Es wird immer doller – Bauschuttdeponie an der A 43 in Heven als Lärmschutzwall getarnt 2
Aktualisierung 9.12.18: Das Projekt (Aufstellung Flächennutzungsplanänderung, Bebauungsplan) ist leider am 6.12.18 mit großer Mehrheit beschlossen worden. Ich habe natürlich dagegen gestimmt. Bleibt noch anzumerken, dass mit der Bearbeitung der Bauleitplanung nicht unerhebliche Verwaltungskapazität gebunden wird, die für Sinnvolleres besser eingesetzt wäre.
Bleibt das Projekt einer Bauschuttdeponie, bei deren geplanter Anlage folgende Passagen aus der Vorlage für mich entscheidend sind (S. 3):
„Im Gebietsentwicklungsplan des Regierungsbezirks Arnsberg wird das Plangebiet als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ sowie „Regionaler Grünzug“ dargestellt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Witten ist das Plangebiet größtenteils als Fläche für Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB dargestellt. Ein Teilbereich im Süden ist als Grünfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB mit der Zweckbestimmung „naturbezogene Erholung“ dargestellt.“
Eine Bauschuttdeponie in ein Plangebiet, das bisher dem „Schutz der Landschaft“, der „landschaftsorientierten Erholung“ und der „naturbezogenen Erholung“ dient? Mit mir nicht!
Ich kann deshalb dem folgendem Leserbrief voll und ganz Recht geben:
„Bauschuttdeponie getarnt als Lärmschutz?
Das Ölbachtal in Heven ist Bestandteil des Grünzuges und der Frischluftschneise. Der Regionalverband Ruhr hat in seinem Plan die Fläche geschützt, als für Gewerbe ungeeignet erklärt. Und nun? Nun plant die Stadt Witten einen „Lärmschutzwall“ entlang der A43, 50m breit, 800m lang und 10m hoch, autobahnseits längs der Kleinherbeder Straße. Tatsächlich handelt es sich um die Errichtung einer Bauschuttdeponie, denn die Firma GUD, die das Vorhaben kostenfrei für die Stadt Witten stemmen will, ist ausschließlich tätig in der Sammlung von Abfällen und der Errichtung von Boden- und Bauschuttdeponien! Selbst das von der Firma in Auftrag gegebene Gutachten spricht nur von einer „tendenziellen Lärmpegelminderung“, die durch die Aufschüttung zu erreichen sei. An der Effizienz darf auch wegen der Hanglage stark gezweifelt werden. In der Vorlage zum Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, der am 6.12. tagen wird, ist leider davon keine Rede. Nun soll für eine Bauschuttdeponie im Grünzug der Flächennutzungsplan geändert werden?
Juliane Eikel und Hans-Otto Schmidt“
Und der Bauschutt? Warum beglückt die GUD damit nicht die ehem. Thyssendeponie in Annen?