So ist es: „Beschämende Arbeitsauffassung“ (Stefan Scherer)
Ergänzung 26.6.18 III: WAZ 26.6.18: Gebührenskandal_ Kämmerer weist Vorwürfe zurück
Ergänzung 26.6.18 II: Zur Transparenz der bisherigen Fehleranalyse hier die Orgauntersuchung der Märkischen Revision, die dem Kreisauschuss des Ennepe-Ruhr-Kreises am 18.6.18 vorgelegen hat: Zwischenbericht_Kreisausschuss_Orgauntersuchung
Ergänzung 26.6.18: Aktuell liegt mir zu der Angelegenheit die Gastmitschrift über einen Zwischenbericht des Wittener Kämmerers im HFA (Haupt- und Finanzausschuss) vom 25.6.18 vor. Dass sich Witten an der Aufklärung beteiligt, ist doch wohl selbstverständlich. Schau’n wir mal, was bei der Aufklärung heraus kommt.*
Am 21.6.18 berichtet die WAZ über „Schwere Fehler beim Rettungsdienst“. Dem Kreis bleibe u.a. durch schludrige Arbeit der Wittener Abrechnungsstelle (Wittener Stadtverwaltung) auf einem Schaden von 5,9 Mio. Euro sitzen. „In Witten fehlte ein tiefes Verständnis für Buchhaltung. Hier sind handwerkliche Fehler begangen worden.“ (Herr Schäfer vor dem Kreisausschuss).
→ WAZ 21.6.18: Schwere Fehler bei der Abrechnung Schwere Fehler bei Abrechunung
Dem Kommentar von Herr Stefan Scherer kann ich mich voll und ganz anschließen:
→ Kommentar WAZ Stefan Scherer: Kommentar Scherer
Ergänzen möchte ich nur:
– Genau genommen beläuft sich der Schaden nicht allein auf 5,9 Mio. Euro. Diesem Schaden müssen eigentlich die Kosten der schludrigen Arbeit hinzu gerechnet werden.
– Der Landrat spricht von „unter Umständen denkbaren Schadenersatzansprüchen“. Mir ist unklar, gegen wen die angemeldet werden könnten.
– Schludrige Arbeit der Wittener Verwaltung ist kein Einzelfall. In der Wittener Verwaltung ist seit Jahr und Tag der Wurm drin. Diese Verwaltung hat es über mittlerweile Jahrzehnte verstanden, jeden Versuch einer Effizienzsteigerung abzuwehren. Ergebnis ist eine undurchsichtige und kostenintensive Bürokratie.
– Der beklagenswerte Zustand hat durchaus Verantwortliche. Das sind nicht nur die kleinen Luschen in der Abrechnungsstelle, sondern frühere Stadtdirektoren, Bürgermeister und aktuell: zuständige Dezernenten und – eine hauptamtliche Bürgermeisterin, die nach GO (Gemeindeordnung NRW) über die Organisations- und Personalhoheit verfügt. Top down!**
– Wie das mit der Verantwortung läuft, zeigt die letzte Präsenz der GPA (Gemeindeprüfungsanstalt) in Witten. Zum Abschluss der GPA-Untersuchung bot der GPA-Chef an, die Wittener Verwaltung jederzeit bei Verbesserungen zu unterstützen. Das Angebot ist bisher nicht auf Gegenliebe gestoßen.
→ WAZ 9.11.17: Gemeindeprüfer_ Stadt Witten hat immer noch zu viel Personal
– Herr Scherer schreibt (berechtigt empört): „Wenn aufgearbeitet ist, wer die Verantwortung für all das trägt, müssen beide Verwaltungen (auch die Wittener Verwaltung!/K.R.) auch für das von ihnen angerichtete Debakel gerade stehen – sprich aufzeigen, wie sie im eigenen Haus Mehreinnahmen abseits der Steuern generieren und Einsparungen treffen, um diese ausschließlich von den eigenen Leuten verschuldeten Fehlbeträge möglichst komplett auszugleichen. Dann müssen die Bürger tatsächlich nicht dafür aufkommen.“ Ja dann, aber wahrscheinlich ist das nicht. Denn wie sollen im eigenen Haus Mehreinnahmen generiert werden, wo doch der ganze Laden am Steuer-und Abgabentropf hängt? Und Einsparungen bei bürgernahen Dienstleistungen würden eh wieder den Bürger treffen.
*Ergänzung 26.6.18:
„Zwischenbericht HFA 25.6.18 Abrechnung Rettungsdienst- und Krankentransportabrechnung Witten
1.1 Herr Kleinschmidt: Zwischenbericht Abrechnung Rettungsdienst- und Krankentransportabrechnung Witten /EN-Kreis
der Ausstieg Wittens war schon vor der aufgetauchten Problematik vorbereitet; Ausstieg zum
31.12.2017 spätestens (Personaleinstellung notwendig; EN Anschaffung einer neuen Software für die Abrechnung)
seit 2005 mit der Abrechnung betraut
Gebührenbescheide über die Feuerwehr, private Dienste, Wohlfahrtsverbände
Rechnungsprüfungsamt Witten prüft die Gebührenbescheide und die Rechnungsstellung; nicht die
Einnahmen und Ausgaben beim Kreis
keine Kalkulation der Gebühren
Hauptfaktoren der Probleme: Wochenerfassung von Salden vortragen – Kreis hat die Beträge nicht in seiner Buchhaltung korrigiert (damit erfolgte eine doppelte Verbuchung); Kostenrechnung Drittanbieter über Stadt Witten direkt abgerechnet (der Kreis hat die Sollstellung als Forderung verbucht)
es wurden nur die Daten geliefert, die gefordert wurden
eine inhaltliche Analyse wurde nicht durchgeführt
die Sollstellen in Witten waren bis auf wenige Ausnahmen richtig (laut RP)
Gebührenabrechnung und keine Bilanzierung; somit Beamte im mittleren Dienst damit beauftragt
Unterlagen vor 2008 nicht mehr vorhanden (Kameralistik wurde abgeschaltet; Aufbewahrungsfrist liegt bei 10 Jahren)
wird sich an der Aufklärung beteiligen; zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt kein Fehlverhalten der Stadt Witten vor“