SPD Witten – am Problem vorbei
Am 17.4.19 berichtet die WAZ über die Befürchtung der Mieter_innen von 35 LEG-Wohnungen, nach Modernisierung und Mieterhöhung verdrängt zu werden. Auch die Wittener SPD nimmt Stellung: „Auch die Wittener SPD äußerte ihre Bedenken über die geplanten Maßnahmen und forderte die LEG auf, die Modernisierungen ’sozial verträglich zu gestalten’“(Zitat WAZ). So weit, so unproblematisch und unverbindlich aus meiner Sicht.
Problematisch finde ich hingegen eine weitere Äußerung der SPD in dem Artikel. Zitat: „Wir werden alle politischen Hebel ausloten, um für mehr Wohnraum zu sorgen.“ Problematisch, weil diese Position am aktuellen Problem (und zukünftig ähnlichen Problemen) vorbeigeht.
Mehr Wohnraum führt weder zur Verhinderung von unsozialen Mieterhöhungen durch Modernisierung im Altbestand noch zur Verhinderung des Verlustes von niedrigen Mieten durch das Mietpreis treibende Auslaufen von Sozialbindungen in Witten. Durch bloßen Zubau von Wohnungen auf Teufel komm raus ist diesem Problem nicht beizukommen. Im Gegenteil: Er würde neue Probleme durch Vernutzung und Versiegelung immer knapper werdender wertvoller Flächen schaffen*.
Sinnvoll wäre die Festsetzung einer sozial verträglichen Obergrenze für durch Modernisierung begründete Modernisierungen** und die Verhinderung von sozialunverträglichen Mieterhöhungen nach Auslaufen der Sozialbindungen im Altbestand. Inwieweit und in welcher Größenordnung dann noch Zubau zur Schaffung von preiswertem Wohnraum nötig wäre, ist aus meiner Sicht eine offene Frage, die sich nur durch eine konkrete und je aktuelle Bedarfsermittlung beantworten lassen dürfte.
*Siehe zu diesem Themenkomplex auch meine Beiträge „Sozialwohnungen – eine Lösung …?„/2.2.18, „1600 neue Wohnungen und Häuser bis 2030?“/11.6.18, „Kein Handlungskonzept, sondern unverbindliches Potpourri“22.6.18, „Déjà vu: Vorausschauende Planung und Nachhaltigkeit – Pustekuchen!“/5.7.18 und „Auch für Wohnbauflächen gilt: Stur und immer weiter führt in die Sackgasse“/11.2.19.
**Der Deutsche Mieterbund hält das neue Mietrechtsanpassungsgesetz (in Kraft seit dem 1.1.19) für unzureichend (Mietpreisbremse und Mieterhöhung nach Modernisierung im Bundeskabinet) und fordert:
„- Absenkung der Modernisierungsumlage bundesweit auf 4 Prozent.
– Einführung einer Kappungsgrenze von 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat bzw. die Festlegung, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nach einer Modernisierung höchstens um 10 Prozent überschritten werden darf.
– Wirkungsvolle Härteregelungen, wenn Mieter die erhöhte Miete nach einer Modernisierung nicht zahlen können.
– Klare Vorgaben, wie Instandsetzungskosten (Reparaturen) an Modernisierungsmaßnahmen zu bestimmen sind.“