Super Stadtmarketing!
Im überörtlichen Teil der WAZ (Artikel „Witten erhöht Grundsteuer B auf einen neuen Rekordwert“) findet sich folgende Information:
„Auslöser für die Kritik der Steuerwächter (gemeint ist der Bund der Steuerzahler NRW/kr) ist die Entscheidung der Stadt Witten, wegen der schwierigen Haushaltslage die Grundsteuer B um mehr als 30 Prozent auf 910 Prozentpunkte heraufzusetzen, den mit Ausnahme weniger Kleinstädte höchsten Wert in einer deutschen Kommune.“
Zum Vergleich: Duisburg liegt bei 855, Hattingen bei 875 – beide Städte sind auch pflichtige Teinehmer des Stärkungspakts – und Düsseldorf bei 440 Prozentpunkten (Zahlen aus dem oben genannten Artikel).
„Zwangsjacke“? Diese „Zwangsjacke“ hat sich die Stadt über jahrelange Misswirtschaft selbst angezogen. Jetzt sollen die Bürgerinnen und Bürger bluten, die die Misswirtschaft nicht zu verantworten haben. Leider ist ein Ende nicht abzusehen, weil die Ursachen für das Haushaltsdesaster weiterhin wirken.
Übrigens: Wie die Vergleichszahlen belegen, können die durch Bund und Land übertragenen Aufgaben – die vor Ort immer wieder als nicht steuerbare Ursachen für Steuererhöhungen und Sparmassnahmen beschworen werden: „Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips“ – nicht die Ursachen für das spezielle Wittener Desaster sein, weil diese Belastungen auch andere Städte treffen, ohne zu der hiesigen „Zwangssituation“ und Bürgerbelastungsrekorden zu führen. Mein Reden seit Jahr und Tag.
Aktualisierung 15.5.16:
Noch deutlicher wird der Spezialfall Witten, wenn mensch sich die Unterschiede bei den Hebesätzen der Grundsteuer B (Prozentpunkte) vor Augen führt, die die WAZ am 14.5.16 veröffentlcht hat (Artikel „Rückwirkende Steuererhöhung ist rechtens“, Quelle der Zahlen ist der Bund der Steuerzahler NRW)):
Bergneustadt 959, Altena 910, Witten 910, Hattingen 875, Duisburg 855, Bochum 800, Sprockhövel 730, Herdecke 685, Essen 670, Dortmund 610, Velbert 550, Arnsberg 523, Wetter 500, Düsseldorf 440, Hasewinkel 260