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So ist es: „Beschämende Arbeitsauffassung“ (Stefan Scherer)

25. Juni 2018 · by kr · in Aktuelles, Einblicke
Ergänzung 26.6.18 III: WAZ 26.6.18: Gebührenskandal_ Kämmerer weist Vorwürfe zurück
Ergänzung 26.6.18 II: Zur Transparenz der bisherigen Fehleranalyse hier die Orgauntersuchung der Märkischen Revision, die dem Kreisauschuss des Ennepe-Ruhr-Kreises am 18.6.18 vorgelegen hat: Zwischenbericht_Kreisausschuss_Orgauntersuchung
Ergänzung 26.6.18: Aktuell liegt mir zu der Angelegenheit die Gastmitschrift über einen Zwischenbericht des Wittener Kämmerers im HFA (Haupt- und Finanzausschuss) vom 25.6.18 vor. Dass sich Witten an der Aufklärung beteiligt, ist doch wohl selbstverständlich. Schau’n wir mal, was bei der Aufklärung heraus kommt.*

Am 21.6.18 berichtet die WAZ über „Schwere Fehler beim Rettungsdienst“. Dem Kreis bleibe u.a. durch schludrige Arbeit der Wittener Abrechnungsstelle (Wittener Stadtverwaltung) auf einem Schaden von 5,9 Mio. Euro sitzen. „In Witten fehlte ein tiefes Verständnis für Buchhaltung. Hier sind handwerkliche Fehler begangen worden.“ (Herr Schäfer vor dem Kreisausschuss).

→ WAZ 21.6.18: Schwere Fehler bei der Abrechnung Schwere Fehler bei Abrechunung

Dem Kommentar von Herr Stefan Scherer kann ich mich voll und ganz anschließen:

→ Kommentar WAZ Stefan Scherer: Kommentar Scherer

Ergänzen möchte ich nur:

– Genau genommen beläuft sich der Schaden nicht allein auf 5,9 Mio. Euro. Diesem Schaden müssen eigentlich die Kosten der schludrigen Arbeit hinzu gerechnet werden.

– Der Landrat spricht von „unter Umständen denkbaren Schadenersatzansprüchen“. Mir ist unklar, gegen wen die angemeldet werden könnten.

– Schludrige Arbeit der Wittener Verwaltung ist kein Einzelfall. In der Wittener Verwaltung ist seit Jahr und Tag der Wurm drin. Diese Verwaltung hat es über mittlerweile Jahrzehnte verstanden, jeden Versuch einer Effizienzsteigerung abzuwehren. Ergebnis ist eine undurchsichtige und kostenintensive Bürokratie.

– Der beklagenswerte Zustand hat durchaus Verantwortliche. Das sind nicht nur die kleinen Luschen in der Abrechnungsstelle, sondern frühere Stadtdirektoren, Bürgermeister und aktuell: zuständige Dezernenten und – eine hauptamtliche Bürgermeisterin, die nach GO (Gemeindeordnung NRW) über die Organisations- und Personalhoheit verfügt. Top down!**

– Wie das mit der Verantwortung läuft, zeigt die letzte Präsenz der GPA (Gemeindeprüfungsanstalt) in Witten. Zum Abschluss der GPA-Untersuchung bot der GPA-Chef an, die Wittener Verwaltung jederzeit bei Verbesserungen zu unterstützen. Das Angebot ist bisher nicht auf Gegenliebe gestoßen.

→ WAZ 9.11.17: Gemeindeprüfer_ Stadt Witten hat immer noch zu viel Personal (mehr …)

Nach jahrelanger Vakanz: Gewässerschutzbeauftragter ab 2019

13. Juni 2018 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Es hat einiges gedauert, aber die Stadt Witten wird ab 2019 wieder einen Gewässerschutz-beauftragten haben. Fakt ist, dass die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gewässerschutzbeauftragten zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehört.

Was da seit 2011 passiert ist – in diesem Jahr ist der amtliche Gewässerschutzbeauftragte aus dem Dienst ausgeschieden – ist etwas unklar. Nach Auskunft der Verwaltung sind in der Zwischenzeit – bis 2017 – Teilaufgaben im Planungsamt wahrgenommen worden. Auch in diesem Fall ist der entsprechende Mitarbeiter mittlerweile altersbedingt ausgeschieden. Jetzt soll für dieses Jahr ein Büro mit der Wahrnehmung der Aufgaben – dazu gehört ein Gewässeschutzbericht – beauftragt und im nächsten Jahr eine Viertelstelle innerhalb der Verwaltung (ESW) eingerichtet werden.

Hier die Beschlusslage:

Protokoll 1: Verwaltungsprotokoll HFA 7.5.18 TOP 10: HFA 7.5.18 Niederschrift_oeffentlich

Protokoll 2: Gastprotokoll HFA 7.5.18 TOP 10: HFA 7.6.18 Gewässerschutzbeauftragter Gastprotokoll

Bleibt die Frage: Was ist denn eigentlich ein Gewässerschutzbeauftragter und auf welcher Grundlage arbeitet er?

Gesetzliche Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Der kommunale Gewässerschutzbeauftragte arbeitet auf dieser Grundlage wie private Unternehmen.

Wasserhaushaltsgesetz § 65: Wasserhaushaltsgesetz § 65

Allgemeine Erläuterung der gesetzlichen Grundlage: Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz

Einige Kommunen stellen auf ihren homepages Beschreibungen der Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten vor, z.B. die Stadt Paderborn:

Paderborn/Gewässerschutzbeauftragter/Beschreibung: Gewässerschutzbeaufter (mehr …)

Den Nagel auf den Kopf getroffen

22. Februar 2018 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

In einem Kommentar zu einem WAZ-Artikel vom 22.2.18: „Planer liefern gute Ideen für den Karl-Marx-Platz“ fand ich folgenden Kommentar, der leider den Nagel auf den Kopf trifft:

„p.s.a vor 4 Stunden:

Bürgerbeiteiligung wie seit Jahrzehnten

mit der Macht der Verwaltung nerven den Bürger solange, bis der keine Lust mehr auf Bürgerbeteiligung hat. Dann wird gemacht was ein oder zwei, in der Politik gut Vernetzte, wollen. Und bei der Gelegenheit kann man auch noch das Füllhorn über externe Berater ausschütten.“

Wenn von ca. 30 TeilnehmerInnen der Info-Veranstaltung ca. 15 entweder VerwaltungsmitarbeiterInnen sind (einschließlich der Bürgermeisterin) oder MitarbeiterInnen der beauftragten Planungs- und Architekturbüros, scheint die Lust auf Bürgerbeteiligung nicht sehr groß zu sein. Wie denn auch, wenn die Bürgerbeteiligung über verordnete „Kärtchensammlung“ eingehegt wird und die BürgerInnen über Jahrzehnte signalisiert bekommen haben, dass Kritik nicht erwünscht und Widerstand zwecklos ist*.

*Zitat aus Star Trek: Raumschiff Voyager („Borg“): „Sie werden assimiliert werden. Deaktivieren Sie Ihre Schutzschilde und ergeben Sie sich. Ihre Kultur wird sich anpassen und uns dienen. Widerstand ist zwecklos!“ Zum Selbsverständnis der Stadtverwaltung siehe auch mein Beitrag „Nach uns die Sintflut – Wie die Spitze der Wittener Stadtverwaltung tickt„/3.4.13.

 

Wo das Geld bleibt – beeindruckende Entwicklung der Personalkosten der Wittener Stadtverwaltung

2. März 2017 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Der Vergleich der Personalkostenprojektion im Haushaltsplan 2017/18 im Vergleich zur Projektion des Kämmerers aus 27.1.2012* zeigt eine erhebliche Personalkostensteigerung:

2016 2017 2018 2019 2020 2021
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Personalaufwendungen 72.448 71.469 73.000 71.019 71.469 71.778
Versorgungsaufwendungen 5.886 7.600 7.028 10.086 12.747 12.061
Personalaufwand insgesamt 78.334

Differenz zur Projektion 2012 (s.u.*):

+ 7.232

79.069

Differenz zur Projektion 2012 (s.u.*):

+ 6.230

80.028

Differenz zur Projektion 2012 (s.u.*):

+ 6.383

81.105

Differenz zur Projektion 2012 (s.u.*):

+ 4.145

84.215

Differenz zur Projektion 2012 (s.u.*):

+ 6.199

83.839

Differenz zur Projektion 2012 (s.u.):

Von der Projektion 2012 (2016 bis 2020) bis zur aktuellen Projektion 2017 (2016 bis 2020) – also im Laufe von 4 Jahren – hat sich also eine Personalkostensteigerung/Jahr von im Schnitt ca. 6 Mio. € (nicht kumulativ) ergeben! Ob sich die neue Projektion bis 2021 halten lässt, scheint mir vor diesem Hintergund sehr fragwürdig zu sein.

2012 lag der Personalbestand bei rd. 1.130,5, 2016 bei rd. 1.149,7 vollzeitverrechneten Stellen** (Quelle: Anlagen zum Haushaltsplan 2017/18/Stellenplan). An der Zahl der Stellen kann die Kostensteigerung also nicht liegen – die hat sich relativ unerheblich verändert. Woran dann? Meine Vermutung: Gehaltssteigerungen über Tarifabschlüsse, nachziehende „Anpassung“ der Beamtengehälter, Stellenanhebungen (?).

In diesem Zusammenhang drängen sich einige Fragen auf, z.B.: Ist in 4 Jahren wieder mit einer Personalkostensteigerung von 6 Mio. in der dann anfallenden Projektion zu rechnen? Wie würde die unter der Voraussetzung eines ausgeglichenen Haushalts dann finanziert? Bei gleich bleibenden oder zurück gehenden Einnahmen durch Einsparungen an anderer Stelle? Oder durch Einnahmeerhöhungen, z.B. durch weitere Anhebung der Steuerhebesätze? (mehr …)

Goethes Weisheit – aus gegebenem Anlass

7. Februar 2017 · by kr · in Einblicke, Rückblicke

Faust/Der Tragödie erster Teil/Vor dem Tor

Bürger:

„Nein, er gefällt mir nicht, der neue Bürgermeister!
Nun, da ers ist, wird er nur täglich dreister,
und für die Stadt was tut denn er?
Wird es nicht alle Tage schlimmer?
Gehorchen soll man mehr als immer
Und zahlen mehr als je vorher.“

Zwei Anmerkungen meinerseits:

– Von Gleichstellungsregelungen war Goethe natürlich noch weit entfernt. Modern müsste es heißen: „Bürgermeisterin/Bürgermeister“ oder „BürgermeisterIn“ und „sie/er“.

– Bei „Bürgermeister“ sollte auch „Stadtverwaltung“ assoziiert werden. Siehe dazu mein Beitrag „Nach uns die Sintflut – Wie die Spitze der Wittener Stadtverwaltung tickt“/8.4.13.

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