Der Sache einen Bärendienst erwiesen!

Jetzt haben unsere Schildbürger von der WBG es endlich gerafft: Das Bürgerbegehren zur Draco-Ansiedlung in Annen war schon längst verfristet, als es von Vertretern der WBG großmundig angekündigt wurde (RN 7.2.14: WBG: „Es gibt kein Bürgerbegehren“, WAZ 7.2.14: Kein Bürgerbegehren gegen Draco-Neubau“). So weit, so gut, könnte man sagen.

Allerdings: Fachanwälte kosten Geld, und die Angelegenheit wäre leicht mit Bordmitteln und den Rückgriff auf das eigene Hirnschmalz, nämlich Internetrecherche oder Konsultation von zur Beratung laut Gesetz verpflichteter Stellen (Bürgermeisterbüro der Stadt Witten) zu klären gewesen.

Wer bezahlt den überflüssigen Aufwand eigentlich? Der Steuerzahler über Aufwandsentschädigungen der WBG-Ratsmitglieder (früher 2, jetzt 1) oder an die Vereinskasse (die Wählergemeinschaft WBG ist organisationsrechtlich ein Verein) transferierte Teile der Aufwandsentschädigungen? Was haben wir da noch in Zukunft an kostenträchtigen Dusseligkeiten zu erwarten?

Übrigens: Dass Annen nicht in Bayern liegt, sollte die WBG eigentlich schon begriffen haben (s. Hinweis des stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Brömmelsiek im RN-Artikel auf die liberaleren Bürgerbegehrensregelungen in Bayern).

Siehe zu diesem Thema meine Beiträge „Bürgerbegehren gegen Draco-Ansiedlung – alles nur Wahlkampfgetöse“ 27.1.14 und „Warnung vor Brömmelsiek und Co.“ 3.2.14