Baerbock: In Nullkommanix selektive Blindheit

Ergänung vom 7.2.22 zu „Scharia“ siehe unter *.

Und schon wieder Baerbock! Was mag nur in diesem Kopf los sein? Da äußert sich unsere grüne neue Außenministerin („wertegeleitete Außenpolitik“) im Zusammenhang mit den olympischen Winterspielen in Peking und Menschenrechten, sie mache sich Sorgen um die Menschenrechte in China. Sie reise deshalb nicht zu den Winterspielen. Im Gegensatz zu China seien in Katar (Austragungsort der Fußball-WM) durch internationale Aufmerksamkeit Verbesserungen erreicht worden: https://www.waz.de/politik/olympische-spiele-china-kritik-baerbock-aussenministerium-id234472927.html.

Mir geht es hier nicht um China – im Übrigen ein merkwürdiger Vergleich zwischen einem Land wie Katar (2020 2,881 Millionen Einwohner_innen) und China (2020 1,402 Milliarden Einwohner_innen) – sondern um folgende zitierte Äußerung im WAZ-Artikel: “Im Zusammenhang mit Katar und den zahlreichen Berichten über die schlimmen Bedingungen auf den Baustellen für die Fußballstadien sieht man aber auch, dass internationale Aufmerksamkeit durchaus auch hilfreich sein und die Dinge zum Besseren verändern kann.“

Dinge zum Besseren? Wie es mit der Verbesserung bei den Arbeitsbedingungen wirklich steht, macht ein taz-Artikel deutlich: https://taz.de/Menschenrechte-im-WM-Land/!5814345/. Und die Menschenrechte über die Arbeitsbedingungen hinaus? Da ist Katar nun wirklich kein Musterbeispiel, sondern ein extrem autoritäres Regime (Grundlage der Verfassung ist die Scharia: In Katar sicher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar!*) mit wahlverwandschaftlichen Beziehungen zu islamistischen Terror. Siehe dazu WikipediA: https://de.wikipedia.org/wiki/Katar.

Fazit: Die Positionierung von Frau Baerbock in Bezug auf Menschenrechte ist wieder einmal ein Beispiel für selektive Blindheit und daraus folgender Unglaubwürdigkeit. Eben eine gute Schülerin der USA!

*Der neue Co-Vorsitzende der Grünen Omid Nouripur hielt 2018 in einer Bundestagsrede Teile der Scharia für mit dem Grundgesetz vereinbar.

Ergänzung 7.2.22:

Grundgesetz und Scharia passen grundsätzlich nicht zusammen.

Die Argumentation des grünen Bundestagsabgeorneten und jetzigen Co-Vorsitzenden der grünen Partei war windschief. Warum? Weil die Rechtsquelle des Grundgesetzes säkular und demokratisch, die der Scharia aber religiös ist. Siehe dazu WikipediA: https://de.wikipedia.org/wiki/Scharia. Bei allen unterschiedlichen Interpretationen gilt für die Scharia Allah als oberster Gesetzgeber und der Koran als oberste Rechtsquelle.

Das dürfte mit der obersten Rechtsquelle des Grundgesetzes, den deutschen Staatsbürer_innen, wegen des systemischen Absolutheitsanspruchs der religiösen Rechtsquelle nicht kompatibel sein.

Grundgesetzkonforme Teile heraus zu picken, geht aus meiner Sicht deshalb nicht, weil die heraus gepickten Teile und andere Teile systemisch zusammen hängen. Also entwder Koran und Allah als Rechtsquelle oder der Corpus der deutschen Staatsbürger_innen in Form eine repräsentativen Demokratie.