Widerspruch zu meiner eigenen Fraktion?
Es ist schon manchmal ein Leid mit der Presse. Statt meinen Leserbrief in der Angelegenheit „Ersatzpflanzungen mit Obstbäumen“ (siehe dazu mein Beitrag „Falsches Sparen wäre fatal„/13.8.16) unverändert abzudrucken – es kann doch eigentlich nicht so schwer sein! – , wird dieser in der WAZ vom 15.8.16 „umgearbeitet“. Heraus kommt die geniale Überschrift „Riepe widerspricht seiner eigenen Fraktion“. Dazu drei Anmerkungen:
1. Die Fraktion* bürgerforum, bestehend aus 7 Mitgliedern, ist meines Wissens nicht mein Eigentum. 2. Die Forderung, alle kranken und zu fällenden Eschen durch „Obstbäume“ zu ersetzen, ist zu keinem Zeitpunkt in der Fraktion beraten worden. Insofern konnte ich auch nicht der Fraktion widersprechen. 3. Ich sehe es nicht als meinen Wählerauftrag an, Wittener Straßen mit vor sich hin faulendem Fallobst zu beglücken. Deshalb fragt die Anfrage (siehe dazu mein Beitrag „Sorge um den Baumbestand in Witten?„/11.8.16), um die es eigentlich ging, bewusst nicht allgemein nach möglichen Ersatzpflanzungen für die zu fällenden Eschen mit „Obstbäumen“, sondern mit fruchtragenden Bäumen in Parks und Grünanlagen.
Die Verwaltung hat jetzt dankenswerterweise ausführlich geantwortet und die Möglichkeit von Ersatzpflanzungen mit fruchttragenden Bäumen in Parks und Grünanlagen skizziert:
→ Antwort der Verwaltung auf die Anfrage des bürgerforums zu den kranken Eschen und möglichen Ersatzpflanzungen: Fällen von Eschen Fällen von Eschen
*Gemeindeordnung NRW § 56:
„Fraktionen
- Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern oder von Mitgliedern einer Bezirksvertretung, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben. Im Rat einer kreisangehörigen Gemeinde muss eine Fraktion aus mindestens zwei Mitgliedern, im Rat einer kreisfreien Stadt aus mindestens drei Mitgliedern, in einer Bezirksvertretung aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Satz 1 gilt für Gruppen ohne Fraktionsstatus im Rat oder einer Bezirksvertretung entsprechend. Eine Gruppe im Rat oder in einer Bezirksvertretung besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
- Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung mit; sie können insoweit ihre Auffassung öffentlich darstellen. Ihre innere Ordnung muß demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Sie geben sich ein Statut, in dem das Abstimmungsverfahren, die Aufnahme und der Ausschluß aus der Fraktion geregelt werden.
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