CO2-Steuer – noch ein Patentrezept?
CO2-Steuer zum Klimaschutz? Auch so ein Hype, der hinterfragt werden muss. Denn die klimaschützende Wirkung ist nur dann sicher, wenn die Steuer wie eine klassische Ökosteuer funktioniert, d.h. wenn sie als staatliches Instrument zur wirksamen Verminderung des Schadens sich tendenziell gegen Null bewegt: Kein Schaden mehr, keine Steuereinnahme mehr.
Andernfalls würde sie nur auf eine neue, zusätzliche staatliche Einnahme hinauslaufen, die – auf Dauer gestellt – sich mit einem weiter Andauern des Schadens verträgt*. Das Problem beim marktkonformen Versuch, Schäden durch Steuern zu begrenzen und zu eliminieren, ist ja immer, dass Steuern a) wenn überhaupt, träge wirken, b) nur dann wirksam sind, wenn sie nicht vom Markt „aufgesogen“ werden.
Beispiel in unserm Fall für b): Eine CO2-Steuer würde die mit einer CO2-Produktion verbundene Produkte verteuern. Der Anreiz, derartige Produkte zu kaufen, würde sich vermindern, wenn die Käuferin/der Käufer nicht bereit wäre, den Preisaufschlag zu schlucken. Wenn doch, keine Klimaschutzwirkung. Und die Elastizität des Marktes – sprich: Kaufkraft potentieller Käufer von dann teureren Benzin- und Diesel-PKWs – dürfte in der Bundesrepublik groß sein. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Horror-Szenario, das Winfried Wolf (siehe Beitrag „Elektromobilität – ein Patentrezept?“/4.8.19) andeutet: Gleichzeitige Zunahme der Menge von fossil angetriebenen PKWs und Elektroautos mit dann entspechend wachsender CO2-Produktion.
Und a) die Trägheit? Im vom Wittener Rat am 4.7.19 verabschiedeten Antrag „Beitrag der Stadt Witten zur Eindämmung der globalen Klimakrise“ ist zu lesen: „Der Rat der Stadt Witten: 3. erkennt die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 mit den Zwischenzielen -40 Prozent Treibhausgasemissionen (gegenüber 1990) bis zum Jahr 2025 und -60 Prozent Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2040 als verbindliche Ziele an.“ Das heißt, dass die Klimaneutralität unter erheblichem Zeitdruck steht. Für allzuviel Trägheit besteht also kein Spielraum, wenn es mit der Erreichung der Fristen Ernst ist. (mehr …)
Klimanotstand! – Nachschlag
Ich habe in meinem Beitrag „Klimanotstand!“ geschrieben „Wie vermeldet wird, werden sich auch die Piraten der Resolution anschließen“. Der Fairness halber sei hier darauf hingewiesen, dass die Piraten in derselben Angelegenheit einen eigenen, auch guten Antrag eingebracht haben:
→ Antrag Piraten vom 4.6.19: PIRATEN Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands unterstützen
Ich hoffe, dass sich beide Fraktionen auf einen gemeinsamen Antrag werden einigen können.
Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass sich im (noch) geltenden Programm des bürgerforums folgende Passagen finden:
Kommunalwahlprogramm des bürgerforums:
„Für eine gesunde Umwelt
Witten braucht eine gesunde Umwelt. Auch in unserer Stadt ist durch falsche
Entscheidungen zur Klimaverschlechterung beigetragen worden. Durch Flächenfraß,
überflüssigen Landschaftsverbrauch, vermeidbare Luftbelastung, Vernachlässigung der
Stadthygiene ist die Umwelt geschädigt worden. Durchgreifende Maßnahmen zum Schutz
von Flora und Fauna sind bislang unterblieben oder nur unzureichend durchgeführt worden.
Andererseits hat unsere Stadt das Potential, durch systematische Pflege und Ausbau der
Umweltqualität und eine entsprechende Schwerpunktsetzung bei der Stadtentwicklung den
Bürgerinnen und Bürgern eine gesunde Umwelt zu bieten. Witten hat durch seine Lage am
südlichen Rand des Ruhrgebiets den großen Vorteil, eine grüne Ruhrgebietsstadt zu sein.
Dieser Vorteil darf nicht leichtfertig zerstört werden.
Deshalb werden wir:
alle kommunalen Initiativen zum Klimaschutz unterstützen; (mehr …)
Déjà vu: Vorausschauende Planung und Nachaltigkeit – Pustekuchen!
Zitat aus WAZ 3.7.18 „Wittener Politik diskutiert das Wohnen von morgen“: „Stadtbaurat Stefan Rommelfanger sagte, das Handlungskonzept Wohnen löse zwar „nicht alle Probleme dieser Stadt“. Er sprach aber von einem „Steinbruch guter Ideen“, einer Prognose für die nächsten 15 Jahre, die auch eine gute Grundlage für Investoren sei.Viele Flächen seien im Flächennutzungsplan von 2009 als Wohnbaufläche ausgewiesen. Nun gelte es, diese Areale zu aktivieren.“
Ich habe damals (2008) das Stadtentwicklungskonzept (STEK) „Unser Witten 2020“ als Grundlage des neuen Flächennutzungsplans (FNP) und natürlich auch den FNP 2009 abgelehnt. Hier mein Redebeitrag aus 2008:
Dazu zwei Anmerkungen:
– Das STEK hieß nicht umsonst „Unser Witten 2020“. Es war für einen Zeitraum bis 2020 gedacht. Mich irritiert immer der Zeithorizont solcher „vorausschauender“ Planungen. Wären die im FNP für Wohnen vorgesehenen Flächen in den vergangenen 10 Jahren vernutzt worden und würden der Rest noch bis 2020 vernutzt werden, hätten wir uns Prognosen bis 2030 – übrigens 12, nicht 15 Jahre – schenken können: Es wäre – abgesehen von den Kollateralschäden durch Versiegelung und Druck auf die Infrastruktur – nichts mehr übrig geblieben. Wirkliche vorausschauende Planung und Nachhaltigkeit scheint in dieser Stadt ein Fremdwort zu sein.
– Ich habe damals meine Rede als Vertreter der WBG gehalten. Wie das Schicksal so spielt: Von diesem Laden ist bis auf eine Minifraktion nichts mehr übrig geblieben: Der Verein hat bei den Wahlen 2009 rd. die Hälfte der Wählerstimmen verloren, bei den Wahlen 2014 – nach einer abenteuerlichen Exkursion als Schwanz des Schwanzes in einem „Regierungsbündnis“ (SPD; Grüne, WBG) mit Namen „Kooperation der Vernunft“ (Motto: „Wir halten Witten für die schönste Stadt des Ruhrgebiets“) – noch einmal die Hälfte. Woran das wohl liegt?
Sozialwohnungen – eine Lösung für die Aufhebung des zu erwartenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum für ärmere MieterInnen*?
Am 18.12.2017 schreibt der Wittener MieterInnenverein in der Begründung zu einer Anregung an den Rat der Stadt Witten (die Anregung lag dem HFA am 29.1.18 vor):
„Die Zahl der Sozialwohnungen ist durch Auslaufen der öffentlichen Bindungen seit 2006 um 41% gesunken. Im Jahr 2030 werden nach aktuellen Schätzungen nur noch 980 Wohnungen öffentlich gebunden sein. Zugleich ist davon auszugehen, dass ca. 40% aller Wittener Haushalte ein Einkommen bis 2000 € haben. 6.800 Haushalte (13,5%) sind auf Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz (750 Haushalte) angewiesen. Es muss erwartet werden, dass in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vor allem die Zahl der Haushalte mit ergänzender Grundsicherung im Alter stark zunimmt. Vor diesem Hintergrund ist der Erhalt preisgünstiger Mietwohnungen besonders dringlich, und Verluste müssen standortnah ausgeglichen werden.“
Wenn der MieterInnenverein unter preisgünstigen Mietwohnungen Sozialwohnungen versteht, und darauf deutet der Hinweis auf das Auslaufen der öffentlichen Bindungen hin: Was ist davon zu halten?
Sozialwohnungen sind staatlich gefördert – im Grunde eine Form von Private-Public-Partnership.
Sie unterliegen einer Bindungsfrist. Das heißt: Wenn die Bindungsfrist abgelaufen ist (nach 20 oder 15 Jahren bei vorzeitiger Rückzahlung der Darlehen), können die Mieten um 20%, bei Bestehen einer Kappungsgrenze um 15% erhöht werden. In Witten gibt es übrigens keine Kappungsgrenze.
→ Sozialwohnungen: Sozialwohnungen Mieterhöhung wegen Bindungsauslauf
→ NRW Kappungsgrenze: Gesetze und Verordnungen Landesrecht NRW
Nach Ablaufen der Bindungsfrist können die MieterInnen also zur Kasse gebeten werden: Die Mieten steigen und können unter Umständen von ärmeren MieterInnen nicht mehr bezahlt werden. Ein neuer Bedarf ist vorprogrammiert. (mehr …)
Wenn Du geschwiegen hättest …*
In der WAZ vom 12.6.17 („Baumschutz: SPD warnt vor falschen Informationen“) lese ich, dass die Wittener SPD in Person von Herrn Dr. Rath (Fraktionsvorsitzender) die Baumschutzinitiative vor falschen Informationen warnt. Die Duisburger Komplettabschaffung der Baumschutzsatzung sei mit der Wittener „Anpassung“ nicht zu vergleichen.
Nicht zu vergleichen? Der einzige Unterschied besteht darin, dass in Duisburg der gesamte innerörtliche private Baumbestand durch die Komplettabschaffung von ersatzloser Fällung bedroht wird. In Witten sind es durch die „Anpassung“ „nur“ 75% (nach Angaben des Grünflächenamts**).
Die Veranstaltung der Baumschutzinitiative morgen soll deshalb nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, wie Dr. Rath suggeriert, sondern deutlich machen, dass jede Abschaffung oder „Anpassung“ (mit Freigabe von ersatzlosen Fällungen) die Gefahr einer mengenmäßig relevanten Fällung von Baumbeständen und damit eine Sabotage des örtlichen Klimaschutzes darstellt (siehe mein Beitrag „Endlich: Der Widerstand hat sich formiert“/7.6.17):
Informationsveranstaltung der Baumschutzinitiative: Am 13.6.2017 um 19 Uhr im Hotel Ardey, Ardeystraße 11 in Witten
Echt skurril wird es aber bei der Einzelbegründung. Ich zitiere aus dem WAZ-Beitrag: „Die neue Satzung trage dem Klima- und Umweltschutz Rechnung und sei bürgerfreundlicher. Als Birken, Nadelbäume, Pappeln und Weiden noch unter Schutz standen, seien sie manchmal gefällt worden, bevor sie 80 cm Stammumfang erreicht hatten, weil sie danach unter die Satzung fielen“.
Was will uns Dr. Rath damit sagen? Dass der Wegfall jeglichen Schutzes durch die neue Satzung die angesprochenen Baumarten jetzt besser schützt? Vorher waren diese Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, jetzt gar nicht mehr, und das soll zum Erhalt der Bäume beitragen? Wie das? (mehr …)
„Hohenzollernviertel“: Es tut sich was!
Seit einiger Zeit finden begrüßenswerte bürgerschaftliche Aktivitäten im „Hohenzollernviertel“* statt. Zu den Aktivitäten gehören die Erforschung der Geschichte und die Entwicklung von Initiativen zur Erhöhung der Attraktivität des Viertels. Die Stadt hat Unterstützung der Initiativen zugesagt. Ich hoffe, dass die Unterstützung weiter führt. Das Viertel, an dessen Rand auch ich wohne, hat es nach jahrelanger Vernachlässigung verdient. Ein Erfolg wäre eine gute Ergänzung zum Wiesenviertel.
Die unten stehende Mail erreichte mich am 2.7.15.
„Liebe Nachbarinnen und Nachbarn im Hohenzollernviertel,
wir wollen mal wieder feiern: merken Sie bitte schon mal Samstag, den 22. August vor. Wir wollen am Nachmittag bei Kaffee und Kuchen auf dem Hof des Hauses der Jugend an der Nordstraße miteinander klönen.
Vorher, etwa ab Mittag, haben wir eine handfeste Aktion vor:
Die Stadt Witten hat zugestimmt, die Rasengittersteine auf dem Karl-Marx-Platz zu entfernen, um die Wurzeln der alten Bäume zu entlasten. Weil die Stadt aber kein Personal hat, wurden wir gebeten, dies in Eigenleistung zu tun. Die Stadt stellt Container und Werkzeug. Wir haben schon mal probiert: das geht recht leicht und wir können das schaffen. Wir bekommen auch Mutterboden und Rasensaat und können dann die Fläche wieder herrichten. (mehr …)
Taktiererei zu Lasten der Bürger? Die „GroKo“
Auch schwer erträglich war die Auseinandersetzung um den Antrag von SPD und CDU („GroKo“ oder neuerdings „Bürgerbündnis“) zur Angelegenheit Wickmanngelände:
→ Antrag SPD/CDU Wickmanngelände: 0118_AG16_Antrag
→ ergänzend: Schreiben Ostermann (auf Wunsch von Herrn Rolf Ostermann habe ich das instruktive Schreiben am 17.12.20 aus meinen Uploads entfernt, könnte es aber nach Kontakt mit mir zur Verfügung stellen)
Was mag nur in diese Fraktionen gefahren sein, einen solchen Antrag zu stellen? Ich kann mir nur einen Reim darauf machen, dass es um die Retourkutsche zu einer Beauftragung des Rechnungsprüfungsamts durch die Bürgermeisterin ging:
→ Vorlage des Rechnungsprüfungsamts 0218_V_16_Vorlage_des_Rechnungspruefungsamtes
→ Prüfbericht vom 23.2.15 0218_V_16_Pruefbericht_vom_23_02_2015
→ Stellungnahme der Verwaltung 0218_V_16_Stellungnahme_der_Verwaltung_vom_12_03_2015
Aber was soll die Retourkutsche? (mehr …)