Wittener Piraten: Wir stricken uns unsere eigene Gemeindeordnung
Am 13.4.16 stellt die Minifraktion der Wittener Piraten einen Haushaltsantrag, den ich leider als politischen Pfusch bezeichnen muss.
→ Antrag Piraten: „Haushalt 2016 Änderungsantrag: Strategische Ziele für die Stadt Witten“ Antrag
Abgesehen davon, dass er auf endloses Gerede in einem neu einzurichtenden Gremium und mal eben die Übernahme von programmatischen Zielen der Piraten durch den Rat (Liebe Piraten, Wahlkampf ist vorbei!) abzielt, bezieht er sich in der Begründung auf einen § 44 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Da ich die Gemeindeordnung ein wenig kenne, stutze ich ich und sehe nach. Und natürlich: Im § 44 ist keine Rede von den im Antrag erwähnten Sachverhalten, sondern nur von „Freistellung“.
→ § 44 GO NRW: Gemeindeordnung NRW § 44
Ich frage mich: Was soll das? Kann mensch von Ratsmtgliedern nicht etwas mehr Sauberkeit in der Argumentation erwarten? Schließlich sind die beiden Piraten im Rat seit 2014 vetreten und seit 2014 eine Fraktion. Die ca. zwei zurückliegenden Jahre müssten doch eigentlich hinreichend sein, um gelernt zu haben, in welchen institutionellen Zusammenhängen und auf welchen rechtlichen Grundlagen mensch sich bewegt.
Zumindest für mich sind Ratsmitglieder, die sich ohne Rücksicht auf Rahmenbedingunen ihrer Arbeit eine politische Wunschwelt schnitzen, eine Zumutung, denn sie zwingen mich, durch Lektüre, Recherche und z.B. in diesem Post mich mit ihren Elaboraten auseinderzusetzen. Mensch könnte auch sagen, sie stehlen anderen – und mir – die Zeit. Das gilt im Übrigen auch für manche andere „Initative“ (Anträge, Anfragen) leider vor allem aus dem Bereich der sogenanten Opposition.