HSP-Genehmigung: Wolke 7? Mit Sicherheit nicht!

Am 23.1.18 vermeldet die WAZ, die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans (HSP) 2018 als Kernelement des Doppelhaushalts 2017/18 sei genehmigt. Der Haushalt sei ausgeglichen. Ein Grund für Witten, auf Wolke 7 zu schweben? Mit Sicherheit nicht, wenn mensch sich den Text der Genehmigung genauer ansieht. Hier der Text:

Genehmigung_der_Fortschreibung_2018

Was lernen wir aus der Lektüre des Textes?

Der Haushalt ist gemäß den Vorgaben des Stärkungspakts wohl ausgeglichen, allerdings nur mit einem äußerst knappen Überschuss.

Der knappe Ausgleich ist nur mit den vom Land weiterhin bezahlten Zuschüssen (sich Jahr für Jahr degressiv vermindernd bis auf Null 2021: die Verminderung muss kompensiert werden!) zustande gekommen. Ohne hätte er offensichtlich nicht ausgeglichen werden können. An die massiven zurückliegenden Steuererhöhungen (Grundsteuer B, Gewerbesteuer) muss ich nicht erinnern.

Insofern sind die Risiken eines nichtausgeglichenen Haushalts und damit einer Nichtgenehmigung in den nächsten Jahren enorm (eine Nichtgenehmigung würde eine sog. vorläufige Haushaltsführung* und damit einen weitgehenden Stillstand bei den Ausgaben mit sich führen). Spielräume für z.B. zusätzliche freiwillige Ausgaben sind also praktisch nicht gegeben.

Folgende Passagen des Textes möchte ich besondes hervorheben:

„Der Haushaltsausgleich im Jahr 2018 fällt mit einem Überschuss von rd. 157 T Euro relativ gering aus und enthält insofern lediglich einen äußerst geringen Spielraum für etwaige sich in der Haushaltsausführung ergebende Verschlechterungen.“

„Bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen war mit der Fortschreibung 2018 wieder eine planerische Aufwandserhöhung notwendig.“

„Die Finanzsituation der Stadt Witten hat sich zwar seit der Teilnahme am Stärkungspakt insgesamt verbessert, ist jedoch weiterhin gekennzeichnet von Liquiditätskrediten i.H.v. über 300 Mio. Euro und einer Überschuldung i.H.v. rd. 142 Mio. Euro, deren Abbau in einem überschaubaren Zeitraum nicht möglich sein dürfte.“

„Im Bereich der HSP-Maßnahmen sind die von mir im Jahr 2017 nicht mehr anerkannten Konsolidierungsbeiträge weggefallen. Darüber hinaus wurden kein Anpassungen vorgenommen. In Anbetracht der vorgenannten Finanzsituation der Stadt Witten halte ich es für zwingend notwendig, die städtischen Aufwendungen dauerhaft auf weiter Einsparpotentiale zu untersuchen und diese konsequent umzusetzen.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die seitens der Gemeindeprüfungsanstalt mit dem aktuellen Bericht der überörtlichen Prüfung getroffenen Feststellungen und Empfehlungen.“

Diese Ausführungen sollten vor allem von denen berücksichtigt werden, die von den potentiell schädlichen Konsequenzen finanzieller Forderungen keine Ahnung haben oder haben wollen. Witten agiert seit Jahren im Rahmen einer sehr eingeschränkten Finanzsouveränität. Siehe zu diesem Thema die vielen Beiträge in diesem Blog. Soll niemand sagen, sie/er hätte die Fakten auf Grund von Intransparenz nicht wissen können! Merke aber generell: Steigende Personal- und Versorgungsaufwendungen (s.o.) verringern den Spielraum für andere Leistungen.

*Vorlaäufige Haushaltsführung: Bezirksregierung Arnsberg Vorläufige Haushaltsführung Überschuldung