Mit der Elefantenbüchse auf Spatzen?
Am 14.9.16 erreichte die Stadt Witten eine Schreiben des Landrats, mit dem dieser versucht, eine abschließende Entscheidung des Rates am 19.9.16 bzgl. des Wickmanngeländes in Annen (Entwicklung auf Basis von § 34 Baugesetzbuch) bei Androhung „aufsichtsrechtlicher Maßnahmen“ zu verhindern.
→ Schreiben des Landrats: wickmann-gelaende-schreiben-landrat-14-09-2016
Dieser Versuch, sich in die kommunale Planungshoheit der Stadt Witten einzumischen – abgesehen vom späten Zeitpunkt – ist starker Tobak. Was ist davon zu halten?
Der Landrat begründet seine Intervention mit einem Hinweis auf ein Urteil der Bundesverwaltungsgerichts, das angeblich eine Planungspflicht der Stadt zwingend vorschreibe. Ist diese Begründung plausibel und hätte der Landrat im Streifall gute Karten? Ich glaube nicht.
→ Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: urteil
Bei genauer Lektüre (im Schreiben des Landrats wird sehr selektiv zitiert) wird deutlich, dass der Sachverhalt, auf den sich das Urteil bezieht, schon von seinen Dimensionen her mit der Wittener Problematik überhaupt nicht zu vergleichen ist. Im Urteil ging es um die geplante Erweiterung eines Gewerbeparks (vorhandene 120.000 qm sollten um ca. 50.000 qm erweitert werden) mit zu erwartenden erheblichen schädlichen Auswirkungen auf die Nachbarkommunen. Dass das Gericht in diesem Fall sozusagen als Notbremse die strittige Intervention der Aufsichtsbehörde als rechtskonform einschätzt und eine Planungspflicht festschreibt, um Schaden zu vermeiden, ist nachzuvollziehen.
Weniger nachzuvollziehen ist die Übertragung auf Witten, die der Landrat vornimmt. Denn in Witten geht es im „worst case“ um ca. 11.000 qm, wahrscheinlich aber um weniger (ca. 9.000 qm). (mehr …)
Endgültiges Aus für Gewerbeflächenplanungen in Stockum und Heven!
Super, es scheint geschafft zu sein! Zu Beginn der ASU-Sitzung am 3.3.16 bestätigte die Bürgermeisterin die frühere Pressemeldung vom 2.3.16 (siehe mein Beitrag „Was soll das?“/29.2.16/Aktuelle Information): Der Regionalverband Ruhr (RVR) habe ihr in einem Gespräch signalisiert, dass er dem Begehren der Stadt Witten, im neuen Regionalplan die Ausweisung von Gewerbeflächen in regionalen Grünzügen zu ermöglichen (Stockum, Heven), nicht entsprechen werde. Von der Bürgermeisterin genannte Gründe des RVR: Der Regionalplan werde darauf abzielen, den Flächenverbrauch einschränken, und die von Witten angedachten Gewerbeflächen seien zu klein.
Damit dürfte das endgültige Aus für die fragwürdigen Gewerbeflächenplanungen gekommen sein. Ein Erfolg für die Aktivistinnen und Aktivisten der Initiativen in Stockum und Heven, für die Umwelt und für die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt!
Ich möchte mich an dieser Stelle auch persönlich bedanken bei den Aktivistinnen und Aktivisten, bei der SPD Stockum und Herrn Sander (SPD-Ratsmitglied), der zu einem wichtigen Zeitpunkt die Notbremse gezogen hat (siehe dazu mein Beitrag „Eine gute Intervention“/26.11.14), und insbesondere bei Herrn Prof. Dodt für seine akribische und fundierte fachliche Hintergundarbeit und Beratung. Möglicherweise hat diese auch zu der „harten“ Position des RVR beigetragen.
Warum ich mich persönlich bedanke? Weil ich als Politiker den Eingriff in die Grünzüge aus Überzeugung abgelehnt habe* und natürlich froh bin, durch die breite Unterstützung in der Sache auch persönlich einen Erfolg erzielt zu haben.
*siehe dazu meine Beiträge „Klare Position: Keine neuen Gewerbeflächen in Stockum und Heven!“/1.1.14; „Hände weg von den regionalen Grünzügen!“/1611.14 und „Teilerfolg, aber noch keine Entwarnung“/27.1.15)