Berlet/Annen: Verwaltung wird zurück gepfiffen, Klärung zeichnet sich ab
Mittlerweile hat die GroKo am 10.3.15 einen in der Sache klärenden Antrag eingebracht, der mir leider erst jetzt zugegangen ist.
→ Antrag „Planungs- und baurechtliche Optionen für das ehemalige Wickmann-Gelände in Annen“ GroKo-Antrag Wicckmann Gelände
Sollte dieser Antrag am 23.3.15 mehrheitlich beschlossen werden, heißt das (Formulierungen entsprechen dem Antrag):
1. Der Entwurf zum Masterplan Einzelhandel auf der Grundlage des Urteils vom
04.11.2014 (Az: 4 K 3398/13) des Verwaltungsgerichts Arnsberg wird fortgeschrieben
und dabei insbesondere eine urteilskonforme Abgrenzung des Zentralen
Versorgungsbereichs Annen vorgenommen.
2. Die Bebauungspläne Nr. 216, Nr. 63 und Nr. 27 werden rechtssicher aufgehoben, um
Bauvorhaben im betreffenden Gebiet bauplanungsrechtlich zukünftig nach § 34
BauGB beurteilen zu können.
3. Der Zulassungsantrag zur Berufung wird zurück gezogen, wenn die rechtssichere
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 216 vorliegt.
4. Planrecht wird dort geschaffen, wo es zur Abwehr von Vergnügungsstätten und/oder
zur Verhinderung von Ansiedlungen großflächigen Einzelhandels außerhalb des neu
definierten Zentralen Versorgungsbereichs notwendig ist und ein begründetes
Planerfordernis besteht
Anerkennung! Damit zeigt der Rat Flagge und korrigiert einen schweren Fehler der Verwaltung.
Es geht doch!