Klaus.Riepe
Politik und mehr.

Kontakt etc.
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Impressum
  • Einblicke
  • Vorblicke
  • Rückblicke
Blättern: Startseite » 2020 » März » Seite 2

Klimanotstand: Der Berg kreißte und gebar – bisher – ein Mäuslein

12. März 2020 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Am 2.7.19 hat der Rat der Stadt Witten folgenden Antrag „Beitrag der Stadt Witten zur Eindämmung der globalen Klimakrise“ beschlossen (Antrag Antrag, Niederschrift Niederschrift_oeffentlich), mit dem in Witten praktisch der Klimanotstand ausgerufen worden ist. Der Antrag ist vor allem deshalb gut und hat es in sich, weil er der Verwaltung vor dem Hintergrund genauer Fristen (und Zwischenfristen, siehe Punkt 1 unten) klare Vorgaben machte, um eine Dämpfung und mögliche Abwendung der Klimakrise (lokal und als Solidarbeitrag global) herbei zu führen.

Ich war angesichts meiner Erfahrung mit der Wittener Politik und Verwaltung gespannt, was daraus werden würde. Würde das doch drängende Problem wieder per „Weiter so“ ausgesessen? Würde es wieder in mehr oder weniger symbolischen und unwirksamen Häppchen klein gearbeitet?

Kürzlich hat die Verwaltung am 12.2.20 in Form einer öffentlichen „Mitteilung“ skizziert, wie sie sich das weitere Vorgehen vorstellt („Sachstand und weiteres Vorgehen“). Was ist davon zu halten? Sehen wir genauer hin:

Punkt „Allgemein“: Hier handelt es sich um eine unverbindliche Good-Will-Erklärung.

Punkt 1 „Beschlussvorlagen“: Der Ansatz ist löblich. Allerdings wäre es angesichts der Fristen sinnvoll, nicht nur die allgemeinen Wirkungen auf den Klimaschutz (doch wohl sowohl positiv wie negativ?) darzustellen, sondern auch die Qualität der Wirkungen für die Fristerreichung. Denn der beschlossene Antrag beinhaltet nicht nur das Ziel einer Klimaneutralität bis 2050, sondern Zwischenziele: -40% bis 2025, -60% bis 20140.

Punkt 2 „Klimaschutzmanagement“: Super, der Bezug auf das Klimaschutzkonzept von 2013 – immerhin 7 Jahre (!) zurückliegend. Ich hatte schon einmal darauf verwiesen, dass in dieser Zeit kaum eine Maßnahme umgesetzt worden ist – im Gegenteil ist einiges angerichtet worden, was den Klimaschutz unterlaufen hat („Klimanotstand: Die Wende? Hoffentlich!“/8.7.19). Und die Fortschreibung ist erst einmal eine wieder unverbindliche, weil nicht mit einer Zeitvorgabe versehene Ankündigung. (mehr …)

Klage gegen Unzulässigkeit: Bärendienst?

3. März 2020 · by kr · in Aktuelles, Einblicke

Am 3.3.20 titelt die WAZ „Initiative („Grüner Kornmarkt“/K.R.) klagt gegen die Stadt“. Untertitel „Verwaltungsjurist: Rat hätte das Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Kornmarkts nicht für unzulässig erklären dürfen. Unterschriften lagen noch gar nicht vor.“ (hier der Online-Artikel vom 2.3.20: Witten_ Initiative „Grüner Kornmarkt“ klagt gegen die Stadt). Jetzt also Klage. Aber wogegen eigentlich?

Richtig ist, dass der Rat am 3.2.20 mit großer Mehrheit festgestellt hat, das Bürgerbegehren sei formal unzulässig (siehe Niederschrift Niederschrift_oeffentlich).

Da bis zum 3.2.20 keine Unterschriften eingegangen waren, konnte der Rat zu diesem Zeitpunkt noch keine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit treffen und hat dies auch nicht getan. Vielmehr hat er signalisiert, dass er bei Vorlage von mindestens 4.600 gültigen Unterschriften (Das ist das Quorum gemäß GO!) das jetzige Bürgerbegehren wegen Unzulässigkeit ablehnen würde. Heißt: Der Rat hat Position bezogen. Der Stadtsprecher kommentiert im WAZ-Artikel aus meiner Sicht korrekt, der Rat und seine Mitglieder seien nicht verpflichtet, sich einem Bürgerbegehren gegenüber neutral zu verhalten. Er hat sich nicht neutral verhalten. Mehr nicht.

Hier noch einmal in Kürze die formalen Gründe (inhaltliche finden sich in diversen Beiträgen auf dieser Website), die auch aus meiner Sicht gegen das Begehren sprechen:

Das kassatorische Begehren* – und darum handelt es sich bei genauerem Hinsehen – ist verfristet, weil es viel zu spät gestartet worden ist (zur Beschlusslage siehe Drucksache zum HFA vom 18.11.19 HFA 18.11.19). Der Hinweis des die Initiative vertretenden Rechtsanwalts, es bedürfe eines Ratsbeschlusses und ein Beschluss des ASU sei unzureichend, ist deshalb falsch, weil es sich beim ASU um einen Teil des Rates handelt, an den der Rat Zuständigkeiten übertragen hat (siehe Zuständigkeitsordnung des Rates Zuständigkeitsordnung). (mehr …)

← Zurück 1 2

Neueste Beiträge

  • Wahlprogramme: Was bedeuten sie?
  • Gestatten, mein Name ist Friedrich Merz!
  • Zum „Fremdschämen“
  • Habeck for Kanzler?
  • Wie die Lemminge in den Untergang?

Copyright © 2025 klaus.riepe | politik und mehr.  |   Impressum  |   Datenschutzerklärung

Powered by WordPress and Origin