Bürgerbegehren gegen Draco-Ansiedlung – alles nur Wahlkampfgetöse?

Am 17.1.13 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) mit der Vorlage 0650 den Aufstellungsbeschluss für die Planung der Ansiedlung von Draco an der Annener Halde beschlossen, am 14.11.13 mit der Vorlage 0837 den Entwurfsbeschluss.

Es handelt sich planungsrechtlich beim Entwurfsbeschluss also schon um den 2. Schritt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.

→ Link: Aufstellungsbeschluss 0650_V_15_Vorlage

→ Link: Entwurfsbeschluss 0837_V_15_Vorlage

Ich werde der Satzungsvorlage im Rat – falls ich noch Ratsmitglied bin – nach Kenntnisnahme der Animation (RN 25.1.14) nicht zustimmen. Das hat nicht nur etwas mit den Verkehrsproblemen zu tun, die die Umsetzung des Projekts an dieser Stelle wahrscheinlich provozieren wird, sondern auch mit dem massiven Baukörper (Klotz), der an anderer Stelle besser aufgehoben wäre.

Was kann darüber hinaus getan werden?

Das Verfahren ist planungsrechtlich noch nicht abgeschlossen. Abgeschlossen ist es erst, wenn ein Satzungsbeschluss vorliegt und dieser bekannt gegeben worden ist. In der jetzigen Phase können Anregungen und Bedenken vorgetragen werden, die in der Vorlage für den Satzungsbeschluss von der Verwaltung behandelt werden müssen. Nach Beschluss der Satzung durch den Rat kann die Planung im Rahmen einer Normenkontrollklage angegriffen werden.

Für ein angekündigtes und angedrohtes Bürgerbegehren sehe ich allerdings schwarz. Um ein solches mit der Aussicht auf Erfolg in rechtlicher Hinsicht auf den Weg zu bringen, hätten die Kritiker aus Annen früher aus dem Quark kommen müssen.

Denn nach Verbesserung der Möglichkeiten für Bürgerbegehren gilt wohl, dass auch gegen Bauleitplanungen (das Innenministerium NRW spricht von „Aufstellungsbeschlüssen“) ein Bürgerbegehren möglich ist, allerdings nur innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Bekanntmachung. Also: Selbst wenn noch gegen den Entwurfsbeschluss per Bürgerbegehren hätte vorgegangen werden können, wäre dieses aktuell längst verfristet, denn die Bekanntmachung des Entwurfsbeschlusses ist am 24.11.13 erfolgt.

Fazit: Wer wirksam gegen ungeliebte Planungen vorgehen will, sollte sich frühzeitig sachkundig machen. Erregte Schreierei allein genügt nicht. Leider gilt jetzt: Ein Bürgerbegehren kann mensch gegenwärtig vergessen. Möglich ist noch, präzise Anregungen und Bedenken zu formulieren und nach Satzungsbeschluss eine Klage einzureichen (Normenkontrollklage). Oder ist das ganze Theater nur Wahlkampf?

Übrigens: Was motiviert wohl die Verwaltung zu ihrer Begeisterung für das Projekt und die Abwehr von Alternativen? Die – 20 – Arbeitplätze? Kalt. Was dann? Richtig geraten: Der Verkauf eines städtischen Grundstücks. Und wieder würde Geld auf Kosten von Stadt(teil)qualität im bodenlosen Loch des Wittener Haushalts verschwinden.