21.01.21: Instruktiv eine Grafik des Keises EN, die die Corona-Belastungen im Kreisgebiet dokumentiert: https://www.enkreis.de/gesundheitsoziales/gesundheit/faq-corona/zahlen-und-statistiken.html#c37847. Witten tiefblau (nach Hattingen, das mit weitem Abstand hinter Witten rangiert, und dem weitgehend gering belasteten übrigen Kreisgebiet), heißt: Witten ist der Corona-“Hotspot“ im Kreisgebiet und drückt damit auch den Inzidenzwert des Kreises nach oben! Aussitzen?
Was ist eigentlich in unserer Stadt los? Sind Verwaltungsspitze und Verwaltung angesichts der Pandemie in Schockstarre verfallen? Ich lese in der Presse von einem steigenden Inzidenzwert in Witten, der wohl manchmal etwas zurück geht, sich aber tendenziell weiter aufschaukelt: Ein Zeichen für die fortschreitende Ausbreitung von COVID 19 in Witten.
Der steigende Inzidenzwert sollte eigentlich ein Alarmsignal für alle für die Gesundheit der Bürger_innen Verantwortlichen sein, weil abzusehen ist, dass sich die Lage durch das Auftauchen von schneller ansteckenden Virusmutationen eher verschlechtern und die (erhoffte) Wirkung der Impfung auf sich warten lassen wird.
Mittlerweile sollte sich herum gesprochen haben, welche Maßnahmen gegen das Virus wirksam sind: Masken – möglichst FFP2, Abstand halten, Kontaktbeschränkung, Hygiene. Dennoch sehe ich bei meiner Bewegung in der Wittener Innenstadt eine erheblichen Anteil von Menschen, der es offenbar nicht nötig hat, eine Maske zu tragen, heißt: sich und andere zu schützen.
Diese Rücksichtslosigkeit und Fahrlässigkeit ist schlimm, für noch schlimmer halte ich es allerdings, dass ein derartiges Verhalten durch die Aufhebung der Maskenpflicht in Witten seit dem 18.12.20 offiziell durch die Stadtverwaltung goutiert wird. (mehr …)
Schlechte Maximen …?
Schlechte Maximen des Personals einer öffentlichen Verwaltung:
– Ich lass‘ mir doch mein genau definiertes Arbeitsgebiet nicht nehmen. Der Tellerrand ist die Grenze meiner Welt.
– Ich lass‘ mir doch nicht nehmen, über meinen Arbeitsstil und meine Arbeitsintensität allein selbst zu bestimmen. Was immer so gemacht wurde, wird auch weiter so gemacht.
– Ich lass‘ mir doch meinen pünktlichen Dienstschluss nicht nehmen, komme, was wolle.
– Ich lass‘ mir doch meine Geburtstagsfeier und die Feiern anderer während der Dienstzeit nicht nehmen.
– Ich lass‘ mir doch mein geplantes Krankfeiern nicht nehmen.
– Ich lass‘ mir doch nicht nehmen, dass für Fehler immer die anderen verantwortlich sind.
Preisfrage an die Nutzer des öffentlichen Dienstleistungsunternehmens Wittener Stadtverwaltung*: Welche Maximen herrschen in der Wittener Stadtverwaltung vor? Schlechte oder gute? Die guten wären die Umkehrung der schlechten. (mehr …)
Verwaltungsversagen – eine Ausnahme in Witten?
Bei Wittener Bürger_innen dürfte der Eindruck verbreitet sein, dass es sich bei der (im Städtevergleich immer noch besonders personal- und personalkostenintensiven) Wittener Stadtverwaltung nicht unbedingt um ein leuchtendes Beispiel für Effizienz handelt. Eher dürfte das Gegenteil der Fall sein. Hauptgrund: Jahrzehntelanger Verwaltungswildwuchs ohne durchgreifende Reformen. Reformversuche sind von dieser Verwaltung immer wieder erfolgreich abgewehrt worden. Auch unter der mittlerweile 15jährigen Amtsausübung der Bürgermeisterin Leidemann kann mensch bzgl. Verwaltungsreform (trotz dringender Hinweise des Gemeindeprüfungsamts) nur feststellen: Still ruhte der See – obwohl die Bürgermeisterin qua Organisationshoheit gemäß Gemeindeordnung für Reformen zuständig gewesen wäre.
Wohin das führen kann, zeigt folgendes Vorkommnis, das ich nicht für eine Ausnahme halte. Das Vorkommnis macht auch deutlich, dass es neben den Problembereichen der Verwaltung auch Verwaltungseinheiten gibt, die gut arbeiten. Dies sei hier ausdrücklich anerkannt*:
Ein Baum wird gefällt. Bürger, unterstützt von der Fraktion Piraten, bezweifeln die Notwendigkeit der Fällung. Die Piraten stellen daraufhin eine Anfrage: 1. Anfrage Piraten: 19-09-23 AF PIRATEN Anstehende Fällung einer geschützten Rotbuche in der Friedrich-Ebert-Straße; Antwort der Verwaltung: Anfrage Fraktion Piraten
In der Folge beantragen die Piraten (zusammen mit dem Ratsmitglied Hermann Claßen) Akteneinsicht, die auch gewährt wird. Heraus kommt, dass der Baum nur auf Grund eines vorgeblichen „Kommunikationsfehlers“ dran glauben musste. Daraufhin stellen die Piraten und Herr Claßen folgende Anfrage**: 2. Anfrage Priraten: 19-11-21 AF PIRATEN ua Berücksichtigung des Baumschutzes bei Bauanträgen
Ich bin auf die Antwort gespannt. (mehr …)
Und wieder: Milchmädchenrechnung auf Kosten der Effizienz und des Steuerzahlers
Das Selbstverständnis der Wittener Verwaltungsspitze in Bezug auf Kosten und Effizien ist manchmal – wie soll ich sagen – eigenartig. Vor einiger Zeit legte das Baudezernat der Politik ein Arbeitsprogramm 2019/20 vor.
Dieses Programm beinhaltet eine Art Selbstprogrammierung der Verwaltung, die eine Einschätzung und grobe Planung der eigenen Arbeit enthält, über deren Qualität mensch aus Sicht der (kontrollierenden und in letzter Instanz beschließenden) Politik im einzelnen streiten könnte. Im Kern handelt es sich um eine Art Amtspropaganda. Aber darum geht es mir hier nicht. In Reaktion auf dieses Arbeitsprogramm hat die Fraktion SfW (Solidarität für Witten, Abspaltung der SPD-Fraktion) u.a. die berechtigte Frage gestellt, wie viel denn die Amtspropaganda gekostet habe (→ Anfrage der SfW: Anfrage_Arbeitsprogramm_Dez4). Darauf antwortet die Bürgermeisterin folgendermaßen: (→ Antwort der Bürgermeisterin: Arbeitsprogramm Dez. 4)
Mensch lasse sich folgende Ausführungen der Antwort auf der Zunge zergehen: „Zu Frage 2:
Wie viele Arbeitsstunden wurden hierauf geleistet? Im Rahmen der Erstellung des Arbeitsprogramms erfolgte keine genaue Erfassung der hierfür geleisteten Arbeitsstunden. Die Erstellung ließ sich in den laufenden Betrieb integrieren, …. Zu Frage 3: Wie hoch schätzen Sie die Kosten ein und welches Produktkonto im Haushalt wurde hier belastet? Die Erstellung des Arbeitsprogramms des Baudezernats erfolgte wie geschildert intern und im Rahmen der regelmäßigen Arbeitsabläufe. Zusätzliche Kosten sind aus diesem Grund nicht entstanden, …. Kosten entstanden allein durch den Druck von 50 Exemplaren des Arbeitsprogramms, der Druck wurde durch die hausinterne Druckerei durchgeführt.“
Also: Wenn eine relativ aufwändige Zusatzaufgabe im laufenden Betrieb (?) bewältigt wird, kostet das nichts? (mehr …)
Nicht schlecht, Frau Specht!
In meinem Beitrag „Über den Wassern?“/6.8.19 schrieb ich, dass die „unsere“ Bürgermeisterin (BM) zu den Spitzenverdiener_innen der Verwaltung zähle. Was hat sie nun wirklich 2018 verdient, denn sie lebt natürlich nicht allein von den Nebeneinkünften*.
Ihr reguläres Gehalt beträgt 10.600 € im Monat (B8**, eigentlich müsste es bei einer Stadt unter 100.000 Einwohnern B7*** sein. „Unsere“ BM gönnt sich allerdings eine Bestandssicherung, weil sie vor 2009 B8 bezogen hat). Das macht 127.200 € im Jahr.
Hinzu kommt ein einmaliger Zuschlag von 30% des Gehalts von 2007 im Jahr****. Macht zusätzlich 2.500 €.
Dazu addiert die nicht abführungspflichtigen Nebeneinnahmen von 50.000 € macht dann insgesamt 179.500 € Einkommen im Jahr vor Steuer.
Nicht schlecht, Frau Specht, würde ich meinen. Aber wer weiß, möglicherweise hält sich „unsere“ BM im Vergleich zum Vorstandsvorsitzenden der Stadtsparkasse für arm. Denn von dessen Alimentation in Höhe von ca. 365.000 €/Jahr ist ihr Einkommen noch weit entfernt. Armutsängste sind in unserer Gesellschaft ja manchmal skurril verteilt. (mehr …)
Pferdebachstraße: Eine einzige Katastrophe?
Am 12.7.19 kommentiert Herr Jürgen Augstein-Peschel (WAZ): „Die Verzögerung der Baustelle Pferdebachstraße um Jahre wäre eine einzige Katastrophe“ Stadt Witten und Baufirma müssen sich schnell einigen. Damit hat er nur allzu recht. Leider ist eine Verzögerung jetzt schon eingetreten, und wie es weiter gehen wird, ist aktuell vollkommen unklar. Hoffentlich kommt es nicht zum „worst case“.
Allerdings zeichnet sich aus meiner Sicht jetzt schon ab, dass die Stadt (Verwaltung) nicht ganz unschuldig an der „Verzögerung“ ist (s.u.) und nicht ungeschoren davon kommen dürfte. Auszubaden hätten es dann in letzter Instanz wieder die Bürger_innen durch zusätzliche Kosten plus nervende Verkehrsbehinderungen und -belastungen. Hinzu kämen die Baustellenbelastungen der Anlieger. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?
Am 4.7.19 wird dem Verkehrsausschuss (VKA) in nichtöffentlicher Sitzung mitgeteilt, dass es Probleme bei der Abwicklung der Baumaßnahme Pferdebachstraße geben würde. In Kenntnis dieser Probleme stellt die WBG am 12.7.19 folgenden, angesichts der sich abzeichnenden Dimension der Problematik gerechtfertigten Antrag: „Sondersitzung des Rates gemäß § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW zur Verschiebung der Fertigstellung Pferdebachstraße, voraussichtlich erst im Jahr 2027“ Sondersitzung Pferdebachstraße.
Auch am 12.7.19 veröffentlicht die WAZ einen Artikel „Baufirma droht der Stadt mit 87 Monaten Verzögerung“ Pferdebachstraße_ Baufirma droht mit 87 Monaten Verzögerung, der etwas mehr Licht ins Dunkel der Probleme bringt. Am 18.7.19 erscheint dann in der WAZ ein weiterer Artikel „Baufirma drohte mit Kündigung des Vertrags“ Baufirma drohte mit Kündigung des Vertrags, in dem der Stadtbaurat dem Unternehmen „berechtigte Nachforderungen für unvorhergesehene Dinge im Untergrund“ bescheinigt. Weiter der Stadtbaurat: „Natürlich reden wir auch über Geld“. Die Formulierung lässt tief blicken und kann als Eingeständnis eigener Fehler interpretiert werden. (mehr …)
Klimaschutzmanagement mit Durchgriffskompetenzen – eine Voraussetzung für wirksamen Klimaschutz
Zur personellen Unterstützung des Klimaschutzes (abgesehen davon, dass Klimaschutz natürlich eine Querschnittsaufgabe der Verwaltung sein muss) findet sich im Antrag „Beitrag der Stadt Witten zur Eindämmung der globalen Klimakrise“ folgender Punkt: „14. beauftragt die Verwaltung aufgrund der Vielzahl drängender Probleme mit der Entfristung der Stelle der Klimaschutzbeauftragten sowie der zeitnahen Neubesetzung der schon seit längerem nicht besetzten zweiten Stabsstelle im Klimaschutz.“ Auf ihrer homepage schreiben die Wittener Grünen dazu: „Das Expert*innenteam für Klimaschutz bei der Verwaltung wird ausgebaut, um weitere Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.“ Ist das hinreichend?
Im Augenblick verfügt die Stadtverwaltung über eine Klimaschutzbeauftragte (Stabsstelle) auf befristeter Stelle.
Ich gehe einmal auf das Integrierte Klimaschutzkonzept von 2013 zurück. Dort war nicht von einer Klimaschutzbeauftragten die Rede, sondern von einem „Klimaschutzmanager“, der als Initiator, im Rahmen einer Federführung, Umsetzung oder Maßnahmevorbereitung für eine Fülle von Aufgaben vorgesehen war*. Der Klimaschutzmanager als Universalzampano? Das war natürlich schon 2013 eine Überfrachtung einer Stelle mit Aufgaben, und selbstverständlich konnte eine Erfüllung der Aufgaben mit einer derart dünnen Personaldecke nicht geleistet werden – und ist eben auch nicht geleistet worden, heißt: das Nichterreichen der Ziele war schon allein aus personellen Gründen vorprogrammiert. (mehr …)
Überlastungsanzeige Jugendamt – ein schwelendes Dauerproblem der Wittener Stadtverwaltung?
(27.4.19: Zwei Ergänzungen in den Anmerkungen)
Am 7.3.19 zeigt das Jugendamt „Überlastung“ an (im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, Bericht WAZ: Mitarbeiter im Wittener Jugendamt zeigen Überlastung an). Am 11.3.19 reagiert die SPD-Fraktion mit einer Anfrage: Jugendamt. Am 10.4.19 antwortet die Verwaltung auf diese Anfrage: Personalsituation im Jugendamt. Über Anfrage und Antwort berichtet die WAZ am 20.4.19: Stadt_ Kindeswohl trotz Personalnot nicht akut gefährdet.
Bei der ersten Lektüre erschien mir die Antwort plausibel, bei erneuter Lektüre stutzte ich. Warum?
Die Antwort der Verwaltung beginnt mit einer Darstellung der globalen Stellenentwicklung der Stadtverwaltung seit 2012. Ich hätte eine Darstellung der Stellenentwicklung im Jugendamt erwartet. So erfahre ich eigentlich nichts über die Stellenentwicklung der Verwaltungseinheit, die die Überlastung angezeigt hat*. Die wäre aber wichtig für die Einschätzung der Überlastung im Rahmen der Gesamtverwaltung. Es könnte ja immerhin sein, dass das Jugendamt seine Stellen im Laufe der Jahre vermehrt hat, während die Stellen in anderen Bereichen reduziert worden sind. Es könnte aber auch anders herum sein.
In der Antwort wird dargestellt, dass sich die – vollzeitverrechneten – Stellen der Gesamtverwaltung von 1130,49 Stellen in 2012 zu 1156,72 Stellen in 2018 entwickelt haben. Sinn dieser Darstellung ist offenbar, dass sich bei ungefähr gleichbleibendem Personal und hinzu kommenden Aufgaben („Aufgabenzuwächse“) die Belastung der Verwaltung erhöht hat.
Das lässt sich sicher nicht bestreiten. Um die Situation angemessen beurteilen zu können, fehlt aber eine entscheidende Information: die Entwicklung der Personalkosten (sowohl für die Gesamtverwaltung wie für die des Jugendamts). Diese Entwicklung sieht folgendermaßen aus (Zahlen aus den jeweiligen Haushaltsplänen): Das ungefähr gleichbleibende Personal kostete 2012 ca. 65 Mio. € (64.982), in 2018 ca. 74 Mio. € (74.260), also ein Anstieg in 6 Jahren um ca. 6 Mio.. Für 2023 sind im laufenden Doppelhaushalt ca. 80 Mio. € prognostiziert! (Wie die Kostenentwicklung im überlasteten Jugendamt aussieht, hätte die Verwaltung eigentlich in ihrer Antwort darstellen müssen.)
Das heißt, dass die Belastungen, aber auch die Einkommen pro Kopf der Verwaltung erheblich gestiegen sind (ca. 5.186 €/Kopf, natürlich nach Gruppierung unterschiedlich gestaffelt: Manche erheblich mehr, manche erheblich weniger). Ursachen: Tarifabschlüsse, Höhergruppierungen etc..
Was bedeutet das vor dem Hintergrund der andauernden Haushaltskrise der Stadt Witten? (mehr …)