Zwischen Zaunkönigweg und Hauptfriedhof: Neue Flächenversiegelung bitte nicht!
Am 4.3.21 finde ich in der WAZ-Online den Artikel „Anwohner kämpfen weiter gegen Neubaugebiet“. Eine Anwohnerin verweist auf die nächste Sitzung des ASUK (am 11.3.21). Ich sehe mir die Tagesordnung an und stelle fest, dass das Ergebnis einer „Wohnbauflächenpotentialanalyse“* unter TOP 2 auf der Tagesordnung steht (https://secure.stadt-witten.de/session/bis/si0057.asp?__ksinr=2463). In dieser Analyse werden potentielle Wohnbauflächen bewertet und priorisiert. Die Fläche, um die es den Anwohner_innen geht, findet sich unter dem Titel „Fläche M_1: Mitte, Am Hauptfriedhof / Zaunkönigweg“ auf Seite 104 ff. der Analyse. Sie wird priorisiert.
Meine Position: Die Anwohner_innen haben alles Recht der Welt, sich mit aller Kraft gegen die Bebauung dieser Fläche einzusetzen. Das Aufstellungsverfahren des B-Plans sollte so schnell wie möglich gecancelt werden. Warum?
Auf einem Foto sehe ich eine große, grüne, landwirtschaftliche genutzte Fläche und unter den Beurteilungskriterien lese ich folgende Beschreibung „in Planungshinweiskarte als Ausgleichsraum Grünfläche und Grünvernetzung dargestellt; Charakterisierung in Klimaanalyse als Freilandklima“. Ich fasse es nicht. Diese Fläche soll für Geschosswohnungsbau und Ein- und Zweifamilienhäuser geopfert werden ? Und das jetzt, nach allen Erkenntnissen über die Schädlichkeit immer weiterer Flächenvernutzung (Versiegelung) für Nachhaltigkeit und Klima? Sind Grünflächen, Grünvernetzung und Freilandklima nebensächliche Aspekte der Stadtentwicklung? Doch wohl nicht:
– Erstens spricht gegen eine Bebaung der Fläche die dringende Notwendigkeit eines konsequenten Klimaschutzes (Siehe die oben genannte Beschreibung der Fläche). Eine Bebauung wäre schädlich, weil sie wieder einmal den Klimaschutz unterminieren würde (Stichwort auch „Frischluftschneise“ aus dem WAZ-Artikel). Im übrigen kann auch mittlerweile knappes Ackerland nicht mehr als minderwertiges Areal und als ohne negative Folgen vernutzbar angesehen werden.
– Zweitens spricht gegen eine Bebaung die fehlende Notwendigkeit neuer Wohnungen und Häuser. (mehr …)
Déjà vu: Vorausschauende Planung und Nachaltigkeit – Pustekuchen!
Zitat aus WAZ 3.7.18 „Wittener Politik diskutiert das Wohnen von morgen“: „Stadtbaurat Stefan Rommelfanger sagte, das Handlungskonzept Wohnen löse zwar „nicht alle Probleme dieser Stadt“. Er sprach aber von einem „Steinbruch guter Ideen“, einer Prognose für die nächsten 15 Jahre, die auch eine gute Grundlage für Investoren sei.Viele Flächen seien im Flächennutzungsplan von 2009 als Wohnbaufläche ausgewiesen. Nun gelte es, diese Areale zu aktivieren.“
Ich habe damals (2008) das Stadtentwicklungskonzept (STEK) „Unser Witten 2020“ als Grundlage des neuen Flächennutzungsplans (FNP) und natürlich auch den FNP 2009 abgelehnt. Hier mein Redebeitrag aus 2008:
Dazu zwei Anmerkungen:
– Das STEK hieß nicht umsonst „Unser Witten 2020“. Es war für einen Zeitraum bis 2020 gedacht. Mich irritiert immer der Zeithorizont solcher „vorausschauender“ Planungen. Wären die im FNP für Wohnen vorgesehenen Flächen in den vergangenen 10 Jahren vernutzt worden und würden der Rest noch bis 2020 vernutzt werden, hätten wir uns Prognosen bis 2030 – übrigens 12, nicht 15 Jahre – schenken können: Es wäre – abgesehen von den Kollateralschäden durch Versiegelung und Druck auf die Infrastruktur – nichts mehr übrig geblieben. Wirkliche vorausschauende Planung und Nachhaltigkeit scheint in dieser Stadt ein Fremdwort zu sein.
– Ich habe damals meine Rede als Vertreter der WBG gehalten. Wie das Schicksal so spielt: Von diesem Laden ist bis auf eine Minifraktion nichts mehr übrig geblieben: Der Verein hat bei den Wahlen 2009 rd. die Hälfte der Wählerstimmen verloren, bei den Wahlen 2014 – nach einer abenteuerlichen Exkursion als Schwanz des Schwanzes in einem „Regierungsbündnis“ (SPD; Grüne, WBG) mit Namen „Kooperation der Vernunft“ (Motto: „Wir halten Witten für die schönste Stadt des Ruhrgebiets“) – noch einmal die Hälfte. Woran das wohl liegt?
Nach jahrelanger Vakanz: Gewässerschutzbeauftragter ab 2019
Es hat einiges gedauert, aber die Stadt Witten wird ab 2019 wieder einen Gewässerschutz-beauftragten haben. Fakt ist, dass die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gewässerschutzbeauftragten zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehört.
Was da seit 2011 passiert ist – in diesem Jahr ist der amtliche Gewässerschutzbeauftragte aus dem Dienst ausgeschieden – ist etwas unklar. Nach Auskunft der Verwaltung sind in der Zwischenzeit – bis 2017 – Teilaufgaben im Planungsamt wahrgenommen worden. Auch in diesem Fall ist der entsprechende Mitarbeiter mittlerweile altersbedingt ausgeschieden. Jetzt soll für dieses Jahr ein Büro mit der Wahrnehmung der Aufgaben – dazu gehört ein Gewässeschutzbericht – beauftragt und im nächsten Jahr eine Viertelstelle innerhalb der Verwaltung (ESW) eingerichtet werden.
Hier die Beschlusslage:
Protokoll 1: Verwaltungsprotokoll HFA 7.5.18 TOP 10: HFA 7.5.18 Niederschrift_oeffentlich
Protokoll 2: Gastprotokoll HFA 7.5.18 TOP 10: HFA 7.6.18 Gewässerschutzbeauftragter Gastprotokoll
Bleibt die Frage: Was ist denn eigentlich ein Gewässerschutzbeauftragter und auf welcher Grundlage arbeitet er?
Gesetzliche Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Der kommunale Gewässerschutzbeauftragte arbeitet auf dieser Grundlage wie private Unternehmen.
Wasserhaushaltsgesetz § 65: Wasserhaushaltsgesetz § 65
Allgemeine Erläuterung der gesetzlichen Grundlage: Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz
Einige Kommunen stellen auf ihren homepages Beschreibungen der Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten vor, z.B. die Stadt Paderborn:
Paderborn/Gewässerschutzbeauftragter/Beschreibung: Gewässerschutzbeaufter (mehr …)
Geplante Bebauung gegenüber dem Karl-Marx-Platz: Die grüne Insel muss erhalten bleiben!
Auf städtischen Grundstücken an der Breite Straße gegenüber dem Karl Marx Platz ist eine Bebauung geplant*. Siehe dazu die Vorlage 0839:
→ Vorlage 0839: 0839_V_16_Vorlage
→ Lageplan/Skizze: 0839_V_16_Anlage_1_Lageplan_1_2000_
Ist die Bebauung zu vertreten? Auf den ersten Blick: Ja. Auf den ersten Blick handelt es sich um eine Win-Win-Situation. Denn geplant ist eine Wohnbebauung für Senioren oder/und Studenten. Win-Win deshalb, weil es einen Bedarf gibt und die Stadt ihre Grundstücke – vor allem einen bisher hauptsächlich von der Stadtverwaltung genutzten Parkplatz – verkaufen kann.
Auf den zweiten Blick ergibt sich für mich allerdings ein Problem. Das Problem ist die in der Machbarkeitsstudie vorgestellte Anordnung des Baukörpers. Die Anordnung hat nach meiner Interpretation der Skizze zur Konsequenz, dass die von mir sog. grüne Insel (erheblicher Baumbestand, der sich als Geschenk der Natur über die Jahre wild entwickelt hat) rasiert würde.
Wäre der Wegfall der grünen Insel irrelevant?
Dazu drei Hinweise:
– Im Handlungskonzept ‚Wohnen Witten 2030‘, S. 96 werden folgende Ziele für ein Leitbild formuliert: „Attraktives, urbanes, grünes und gesundes Wohnen mit kurzen Wegen im mittleren Ruhrgebiet – so lautet die Überschrift des im Rahmen des Handlungskonzepts Wohnen entwickelten Leitbilds für die Wittener Wohnungspolitik.“
– Die Irrelevanz des Wegfalls könnte mit der Möglichkeit von sog. Ersatzpflanzungen von Bäumen begründet werden. Das scheint mit einer hinter dem Baukörper der Machbarkeitsstudie eingequetschten Grünfläche** und zusätzlichen Baumpflanzungen auf dem Karl-Marx-Platz*** anvisiert zu sein. Aber: Erstens würde es lange dauern, bis diese Ersatzpflanzungen groß geworden sind und damit einen wirklichen Ersatz darstellen, und zweitens wären zusätzliche Baumpflanzungen für die Aufenthaltsqualität des Karl-Marx-Platzes immer gut – ganz unabhängig von einem Ersatz.
– Ganz entscheidend sind aber die wahrscheinlichen negativen Folgen des Wegfalls einer weiteren intakten, eben nicht durch Ersatz kompensierbaren Grünfläche für die Gesundheit. Ich zitiere aus einem WAZ-Artikel vom 28.4.18 ‚Klimawandel – NRW-Landesamt warnt vor „Hitzeinseln“‘:
„Besonders betroffen von einer starken Hitzeentwicklung sind laut der Klimaanalyse stark verdichtete und bebaute Innenstädte ohne Grünflächen, hieß es weiter. Durch geringen Luftaustausch, Wärmeabstrahlung von Verkehr und Industrie und Wärmespeicherung von Gebäuden liege dort die Temperatur vor allem in der Nacht oft bis zu zehn Grad Celsius höher als im Umland. Unter solchen „Hitze-Inseln“ litten vor allem ältere und kranke Menschen sowie Kleinkinder. Mögliche Folgen seien Herz-Kreislauf-Probleme, Kopfschmerzen oder Erschöpfung.“ (mehr …)
Zuversicht reicht nicht
Am 6.3. lese ich in der WAZ „Stadt will Diesel-Fahrverbote verhindern“ folgende Äußerung des Stadtbaurats: „Der Stadtbaurat ist zuversichtlich, dass die Maßnahmen der Luftreinhaltepläne eines Tages greifen werden“. Ich bin irritiert.
Fakt ist doch, dass die Stickoxid-Grenzwerte der Ruhrstraße regelmäßig trotz bisheriger Maßnahmen überschritten werden. Die Überschreitung ist wohl nicht so hoch wie bei anderen Problemstraßen in NRW, aber harmlos ist keine Grenzwertüberschreitung – vor allem nicht, wenn mensch berücksichtigt, dass offizielle Grenzwerte üblicherweise schon Kompromisse sind. Die Überschreitung von Grenzwerten bedeutet auf jeden Fall eine Gesundheitsgefährdung – bei dauerhafte Überschreitung eine dauerhafte Gesundheitsgefährdung.
Was heißt dann „eines Tages greifen werden“? Wann? Am Sankt Nimmerleinstag? Und ist die Stadt Witten bereit, diese Gesundheitsgefährdung ihrer Bürgerinnen und Bürger bis zum Sankt Nimmerleinstag in Kauf zu nehmen? Das hielte ich für fahrlässig. Deshalb wäre es besser, statt in kleinem Maßstab immer weiter wirkungslos herumzubasteln, wirklich durchgreifende Maßnahmen anzugehen. Welche könnten das sein?
Eine Umwandlung der Ruhrstraße in eine echte Fußgängerzone würde ich ausschließen, weil der ÖPNV (Busse), Zulieferverkehr (auch zum Einzelhandel, über die Wiesenstraße zur Stadtgalerie und Post) und Parken weiter zugelassen werden sollte.
Viel erreicht wäre schon, wenn der Durchgangsverkehr unter den genannten Einschräungen aus der Ruhrstraße heraus gehalten würde. Mit diesen Einschränkungen könnte ich mir sogar eine Abbindung schon hinter der Kreuzung Bergerstraße/Husemannstraße (aus Richtung Bommern) und hinter der Kreuzung Bonhoefferstraße/Wideystraße (aus Richtung Marienhospital) vorstellen. (mehr …)