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Zersiedelung? Zersiedelung!

16. Februar 2021 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Ergänzung 17.2.21: Ergänzend hier noch ein in der Sache Hofreiter instruktiver Link: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_89477046/streit-um-abschaffung-von-einfamilienhaeusern-das-sind-die-fakten.html

Am 13.2.21 bringt der Spiegel (Spiegel Nr. 7/2021) ein Interview mit dem Fraktionsvorsitzenden der grünen Bundestagsfraktion Anton Hofreiter, in dem dieser auf die Umweltproblematik des forcierten Baus von Einfamilienhäusern hinweist: Zersiedelung Hofreiter. Großer Aufschrei anschließend: Die Grünen wollen Einfamilienhäuser verbieten! Das ist natürlich Fake, weil es Hofreiter offensichtlich nicht um ein Verbot ging, sondern um die Thematisierung eines realen Umwelt- und Nachhaltigkeitsproblems.

Das dieses auch für Witten nicht neu ist, zeigt eine Diskussion, die ich 2007/8 im Zusammenhang mit der damaligen Entwicklung des Masterplans Wohnen (https://silo.tips/download/masterplan-wohnen-fr-die-stadt-witten) und Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Herrn Neitzel (InWIS, mit der Entwicklung des Masterplans Wohnen beauftragt) geführt habe. Die Diskussion dürfte auch angesichts der Wohnungsbedarfsprognose („Handlungskonzept Wohnen Witten 2030“ aus 2018*) immer noch aktuell sein. Hier der Verlauf der Diskussion und meine abschließenden Stellungnahme zum FNP (damals noch für die WBG):

Masterplan Wohnen Neitzel Masterplan Wohnen Neitzel
Ausführungen InWIS zu Ihren Anmerkungen Ausführungen InWIS zu Ihren Anmerkungen zum MP Wohnen
Masterplan Wohnen Neitzel 2 Masterplan Wohnen Neitzel 2
Redebeitrag FNP Redebeitrag FNP

Übrigens hat damals die immer noch amtierende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Wittener Stadtrat Frau Birgit Legel-Wood am 23.3.2009 im Rat mit Begeisterung dem neuen FNP zugestimmt: Von einem Umwelt- und Nachhaltigkeitsbewusstsein bei dieser „grünen“ Politikerin keine Spur – weder damals noch nach meinen zwischenzeitigen Erfahrungen heute. Mensch könnte es auch so formulieren: Grün steht auf dem Paket drauf, aber drin war und ist – mit ganz wenigen Ausnahmen – heiße Luft. (mehr …)

Wohnungsbedarf bis 2030 geringer als prognostiziert

20. Februar 2020 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Vor kurzem äußerte der Kämmerer beiläufig, die Einwohnerzahl Wittens würde aktuell bei 96.000 Einwohnern liegen. Die Zahl ist u.a. wichtig, weil sie alles, was bisher vollmundig über den Wohnungsbedarf in Witten bis 2030 verkündet wurde, in Frage stellt. Bisher wurde dieser Bedarf von 1600 neuen Wohnungen und Häusern wie ein Mantra von der Stadtspitze verkündet.

Wie diese Bedarfsprognose zustande kam, macht eine Äußerung des Stadtbaurats deutlich: „Stadtbaurat Stefan Rommelfanger betont, dass man bei den Berechnungen davon ausgehe, dass man Wittens Einwohnerzahl bis 2030 stabil bei 98.000 halten könne.“ (Von mir am 11.6.2018 in meinem Beitrag „1600 neue Wohnungen und Häuser bis 2030?“ zitiert).

Ich hatte in dem genannten Beitrag schon darauf hingewiesen, dass in der Wohnungsbedarfsanalyse des „Handlungskonzepts Wohnen“ mehrere Szenarien analysiert worden sind, darunter auch ein Szenario mit ca. 96.000 (genau: 95.700, Handlungskonzept Wohnen S. 82 oben) Einwohnern. In diesem Szenario wird davon ausgegangen, dass die 600 erforderlichen zusätzlichen Einheiten aus dem Ersatzbedarf gedeckt werden können: → Handlungskonzept-Wohnen.

Das „95.700-Einwohner-Szenario“, also Bedarfsdeckung aus dem Ersatzbedarf, dürfte bei 96.000 Einwohnern greifen. Wobei davon auszugehen ist, dass in der Tendenz die Einwohnerzahl Wittens sich noch weiter vermindern wird (Sterberate über Geburtenrate). Der beschworene Bedarf an 1600 neuen Wohnungen und Häusern bis 2030 hat sich also innerhalb von ca. 2 Jahren in Luft aufgelöst!

Damit bestreite ich nicht, dass es einen zunehmenden Bedarf an preiswertem Wohnraum gibt. Dem ist allerdings nicht durch überschüssigen Zubau und damit verbundene Kollateralschäden (z.B. klimaschädlichen Flächenverbrauch) beizukommen, sondern durch andere Regelungen, die eine erschwingliche Miete im Bestand sichern (siehe dazu mein Beitrag „Sozialwohnungen – eine Lösung für die Aufhebung des zu erwartenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum für ärmere MieterInnen*?„/2.2.18).

Wohnbauland: Und wieder eine falsche Aussage!

29. Oktober 2019 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Am 29.10.19 finde ich in dem WAZ-Artikel „Stadt sucht dringend Bauland“ (https://www.waz.de/staedte/witten/stadt-witten-sucht-haenderingend-bauland-id227494993.html) folgende Aussage: „Das Ziel ist klar: Bis 2030 müssen in der Stadt 900 neue Wohnungen und 700 neue Eigenheime entstehen, damit Wittens Einwohnern. in elf Jahren noch genug Wohnraum zur Verfügung steht. So wurde es im 2018 beschlossenen „Handlungskonzept Wohnen“ fest geschrieben.

Diese Aussage ist schlicht falsch. Siehe dazu meine Beiträge „1600 neue Wohnungen und Häuser bis 2030?“/11.6.18 und „Kein Handlungskonzept, sondern unverbindliches Potpourri“/22.6.18. Sie wird auch nicht richtiger durch permanente Wiederholung. Was von dem „klaren Ziel“ zu halten ist, macht meine Einschätzung aus dem Beitrag “1600 neue Wohnungen …“ deutlich:

„Fazit: Die oben genannte Zahl ist nicht belastbar. Sie basiert nur auf einer von drei Prognosevarianten – der quantitativ ambitioniertesten.

Das Handlungskonzept schlägt vernünftigerweise die Beobachtung der Realentwicklung vor. Vielleicht ist dann bald auch bei der Verwaltungsspitze die Rückkehr zu mehr Bescheidenheit angesagt. Aus meiner Sicht wäre diese Bescheidenheit nur wünschenswert, weil massiver Neubau auch mit problematischen Nebenwirkungen verbunden ist: z. B. Flächenverbrauch und Versiegelung.

Abschließend meine Empfehlung an den Stadtbaurat und die Bürgermeisterin: Nicht immer gleich in die Vollen. Dann kann mensch sich auch nicht blamieren, wenn die Zahlen nicht eingehalten werden.“

SPD Witten – am Problem vorbei

17. April 2019 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Am 17.4.19 berichtet die WAZ über die Befürchtung der Mieter_innen von 35 LEG-Wohnungen, nach Modernisierung und Mieterhöhung verdrängt zu werden. Auch die Wittener SPD nimmt Stellung: „Auch die Wittener SPD äußerte ihre Bedenken über die geplanten Maßnahmen und forderte die LEG auf, die Modernisierungen ’sozial verträglich zu gestalten’“(Zitat WAZ). So weit, so unproblematisch und unverbindlich aus meiner Sicht.

Problematisch finde ich hingegen eine weitere Äußerung der SPD in dem Artikel. Zitat: „Wir werden alle politischen Hebel ausloten, um für mehr Wohnraum zu sorgen.“ Problematisch, weil diese Position am aktuellen Problem (und zukünftig ähnlichen Problemen) vorbeigeht.

Mehr Wohnraum führt weder zur Verhinderung von unsozialen Mieterhöhungen durch Modernisierung im Altbestand noch zur Verhinderung des Verlustes von niedrigen Mieten durch das Mietpreis treibende Auslaufen von Sozialbindungen in Witten. Durch bloßen Zubau von Wohnungen auf Teufel komm raus ist diesem Problem nicht beizukommen. Im Gegenteil: Er würde neue Probleme durch Vernutzung und Versiegelung immer knapper werdender wertvoller Flächen schaffen*.

Sinnvoll wäre die Festsetzung einer sozial verträglichen Obergrenze für durch Modernisierung begründete Modernisierungen** und die Verhinderung von sozialunverträglichen Mieterhöhungen nach Auslaufen der Sozialbindungen im Altbestand. Inwieweit und in welcher Größenordnung dann noch Zubau zur Schaffung von preiswertem Wohnraum nötig wäre, ist aus meiner Sicht eine offene Frage, die sich nur durch eine konkrete und je aktuelle Bedarfsermittlung beantworten lassen dürfte. (mehr …)

Innenentwicklung vor Außenentwicklung?

13. März 2019 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Am 8.3.19 berichtet die WAZ über Wohnungsbauprojekte in Witten: „Stadt Witten setzt bei Neubauprojekten auf Lückenschluss“ Stadt Witten setzt bei Neubauprojekten auf Lückenschluss. Der Artikel beginnt gleich mit einer charakteristischen Verdrehung. Es heißt, dass in Witten bis 2030 1600 neue Wohnungen gebaut werden müssten, um die Einwohnerzahl von 98.000 zu halten. Die Zahlen resultieren aus einer durchaus fragwürdigen Wohnungsbedarfsprognose im Handlungskonzept Wohnen*, die – abgesehen von der Fragwürdigkeit – etwas ganz anderes aussagt, nämlich: dass bei einer angenommenen konstanten Einwohnerzahl von ca. 98.000 1600 neue Wohnungen notwendig wären, um den Bedarf zu befriedigen**.

Mir geht es hier aber nicht um diese Verdrehung und den realen Bedarf, sondern um die Aussage des Stadtbaurats, Innenentwicklung würde vor Außenentwicklung gehen. Das ist natürlich in dieser Allgemeinheit gut, aber:

– Die Außenentwicklung („grüne Wiese“) kommt schon deshalb nicht mehr in Frage, weil die Außenflächen nach jahrzehntelanger extensiver Vernutzung von Flächen (enorme Ausdehnung von Flächen für den Ein- und Zweifamilienhausbau in den Vororten!) immer stärker mit Restriktionen belastet sind.

– Die sog. Innenentwicklung ist angesichts des Klimawandels und seiner Auswirkungen nicht mehr unproblematisch, denn das Innen ist schon dicht bebaut. Heißt: Wer mehr Grün und Durchlüftung im Innen („Lückenschluss“) will, sollte sich vor zu starker Versiegelung hüten (betrifft natürlich Wohn- und Gewerbeflächen!). Und Bebauung ist immer mit Versiegelung verbunden.

Insofern reicht die Maxime „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ für eine vernünftige und nachhaltige Stadtplanung und -entwicklung nicht mehr. Die Zeiten ändern sich. Deshalb sollte jedes Projekt bei der Innenentwicklung unter Klima- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten auf den Prüfstand, um Schäden für die Stadt und ihre Bürger_innen zu vermeiden. (mehr …)

Auch für Wohnbauflächen gilt: Stur immer mehr und immer weiter führt in die Sackgasse

11. Februar 2019 · by kr · in Aktuelles, Einblicke, Rückblicke

Der geltende Flächennutzungsplan (FNP) ist 2008 von einer Mehrheit des Rats (gegen meine Stimme) beschlossen worden. Er definiert auch ein Potential an Flächen für Wohnungsbau.

Grundlage für diese Definition war im Vorfeld die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzepts (STEK) und eines Masterplans Wohnen (InWIS-Institut*/verantwortlich Herr Neitzel).

Grundsätzlich gilt für Wohnbauflächen das Gleiche wie für Gewerbeflächen: Sie unterliegen (neben anderen Restriktionen) der Restriktion absoluter Grenzen. Weder Wohnbau- noch Gewerbeflächen lassen sich einfach ohne zunehmende Probleme für die Gesamtstadt vermehren. Stur immer mehr und immer weiter führt in eine Sackgasse und unter dem Gesichtspunkt der Gesundheit und Nachhaltigkeit zu wachsenden Schäden für die Stadt und die Bürger_innen.

Hier meine aus meiner Sicht immer noch aktuelle Auseinandersetzung aus dem Jahr 2007 mit dem Masterplan Wohnen und in der Folge mit dem STEK 2008.

→ Masterplan Wohnen – meine Auseinandersetzung mit Herrn Neitzel (InWis-Institut): Masterplan Wohnen Anmerkungen

→ Meine Rede zur Verabschiedung des Stadtentwicklungskonzepts (STEK): Redebeitrag Stadtentwicklungskonzept STEK

*Das InWIS-Institut war übrigens auch verantwortlich für das „Handlungskonzept Wohnen“ aus dem Jahr 2018. Siehe dazu mein Beitrag „Kein Handlungskonzept, sondern unverbindliches Potpourri“/22.6.18.

Déjà vu: Vorausschauende Planung und Nachaltigkeit – Pustekuchen!

5. Juli 2018 · by kr · in Aktuelles, Einblicke, Rückblicke

Zitat aus WAZ 3.7.18 „Wittener Politik diskutiert das Wohnen von morgen“: „Stadtbaurat Stefan Rommelfanger sagte, das Handlungskonzept Wohnen löse zwar „nicht alle Probleme dieser Stadt“. Er sprach aber von einem „Steinbruch guter Ideen“, einer Prognose für die nächsten 15 Jahre, die auch eine gute Grundlage für Investoren sei.Viele Flächen seien im Flächennutzungsplan von 2009 als Wohnbaufläche ausgewiesen. Nun gelte es, diese Areale zu aktivieren.“

Ich habe damals (2008) das Stadtentwicklungskonzept (STEK) „Unser Witten 2020“ als Grundlage des neuen Flächennutzungsplans (FNP) und natürlich auch den FNP 2009 abgelehnt. Hier mein Redebeitrag aus 2008:

→ STEK Rede 2008

Dazu zwei Anmerkungen:

– Das STEK hieß nicht umsonst „Unser Witten 2020“. Es war für einen Zeitraum bis 2020 gedacht. Mich irritiert immer der Zeithorizont solcher „vorausschauender“ Planungen. Wären die im FNP für Wohnen vorgesehenen Flächen in den vergangenen 10 Jahren vernutzt worden und würden der Rest noch bis 2020 vernutzt werden, hätten wir uns Prognosen bis 2030 – übrigens 12, nicht 15 Jahre – schenken können: Es wäre – abgesehen von den Kollateralschäden durch Versiegelung und Druck auf die Infrastruktur – nichts mehr übrig geblieben. Wirkliche vorausschauende Planung und Nachhaltigkeit scheint in dieser Stadt ein Fremdwort zu sein.

– Ich habe damals meine Rede als Vertreter der WBG gehalten. Wie das Schicksal so spielt: Von diesem Laden ist bis auf eine Minifraktion nichts mehr übrig geblieben: Der Verein hat bei den Wahlen 2009 rd. die Hälfte der Wählerstimmen verloren, bei den Wahlen 2014 – nach einer abenteuerlichen Exkursion als Schwanz des Schwanzes in einem „Regierungsbündnis“ (SPD; Grüne, WBG) mit Namen „Kooperation der Vernunft“ (Motto: „Wir halten Witten für die schönste Stadt des Ruhrgebiets“) – noch einmal die Hälfte. Woran das wohl liegt?

Kein Handlungskonzept, sondern unverbindliches Potpourri

22. Juni 2018 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Am 21.6.18 hat der ASU dem sog. Handlungskonzept Wohnen (s. dazu auch mein Beitrag: “1600 neue Wohnungen und Häuser bis 2030?„/11.6.18) mit großer Mehrheit zugestimmt. Ich habe die Vorlage abgelehnt (s. Redebeitrag), weil es sich bei dem Papier um eine Sammlung von mehr oder weniger interessanten und instruktiven Analysen, fragwürdigen Szenarien und unverbindlichen Empfehlungen handelt (zum Teil, wie z.B. beim „Boulevard Ruhr“, um schon längst beschlossene und in der großen Schublade Wittener Planerphantasien – kein Geld – verschwundene Projekte). Also eine „Vieles ist wünschenswert, alles ist möglich und nichts ist verbindlich-Vorlage“. Wie das ein Handlungskonzept (Handlungs!konzept) sein soll, ist mir rätselhaft. Hier mein Redebeitrag:

„Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

Ich frage mich bei dieser Vorlage 836, was ich eigentlich inhaltlich beschließen soll.

Das sog. Handlungskonzept enthält:

– einige interessante und instruktive Daten, z.B. Wegfall von Bindungen von Sozialwohnungen, wahrscheinliches Steigen der Altersarmut etc.;

– Hinweise auf mögliche Wohnungsbedarfe, die aus diesen Daten abgeleitet werden können;

– eine Fülle von Handlungsempfehlungen, die zum großen Teil mehr oder weniger selbstverständlich sind;

– und als Kernaussage drei Szenarien, die nach dem „Wenn-Dann-Schema“ aufgebaut sind: Wenn eine bestimmte Einwohnerentwicklung stattfindet, dann ….

Die den Szenarien zugrunde liegenden Prognosen sind allerdings schon wegen der Unsicherheit der Einwohnerentwicklung in den nächsten 12 Jahren auf sehr dünnem Eis gebaut. (mehr …)

1600 neue Wohnungen und Häuser bis 2030?

11. Juni 2018 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Am 5.5.18 titelt die WAZ: „Witten braucht bis 2030 rund 1600 neue Wohnungen und Häuser.“

→ WAZ 5.5.18: – Witten braucht bis 2030 rund 1600 neu_ –

Dies soll angeblich aus dem frisch erstellten „Handlungskonzept Wohnen Witten 2030“ hervorgehen. Wie kommt diese Zahl zustande und ist sie belastbar?

Wie sie zustande kommt, macht eine Äußerung des Stadtbaurats deutlich: „Stadtbaurat Stefan Rommelfanger betont, dass man bei den Berechnungen davon ausgehe, dass man Wittens Einwohnerzahl bis 2030 stabil bei 98.000 halten könne.“

Ob sie belastbar ist, halte ich allerdings für fraglich.

Der demografische Wandel hat sich auch für Witten nicht umgekehrt. Nach wie vor überwiegt die Sterberate die Geburtenrate mit der Folge eines langfristigen Rückgangs der Einwohnerzahl. Dieser Trend dürfte nach dem kurzfristigen Flüchtlingspeak wieder greifen.

Bei näherem Hinsehen geht die Zahl auch nicht aus dem Handlungskonzept hervor. Dieses prognostiziert viel vorsichtiger. Hier die Prognose aus dem Handlungskonzept:

→ Handlungskonzept S. 81/82/83: Handlungskonzept Wohnen

Entscheidend ist doch die folgende Einschätzung:

→ Handlungskonzept S. 82/83: Handlungskonzept Wohnen 1

Fazit: Die oben genannte Zahl ist nicht belastbar. Sie basiert nur auf einer von drei Prognosevarianten – der quantitativ ambitioniertesten. (mehr …)

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