FDP – Speerspitze des bürgerlichen Anarchismus?
Und immer wieder die FDP mit ihrer missverstandenen Freiheitsauffassung. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht klar Position bezogen, und der Jurist Kubicki ist enttäuscht (Zitat Frankfurter Rundschau 30.12.21*): „’Das Urteil ist enttäuschend, aber das Bundesverfassungsgericht ist Letztentscheider. Dies gilt es im Verfassungsstaat zu respektieren‘, sagte Kubicki der Zeitung“. Dabei war die Entscheidung des Gerichts aus meiner Sicht für jeden zu erwarten, der lesen kann.
Ich erinnere an meinen Beitrag „Corona: Pandemie-Einschränkungen nicht grundgesetzkonform?“/11.5.20, in dem die entscheidende Passage des Grundgesetzes zitiert wird, und an meinen Beitrag „Bürgerlicher Anarchismus?“/11.1.17, in dem ich die missverstandene Freiheitsauffassung als „bürgerlichen Anarchismus“ bezeichnet habe.
Missverstanden, weil Freiheit, wenn sie nicht asozialer Egoismus (und eben bürgerlicher Anarchismus) sein soll – und dann Willkür gleichzusetzen ist -, nur in Verantwortung gegenüber den anderen Mitbürger_innen und dem Gemeinwesen praktikabel und vertretbar ist.
Dass die FDP zu diesem bürgerlichen Anarchismus neigt (siehe auch Herr Kemmerich im o.g. Beitrag vom 11.5.20), dürfte für eine Regierung mit Beteiligung dieser Partei noch ein Problem werden. Und für ein Land auch, das in Notlagen dringend sachgerechte Entscheidungen auch gegen den (potentiell andere schädigenden) Egoismus von Einzelnen und Interessengruppen braucht.