Bärendienst für den Klimaschutz
Auf der nächsten ASU-Sitzung (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) am 17.11.16 steht folgender Antrag der GroKo (SPD/CDU) auf der Tagesordnung:
→ Antrag „Anpassung der Baumschutzsatzung …“/12.9.16 anpassung-baumschutzsatzung
Erklärtes Ziel des Antrags: Anpassung der Baumschutzsatzung an veränderte klimatische Bedingungen und dadurch finanzielle Entlastung von Eigentümern (keine teuren Ersatzpflanzungen).
Der Antrag hat eine Geschichte hinter sich.
Der erste Vorstoß lief über die WBG. Siehe dazu meine Beiträge: „Hau‘ weg den Scheiß II“/17.2.15, „WBG-Antrag geht unter ,,,“/13..3.15, „Glosse?…“/14.3.15, „Hau‘ weg den Scheiß III“/18.3.15 .
Dann folgte der Vorstoß der SPD (Ratsmitglied Wiegand). Siehe dazu mein Beitrag: „Mit ersatzlosen Baumfällungen für den Klimaschutz?“/16.6.16.
Jetzt also der krönende Abschluss mit dem oben genannten Antrag.
Faktisch läuft der Antrag auf eine Aufweichung der Baumschutzsatzung und damit deren faktischer Außerkraftsetzung hinaus.
Ich kann dazu nur feststellen, dass alle von mir bisher vorgetragenen Argumente gegen die Aufweichung der Baumschutzsatzung nach wie vor aktuell sind. Dem Klimaschutz in Witten wäre ein Bärendienst erwiesen, wenn der Antrag beschlosen wird – was bei der feststehenden Mehrheit der GoKo leider zu erwarten ist. Der ersatzlose Wegfall von Bäumen beinträchtigt natürlich den Klimaschutz und verstärkt damit die im Antrag angesprochenen negativen „klimatischen Bedingungen“. Konsequenz: Baum weg, Geld kurzfristig gespart, Schaden mittel- und langfristig vergrößert. (mehr …)
Antrag leider zahnlos
Auf der nächste ASU-Sitzung (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) am 17.11.16 steht folgender Antrag der Fraktion bürgerforum auf der Tagesordnung:
→ Antrag „Ersatzpflanzung für die zu fällenden Eschen in Parks und auf Grünflächen“ 0282_ag16_antrag
Dazu eine Anmerkung:
– Ich frage mich, was der Finanzierungsvorbehalt in dem Antrag soll? Die entscheidende Frage ist für die Umsetzung des Antrags ist doch, ob eine „ausreichende Finanzierung“ gewährleistet ist. Entweder die Antragsteller wollen wirklich die Ersatzpflanzungen, dann wollen sie hoffentlich auch deren Finanzierung und müssten diese dann auch beantragen, oder sie wollen die Ersatzpflanzungen nicht ernsthaft. Ein gewöhnlicher Beschlussvorschlag eines Antrags lautet: „Der Rat/Ausschuss (in diesem Fall der ASU) möge beschließen …“. Wer denn sonst als der Ausschuss soll also über die Maßnahme und deren Finanzierung entscheiden? Die Verwaltung nach gusto? Das kann bis zum St. Nimmerleinstag dauern oder es geschieht nie. Der Beschlussvorschlag müsste eine grobe Summenvorstellung enthalten, die über einen Kontakt mit der Fachverwaltung leicht zu eruieren gewesen wäre. Damit wäre der Antrag auch ein Haushaltsantrag geworden. So ist er das Papier nicht wert, auf dem er steht, und zahnlos.
Im Übrigen ist in Zusammenhang der Erkrankung der Eschen die Ersatzpflanzung mit fruchttragenden Bäumen das geringste Problem. Mit welchen Dimensionen und Verlusten an Baumbestand zu rechnen ist, wenn das Procedere dem Kämmerer und der Verwaltung überlassen bleibt, zeigen zwei Antworten der Verwaltung auf Anfragen. (mehr …)
Erfolgsmeldungen etwas voreilig?
Am 5.11.16 berichtet die WAZ über „hohen Besuch in der neuen Bibliothek“: Die Landtagspräsidentin habe den Wert solcher Kultureinrichtungen als Ort der Begegnung unterstrichen.
Am 21.10. fühlt sich die Bibliotheksleiterin veranlasst, den Erfolg des neuen Hauses zu verkünden. Die Nutzerzahlen hätten seit Neueröffnung gegenüber 2015 (4.800 Nutzer) um über 1.000 zugenommen (WAZ 21.10.16: „Neue Bibliothek hat seit Juni über 1000 neue Nutzer“).
Ich stutze, weil mir als langjähriges Mitglied des Verwaltungsrats das Bezugsjahr 2015 merkwürdig erscheint. Irgendwie hatte ich schon einmal andere Zahlen über die Entwicklung der Zahl der Nutzer in den zurückliegenden Jahren gelesen.
Ich recherchiere. Fündig werde ich im Haushalt der Stadt Witten 2016, Anlagen zum Haushaltsplan, wirtschaftliche Betätigung der Stadt, Kulturforum Witten, Anlage 4/36, Bibliothek, Leserzahlen 2010 – 2014. Die Tabelle enthält Zahlen für Witten, Annen, Herbede, Heven und Stockum. Ich gebe hier nur die Gesamtzahlen wieder (die Zweigstellen Heven und Stockum sind mittlerweile geschlossen worden):
→ 2010: 9.109; 2011: 8.506; 2012: 8.377; 2013: 8.449; 2014: 8.233.
Mein Fazit: Wenn die Nutzerzahlen 2015 bei 4.800 lagen und damit einen absoluten Tiefstand errreicht hatten, ist der Zuwachs von 1.000 Nutzern seit Juni sicherlich begrüßenswert. Allerdings sind 5800 Nutzer (aktueller Stand) im Vergleich nur zum Durchschnitt der vergangenen Jahre extrem wenig. (mehr …)
Mit der Elefantenbüchse auf Spatzen?
Am 14.9.16 erreichte die Stadt Witten eine Schreiben des Landrats, mit dem dieser versucht, eine abschließende Entscheidung des Rates am 19.9.16 bzgl. des Wickmanngeländes in Annen (Entwicklung auf Basis von § 34 Baugesetzbuch) bei Androhung „aufsichtsrechtlicher Maßnahmen“ zu verhindern.
→ Schreiben des Landrats: wickmann-gelaende-schreiben-landrat-14-09-2016
Dieser Versuch, sich in die kommunale Planungshoheit der Stadt Witten einzumischen – abgesehen vom späten Zeitpunkt – ist starker Tobak. Was ist davon zu halten?
Der Landrat begründet seine Intervention mit einem Hinweis auf ein Urteil der Bundesverwaltungsgerichts, das angeblich eine Planungspflicht der Stadt zwingend vorschreibe. Ist diese Begründung plausibel und hätte der Landrat im Streifall gute Karten? Ich glaube nicht.
→ Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: urteil
Bei genauer Lektüre (im Schreiben des Landrats wird sehr selektiv zitiert) wird deutlich, dass der Sachverhalt, auf den sich das Urteil bezieht, schon von seinen Dimensionen her mit der Wittener Problematik überhaupt nicht zu vergleichen ist. Im Urteil ging es um die geplante Erweiterung eines Gewerbeparks (vorhandene 120.000 qm sollten um ca. 50.000 qm erweitert werden) mit zu erwartenden erheblichen schädlichen Auswirkungen auf die Nachbarkommunen. Dass das Gericht in diesem Fall sozusagen als Notbremse die strittige Intervention der Aufsichtsbehörde als rechtskonform einschätzt und eine Planungspflicht festschreibt, um Schaden zu vermeiden, ist nachzuvollziehen.
Weniger nachzuvollziehen ist die Übertragung auf Witten, die der Landrat vornimmt. Denn in Witten geht es im „worst case“ um ca. 11.000 qm, wahrscheinlich aber um weniger (ca. 9.000 qm). (mehr …)
Fundsache
Bei einem Treffen mit Minister Gabriel forderte Herr Neuhaus-Galladé, Witten möge mehr Gewerbeflächen ausweisen, um auf diesem Weg mehr Gewerbesteuern einnehmen zu können (die WAZ berichtete am 18.8.16). Andernfalls seien die Haushaltsprobleme der Stadt nicht in den Griff zu bekommen. Bei diesem Treffen ließ sich die Bürgermeisterin mit Bezug auf die strittigen Flächen in Stockum und Heven dahingehend ein, der Rat werde in dieser Angelegeneheit wohl das letzte Wort haben.
Ich fand dazu in den WAZ-Online-Kommentaren den Kommentar eines „batgirl“, dem ich mich voll anschließen könnte. Übrigens sind die Spitzenpersonalkosten Wittens im Städtevergleich durch die GPA (Gemeindeprüfungsanstalt NRW) durch deren Prüfung der Stadtverwaltung vor 6 Jahren dokumentiert. Ob sich daran mittlerweile trotz Stellenabbau etwas geändert hat, wird die nächste Prüfung zeigen, die in überschaubarem Zeitraum anliegt:
„Neuhaus-Galladé fordert zusätzliche Gewerbeflächen in Witten/von batgirl
Wer hat wohl Herrn Neuhaus-Galladé diesen Floh ins Ohr gesetzt? Neue Gewerbeflächen für mehr Gewerbesteuern? Die Investoren werden strömen, um bei dem Wittener extrem hohen Gewerbesteuerhebesatz (Spitzenwert im Städtevergleich) die Wittener Stadtkasse zu füllen – zur Absicherung der Spitzenpersonalkosten der besonders effizienten Wittener Stadtverwaltung? Und dafür sollen unter Umständen für eine nachhaltige Stadtentwicklung wertvolle Flächen (Stockum, Heven: regionale Grünzüge!) geopfert werden? In diesem Zusammenhang für die Zukunft ein Hinweis: Über die strittigen Flächen werden im Falle eines Falles nicht Regionalverband und Rat, wie die Bürgermeisterin meint, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach die Bürger (Bürgerbegehren, -entscheid) „das letzte Wort haben“.“
Ein Grund zur Freude?
Da war doch was? Richtig, der Haushalt der Stadt Witten 2016 ist genehmigt worden – mit Steuererhöhungen etc.. Ein Grund zur Freude? Wohl kaum für die Bürgerinnen und Bürger, die in doppelter Weise – durch Einschränkungen von Dienstleistungen und Zwangsabgaben an die Stadt (Steuern etc.) – zur Kasse gebeten werden (Beschwerden und Widersprüche dürften kaum erfolgversprechend sein) . Hinzu kommt, dass in dieser Hinsicht das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht ist, wie die mahnenden Hinweise der Kommunalkaufsicht dokumentieren (s.u.).
Der von den Haushaltszustimmern im Rat immer wieder beschworene kommunalpolitische Spielraum muss – und tendenziell abnehmend – mit der Lupe gesucht werden (siehe dazu der Hinweis der Kommunalaufsicht auf die sog. freiwilligen Leistungen S. 7). Genau genommen hat die Mehrheit des Rates mit ihrer Zustimmung genau das exekutiert, was ein Sparkommissar auch exekuiert hätte – nicht mehr und nicht weniger. Denn ein Sparkommissar hat eben auch nur die Aufgabe, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu „schnitzen“.
Einen Grund zur Freude haben eigentlich nur die Verwaltungsmitarbeiter, die auf Grund der Genehmigung befördert werden können – aktuell drei Mitarbeiter nach A 15 (Oberverwaltungsrat) und drei weitere nach A 14 (Verwaltungsrat). Wer wissen will, was da verdient wird, möge von einem Durchschnittsalter von 50 Jahren ausgehen. Schau’n wir mal, was da noch so kommt. Auf jeden Fall müssen in Zukunft weitere Gehaltserhöhungen über Tarifabschlüsse kalkuliert werden (siehe dazu auch Hinweis der Kommunalaufsicht S. 6).
→ Genehmigungsschreiben der Kommunalaufsicht: HSP-Genehmigung 2016 der Stadt Witten
Übrigens wird die GPA (Gemeindeprüfungsanstalt NRW, nicht „Gemeindeprüfanstalt“. wie unsere Bürgermeisterin sich auszudrücken pflegt) nach meinen Informationen wahrscheinlich im Oktober dieses Jahres wieder in der Wittener Stadtverwaltung präsent sein. Auf die Ergebnisse der Prüfung bin ich gespannt.
Apropos „Widerspruch“
Beiläufig fiel mir gestern beim Joggen ein: Was spricht eigentlich dagegen, der Mehrheit „seiner“ Fraktion (oder politischen Organisation) zu widersprechen, wenn es der eigenen Überzeugung und politisch für richtig erachteten Position entspricht? Der begründete Widerspruch ist bekanntlich der Springquell kollektiven Lernens. Es gab einmal Parteien in Deutschland, für die galt: „Die Partei, die Partei hat immer recht“. Widerspruch wurde härtestens verfolgt und geahndet. Wohin das geführt hat? Zu Sklerose, Denkverboten, katastrophalen politischen Fehlentscheidungen und – zum Untergang. Also?
Widerspruch zu meiner eigenen Fraktion?
Es ist schon manchmal ein Leid mit der Presse. Statt meinen Leserbrief in der Angelegenheit „Ersatzpflanzungen mit Obstbäumen“ (siehe dazu mein Beitrag „Falsches Sparen wäre fatal„/13.8.16) unverändert abzudrucken – es kann doch eigentlich nicht so schwer sein! – , wird dieser in der WAZ vom 15.8.16 „umgearbeitet“. Heraus kommt die geniale Überschrift „Riepe widerspricht seiner eigenen Fraktion“. Dazu drei Anmerkungen:
1. Die Fraktion* bürgerforum, bestehend aus 7 Mitgliedern, ist meines Wissens nicht mein Eigentum. 2. Die Forderung, alle kranken und zu fällenden Eschen durch „Obstbäume“ zu ersetzen, ist zu keinem Zeitpunkt in der Fraktion beraten worden. Insofern konnte ich auch nicht der Fraktion widersprechen. 3. Ich sehe es nicht als meinen Wählerauftrag an, Wittener Straßen mit vor sich hin faulendem Fallobst zu beglücken. Deshalb fragt die Anfrage (siehe dazu mein Beitrag „Sorge um den Baumbestand in Witten?„/11.8.16), um die es eigentlich ging, bewusst nicht allgemein nach möglichen Ersatzpflanzungen für die zu fällenden Eschen mit „Obstbäumen“, sondern mit fruchtragenden Bäumen in Parks und Grünanlagen.
Die Verwaltung hat jetzt dankenswerterweise ausführlich geantwortet und die Möglichkeit von Ersatzpflanzungen mit fruchttragenden Bäumen in Parks und Grünanlagen skizziert:
→ Antwort der Verwaltung auf die Anfrage des bürgerforums zu den kranken Eschen und möglichen Ersatzpflanzungen: Fällen von Eschen Fällen von Eschen (mehr …)
Falsches Sparen wäre fatal
Wie mir zu Ohren gekommen ist, ist die Finanzierung von adäquaten Ersatzpflanzungen für die kranken Eschen nicht gesichert. Keine oder eine Billiglösung bei den Ersatzpflanzungen wäre aber ein Schande für die Stadt. Pikanterweise ist der Kämmerer (qua Zuständigkeit für das Grünflächenamt) für die Maßnahme zuständig. Ich hoffe, dass er sich am Riemen reißt. Wie im Leserbrief (den ich heute an die WAZ geschickt habe) formuliert: Falsches Sparen an dieser Stelle würde dem Klimaschutzkonzept der Stadt und einer nachhaltigen Stadtentwicklung erheblichen Schaden zufügen.
„Leserbrief (mit der Bitte um Veröffentlichung)
Bei der Sorge um die Ersatzpflanzungen für die 75 kranken Eschen zielt der Vorschlag einer Ersatzpflanzung von Obstbäumen aus meiner Sicht bis auf wenige denkbare Ausnahmen in Parks und Grünanlagen in die falsche Richtung. Richtig und wichtig wäre dagegen der möglichst schnelle und vollständige Ausgleich des Verlustes durch die Ersatzpflanzung von ökologisch wertigen Baumarten nicht nur zur Erhaltung des Stadtbildes, sondern auch für den Klimaschutz. Dafür sollte die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel eigentlich selbstverständlich sein. Falsches Sparen an dieser Stelle würde dem Klimaschutzkonzept der Stadt und einer nachhaltigen Stadtentwicklung erheblichen Schaden zufügen.
Klaus Riepe
Beethovenstr. 25
58452 Witten
13.8.16″
Sorge um den Baumbestand in Witten?
Am 11.8.16 schreibt die WAZ auf der Basis einer Pressemitteilung des bürgerforums, das bürgerforum würde sich Sorge um den Baumbestand in Witten machen. Es schlage Obstbäume für die zu fällenden 75 kranken Eschen vor. Eine öffentliche Diskussion sei von Seiten der Fraktion bürgerforum erwünscht.
Dazu möchte ich feststellen:
– Die Pressemitteilung ist nicht mit mir abgesprochen.
– Hintergund der Pressemitteilung ist eine von mir unterzeichnete Anfrage (s.u.*), auf die noch keine Antwort vorliegt.
– Zur Sorge um „den Baumbestand in Witten“ besteht aus meiner Sicht kein Anlass. Bekanntlich sind Ersatzpflanzungen vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass diese in sinnvoller Weise mit ökologisch wertigen Bäumen auch vorgenommen werden.
– Was die Frage der Obstbäume betrifft, geht es mir nicht um einen generellen Ersatz der kranken Eschen durch Obstbäume unabhängig vom Standort, sondern um Ersatzpflanzungen an Orten (Parks und Grünanlagen), wo die Anpflanzung von Obstbäumen möglicherweise unproblematisch ist.
– Darüber hinaus ist mir unklar, worüber zum gegenwärtigen Zeitpunkt öffentlich diskutiert werden soll: Eine Antwort auf die Anfrage (s.u.*) liegt mir wie gesagt noch nicht vor. (mehr …)