Mitarbeiter_innen der Stadtverwaltung – von Armut bedroht?

Es gibt den Mythos, dass die Mitarbeiter_innen der Wittener Stadtverwaltung (Beamtinnen/Beamte, Angestellte und Arbeiter_innen) relativ wenig verdienen. Nun, bei „realtiv“ kommt es auf den Bezugspunkt der Relation an: Sind es die Spitzenverdiener_innen oder Normalverdiener_innen? Wenn mensch nicht die Spitzenverdiener_innen als Bezugspunkt nimmt, sondern das Durchschnittseinkommen in Deutschland (liegt mir natürlich zu Beginn des Jahres 2021 nur für 2020 vor)*, kann mensch die Bruttojahreseinkommen in der Wittener Verwaltung nur als gut und weit über dem Durchschnitt liegend bezeichnen.

Ausweislich des Stellenplans** sind in der Wittener Stadtverwaltung 1.156 Stellen besetzt. Auch ausweislich des Stellenplans fallen für diese Stellen in 2021 Personalkosten (im Verwaltungsjargon heißt es: Personalaufwendungen) von 79.019 Mio. € an (Stellenpan 2021/S. 6, ohne Zuführungen zu Pensionsrückstellungen, Beihilferückstellungen und Versorgungsaufwendungen).

Das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen/Mitarbeiter_in liegt also bei 68.356 €. Da es sich dabei um einen Durchschnitt handelt, dürften einige Mitarbeiter_innen unter, aber auch ein ganze Reihe über dem Durchschnitt liegen – und es handelt sich um sichere und auch deshalb privilegierte Arbeitsplätze, weil der Arbeitsvollzug nach meiner Einschätzung durch die Mitarbeiter_innen weitgehend selbst definiert werden kann***. Also von Armut kann bei derartigen Enkommen nun wirklich keine Rede sein.

*Siehe zum Durchschnittseinkommen in Deutschland 2020: https://www.ing.de/ueber-uns/wissenswert/gehaltsstudie-2020/.

**Stellenplan 2021: Stellenplan 2021

***Zu sicheren Arbeitsplätzen: Sichere Arbeitsplätze auch deshalb, weil bei unzureichendem Personalbudget per Ratsbeschluss einfach die Steuern und/oder die Kreditaufnahme erhöht werden können.

Zu den Privilegien siehe den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) West: Nach TVöD und TV-L im Tarifgebiet West sowie nach TV-H können Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, nach einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Mensch beachte in diesem Zusammenhang die Alterstruktur der Wittener Stadtverwaltung.

Zum Arbeitsvollzug: In der letzten Zeit häufen sich Überlastungsanzeigen der Verwaltung. In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob es transparente und nachvollziehbare Maßstäbe für die jeweilige Überlastung gibt. Oder definieren die „Überlasteten“ ihre Überlastung nach gusto?