Voeckenberg – wie weiter?
Am 19.2.19 titelt die WAZ „Initiative übergibt 2500 Unterschriften an RVR/Streit um Voeckenberg: Abordnung von ‚Stockum wehrt sich‘ besucht Regionaldirektorin“. Die Abordnung habe in angenehmer Atmosphäre ein Gespräch führen können, und die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel habe zugesagt, sich den Sachverhalt noch einmal genau anzusehen und auszuwerten. So weit, so gut.
Natürlich wäre es ein Riesenerfolg, wenn die Auswertung eine Korrektur der bisherigen Regionalplanung ergeben würde. Aber:
1. hat die (wenn auch relativ knappe) Mehrheit des Wittener Rates einer positiven Stellungnahme Wittens zur aktuellen Regionalplanung zugestimmt, und
2. entscheidet über die Regionalplanung nicht die Regionaldirektorin, sondern die Regionalversammlung.
Ich halte es – offen gesagt – für unwahrscheinlich, dass es über dieses Gespräch zu einer Korrektur der Regionalplanung kommen wird. Was bleibt dann?
Wichtig ist festzuhalten, dass es sich bei der Regionalplanung nicht um eine verbindliche kommunale Bauleitplanung handelt, sondern um einen Planungsrahmen, der für die Kommune eine Möglichkeit definiert. Diese kann durch eine kommunale Bauleitplanung umgesetzt werden, oder auch nicht. Heißt: Für Witten wird es erst wirklich ernst, wenn eine verbindlich Bauleitplanung (Änderung Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) eingeleitet wird.
Dann gibt es noch zwei Möglichkeiten, die Umwandlung des Voeckenbergs in ein Industrie- und Gewerbegebiet zu verhindern:
1. Möglichkeit: Es findet sich keine parlamentarische Mehrheit für die kommunale Bauleitplanung.
2. Möglichkeit: Nach einem kommunalen Umwandlungsbeschluss wird ein kassatorisches Bürgerbegehren gegen diesen Beschluss eingeleitet*. Sollte dieses erfolgreich sein, käme es zu einem Bürgerentscheid. Sollte dieser für die Gegner der Umwandlung erfolgreich ausgehen, wäre die Umwandlung für mindestens zwei Jahre gestoppt.
*In § 26 GO NRW heißt es: „(1) Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). …“ Vor kurzem meinte jemand, dass mensch auch jetzt schon – nach der Abstimmung am 4.2.19 – ein Bürgerbegehren einleiten könne. Das ist falsch, denn abgestimmt wurde über eine Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Regionalplanentwurf. Der Regionalplan fällt nicht in die Planungshoheit der Stadt (keine verbindliche Bauleitplanung) und ist damit keine „Angelegenheit der Gemeinde“. Deshalb wäre ein Bürgerbegehren gegen den Beschluss vom 4.2.19 unzulässig. Zu einem Bürgerbegehren in der Angelegenheit Voeckenberg siehe meine Beiträge „Klarstellung“/30.10.18, „Gewerbeflächen Stockum: Lassen wir uns unsere lebenswerte Zukunft nicht kaputt machen“/18.7.18 und „Voeckenberg – nach der Abstimmung am 4.2.19 bei Lichte betrachtet“/6.2.19.